Stellungnahmen/Gutachten
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1.826 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.826)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf Einkommenssteuerreformgesetz, Anhebung Pauschsteuer geringfügig Beschäftigte
Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf Einkommenssteuerreformgesetz, Anhebung Pauschsteuer geringfügig Beschäftigte
Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält die vorgesehene Regelung des § 146b AO mit einer allgemeinen Kassenpflicht für unverhältnismäßig, da die vorgesehene Angriffsgrenze in Höhe von 100.000 EURO dazu führen würde, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden. Er fordert, die Kassenpflicht auf 100.000-EURO-Grenze auf Barumsätze zu begrenzen und darüber hinaus die Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme für Bargeldannahme im ÖPNV und Eisenbahnverkehr auf EU-Ebene festschreiben
Die Initiative zielt darauf ab, dass die EU-Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel [COM(2023) 364 final] geändert wird und die Bundesregierung bei Verhandlungen in Brüssel die besonderen Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs berücksichtigt. Hier geht es darum, dass im genannten Verordnungsvorschlag für den Öffentlichen Personenverkehr mit Bussen und Bahnen eine Ausnahme vom Grundsatz der Bargeldannahme festgeschrieben wird. Andernfalls sind Gefahren für die Sicherheit von Fahrerinnen, Fahrern bzw. von Beschäftigten im Öffentlichen Personenverkehr zu befürchten. Auch Rückschritte bei Digitalisierungs- und Effizienzbemühungen im Nah- und Eisenbahnverkehr können die Folge sein.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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09.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 bei der ÜLU und der Investitionsförderung der ÜBS
Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und der Investitionsförderung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sind ein falsches Signal. Der Bundeszuschuss zur ÜLU 2027 soll mindestens auf dem Niveau von 2026 gehalten werden und die Investitionsförderung der überbetrieblichen Bildungsstätten soll wieder auf mindestens 55 Millionen Euro angehoben werden. Darüber hinaus braucht es eine verlässliche mittelfristige Finanzierung. Bildungsstätten benötigen Planungssicherheit, um Werkstätten und technische Ausstattung rechtzeitig an neue Technologien und gesetzliche Anforderungen anpassen zu können.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: