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38 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EWKFondsG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (38)
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Zu Regelungsvorhaben:
EWKFondsG Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz: Einfache Umsetzung
Eine pragmatische und unbürokratische Umsetzung des Einweg-KunststoK-Fonds-Gesetzes (EWKFondsG) mit Regeln, die die Vorgaben der EU nicht überschreiten und mit anderen EU-Ländern vergleichbar sind.
- Bereitgestellt von: Markenverband am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG)
Bürokratieabbau beim EWKFondsG, sowie Aussetzung der Prüfpflicht. Wichtig ist uns eine europarechtskonforme, diskrimierungsfreie und unbürokratische Anwendung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.02.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG)
Bürokratieabbau beim EWKFondsG, sowie Aussetzung der Prüfpflicht. Wichtig ist uns eine europarechtskonforme, diskrimierungsfreie und unbürokratische Anwendung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
-
BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxistauglicher Anforderungen im Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG)
Anpassung der Prüfpflichten und Schwellenwerte im Rahmen des Einwegkunststofffonds-Gesetzes (EWKFondsG), um unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: LS Europe-logos Srl am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung, dass die nationale Umsetzung der EU‑Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) im Einwegkunststofffonds-Gesetz nicht über die europäischen Vorgaben hinausgeht.
- Bereitgestellt von: Sonoco Consumer Products Europe am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Einwegkunststoff-Fonds-Gesetzes (EWKFondsG)
Die unterzeichnenden Verbände fordern eine dauerhafte Aussetzung der Prüfpflicht für Mengenmeldungen, da die derzeitige Regelung hohe Prüfkosten, Kapazitätsengpässe, Wettbewerbsverzerrungen und vermeidbare Bürokratie versucht. Gefordert werden entweder der Verzicht auf die Prüfpflicht oder eine deutliche Anhebung der Prüfschwelle sowie eine Klarstellung des Anwendungsbereichs des Gesetzes.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Einwegkunststofffondsgesetzes
Die Philip Morris GmbH unterstützt die Ziele der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie und das darin verankerte Prinzip der Herstellerverantwortung. Die nationale Umsetzung durch das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die zugehörige Einwegkunststofffondsverordnung werfen jedoch grundlegende Fragen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Transparenz auf. Das vom Umweltbundesamt (UBA) entwickelte Kostenmodell ist aus unserer Sicht bislang nicht hinreichend nachvollziehbar. Die fehlende Datengrundlage, methodische Unklarheiten sowie die im europäischen Vergleich auffällig hohen Abgabesätze lassen Zweifel an der Belastbarkeit der aktuellen Gebührenordnung aufkommen.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen
Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen
Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfleitlinien zum EWKFondsG rechtssicher und deutlich formuliert ausgestalten.
Aussetzung der Prüfpflicht für die Mengenmeldung nach EWKFondsG bis 15. Mai 2025 zur Klärung offener Rechtsfragen und Erstellung der Prüfleitlinien
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 103/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
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BR-Drs. 103/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondgesetz: Einstufung von leeren Verkaufsverpackungen
Einstufungen von leeren Verkaufsverpackungen durch das Umweltbundesamt entsprechend der Festlegungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 06.11.2024
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Adressatenkreis:
-
05.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der derzeitigen Fassung verstößt § 7 EWKFondsG gegen bestehende kartellrechtliche Vorschriften. Daher ist eine rechtskonforme Ausgestaltung erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz und Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes sowie einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes.
- Bereitgestellt von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG)
Bürokratieabbau beim EWKFondsG, sowie Aussetzung der Prüfpflicht. Wichtig ist uns eine europarechtskonforme, diskrimierungsfreie und unbürokratische Anwendung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG)
Bürokratieabbau beim EWKFondsG, sowie Aussetzung der Prüfpflicht. Wichtig ist uns eine europarechtskonforme, diskrimierungsfreie und unbürokratische Anwendung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
-
BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG)
Bürokratieabbau beim EWKFondsG, sowie Aussetzung der Prüfpflicht. Wichtig ist uns eine europarechtskonforme, diskrimierungsfreie und unbürokratische Anwendung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Einwegkunststofffondsgesetzes
Es geht um die Aussetzung des Sonderabgabenbescheids durch das Umweltbundesamt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e. V. (FKN) am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5164
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter - Kunststoffprodukte auf die Umwelt
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BT-Drs. 20/5164
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfpflichten nach dem EInwegkunststofffondsgesetzes anpassen
Mit dem Einwegkunststofffonds sind beim Überschreiten von definierten Schwellenwerten weitreichende Prüfpflichten vorgesehen. Bei einem Überschreiten der Schwellenwerte müssen die Unternehmen die Mengenmeldungen durch externe Prüfer gegenprüfen lassen. Die hohen Prüfkosten stehen dabei in keinem Verhältnis zu den gemeldeten Mengen. Der DFV fordert daher die Aussetzung der Prüfung oder eine Anhebung der Schwellenwerte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKfondsG)
Bürokratieabbau beim Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz, Aussetzung der Prüfpflicht. Es geht um die europarechtskonforme, unbürokratische und diskrimierungsfreie Anwendung des EWKFondsG
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
-
BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz bzw. die Auslegung weisen noch Unklarheiten auf, die zu erhöhten Bürokratiekosten und Benachteiligungen deutscher Hersteller beim Export führen. Diese gilt es durch eine entsprechende zielgerichtete Auslegung und Anwendung abzustellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 05.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der in 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Aus der Richtlinie resultierte am 11.05.2023 das EWKFondsG, das am 01.01.2024 in Kraft trat. Zielsetzung des Gesetzes: Das EWKFondsG verpflichtet Hersteller, die Kosten unter anderem für die Entsorgung der in öffentlichen Anlagen (Straßen, Parks) anfallenden Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Diese Aufwendungen werden durch die Schaffung eines Fonds beim Umweltbundesamt (UBA) zur Finanzierung der Abfallbeseitigung der Kommunen angesammelt.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Auslegungspraxis EWKFondsG unterschiedliche Mengenschwellen
Eine schablonenhafte für sämtliche Lebensmittel geltende Mengenschwelle greift zu kurz, es sollten nach Kategorien unterschiedliche Mengenschwellen festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: