Stellungnahmen/Gutachten
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604 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (604)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz müssen verbessert werden. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere Straßeninformationsbanken, standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung soll auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in den in §2 Nummer 6 (IVSG) festgelegten Begriffsbestimmungen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: WMP EUROCOM AG am 16.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz müssen verbessert werden. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere Straßeninformationsbanken, standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung soll auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in den in §2 Nummer 6 (IVSG) festgelegten Begriffsbestimmungen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: WMP EUROCOM AG am 16.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG‑Änderungsgesetz 2026) der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gesichert sowie Anbieter‑ und Produktvielfalt gestärkt wird. Dieses Vorhaben wird auch im Namen der 1&1 AG und der 1&1 Versatel GmbH verfolgt.
- Bereitgestellt von: United Internet AG am 16.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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05.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Telekom setzt sich für eine technologieneutrale und wettbewerbsoffene Ausgestaltung des europäischen Vergabeverfahrens für 2-GHz-Frequenzen für mobile Satellitendienste (MSS) ein. Ziel ist die Ermöglichung europäischer, von Mobilfunknetzbetreibern geführter Kooperationsmodelle zur Bereitstellung satellitengestützter Direct-to-Device-Dienste. Hierzu werden insbesondere Anpassungen der Zulassungsvoraussetzungen und vertraglichen Anforderungen angestrebt, um den gesicherten Zugang zu ITU-Frequenzanmeldungen sowie die flexible Einbindung externer Satelliteninfrastruktur zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die regulatorische Verantwortung, die operative Kontrolle über die Frequenznutzung sowie Sicherheitsanforderungen beim europäischen Betreiber verbleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Telekom AG am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TKG-Änderungsgesetz 2026: Wettbewerbs- und Bürokratiefragen
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikationsregulierung gezielt so weiterzuentwickeln, dass Hürden im Wettbewerb sowie Bürokratie abgebaut werden und eine höhere Planungssicherheit im Bereich der Frequenzregulierung erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG am 02.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Interessen der Telekommunikationsbranche (Festnetz und Mobilfunk) in die Beratungen über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen sachgerecht einzubeziehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Stromanschlusses für neue Mobilfunkmasten im Außenbereich
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praktikabler Vorgaben für den Stromanschluss neuer Mobilfunkmasten. Dazu gehört die rechtssichere Festlegung von Verfahren, Fristen und Prioritäten, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden und die flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung praktischer und wirksamer Durchführungsrichlinien zu der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Es wird dafür eingetreten, dass die geplanten Durchführungsrichlinien zu der EU-Urheberrechtsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der Rechteinhaber schützt und gleichzeitig Nutzerrechte und Innovation bewahrt.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
14.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen durch das TKG-Änderungsgesetz
Ziel ist die Gestaltung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkmasten durch eine priorisierte Anbindung an das Niederspannungstromnetz sowie durch die Einbindung von TowerCos in den Ausbau passiver Mobilfunkinfrastruktur am Gleis.
- Bereitgestellt von: Vantage Towers AG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- rechtl., techn. und organisator. Rahmenbedingungen der digitalen Gesundheitsinfrastruktur und der TI - Gesetzl. und regulator. Vorgaben zu TI-Anwendungen und digitalen Gesundheitsdiensten - sichere, stabile und nutzerorientierte Ausgestaltung digitaler Infrastrukturen im Gesundheitswesen - Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Interoperabilität und Datensicherheit digitaler Anwendungen - ePA, eGK, KIM, sowie weitere Kommunikations- und Identitätsdienste - technische Standards, Sicherheitsanforderungen, digitale Identitäten und Authentifizierungsverfahren - Integration digitaler Anwendungen in die medizinische Versorgung und Versorgungsabläufe
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des TK-Sektors bzw. des TK-Binnenmarktes der Zukunft
Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung von hinreichendem Wachstumspotential und Investitionsräumen im Telekommunikationsmarkt der Zukunft, etwa zum EU Commission White Paper - How to master Europe's digital infrastructure needs?, Letta Report "Much more than a market", Draghi Report "The future of European competitiveness" sowie zum Digital Networks Act.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: