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1.029 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.029)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028
Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Bereitgestellt von: Naturland e.V. am 04.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2028
Beeinflussung der nationalen Position zur Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 2028 im Rahmen des neuen MFR hin zu mehr Honorierung von Gemeinwohlleistungen anstatt pauschalen Flächenprämien durch Zweckbindung für Agrar- und Umweltaktionen und niedrigere Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaaten für AUKA
- Bereitgestellt von: Naturland e.V. am 04.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ITAD begrüßt das Ziel, UVP-Verfahren für umwelt- und klimaschutzdienende Änderungsvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die vorgesehene Privilegierung nach § 9 Abs. 3a UVPG-E i. V. m. Anlage 1a sollte jedoch auch thermische Abfallbehandlungsanlagen erfassen. ITAD fordert daher, klar definierte Maßnahmen an TAB, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz, Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung, Energiespeicherung sowie Elektrifizierung fossil betriebener Nebenprozesse, in Anlage 1a aufzunehmen. Voraussetzung sollten klare Kriterien und Schwellenwerte sein, die erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen ausschließen. Perspektivisch sollte auch die Einbeziehung weiterer Dekarbonisierungstechnologien wie CO2-Abscheidung geprüft werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standards der UVP nicht weiter absenken (z. B. in Hinblick auf die Anhebung der Schwellenwerte für die zwingende UVP oder auf Ausnahmen von der standortbezogenen Vorprüfung bei Änderungsvorhaben). Datenerhebung beibehalten um Vergleichswerte (Baseline) zu sichern.
- Bereitgestellt von: Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) am 27.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Grenzausgleichmechanismus, EU-Emissionshandel und EU 2040 Klimaziel
Wir vermitteln der Bundesregierung die Betroffenheit der Chemie durch EU-Beschlüsse zum ETS und CBAM und setzen uns dabei für eine wettbewerbsfähigkeitsfördernde Umsetzung ein. Wir fordern die Berücksichtigung von CCU im ETS auch für kurzlebigere Produkte und internationaler Zertifikate. Die Chemie braucht Carbon Leakage Schutz. Dies umfasst: 1/ Erhalt ETS 2/ Erweiterung der Liste der förderfähigen Sektoren für SPK auf pre-2020-Level, 2/ Erhalt freier Zuteilung 3/ faire sektorale Lastenteilung, 4/ realistischer Abschmelzpfad und 5/ pragmatisches und realistisches 2040 Ziel, gekoppelt an Verfügbarkeit notwendiger politischen, wettbewerblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Eine Überführung in den CBAM lehnen wir aufgrund von fehlender Schutzwirkungen für die Chemie ab.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 27.08.2026
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Kreuzfahrt im Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
Einbringung der Perspektive der Kreuzschifffahrt zum Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt. Dies umfasst insbesondere die Ausgestaltung verlässlicher und wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Hochseeschifffahrt, den Ausbau von Landstrom und alternativer Bunker- und Hafeninfrastruktur, die Harmonisierung von IMO-, EU ETS- und FuelEU-Maritime-Vorgaben, die Reduzierung bürokratischer Lasten sowie die Förderung praktikabler Investitions- und Finanzierungsinstrumente.
- Bereitgestellt von: Cruise Lines International Association Europe am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender rechtlicher Regelungen - Novelle der ErsatzbaustoffV
Novelle der ErsatzbaustoffV - vollzugstaugliche Lösungen
- Bereitgestellt von: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg steht unter massiven Wettbewerbsdruck. Während insbesondere asiatische Wettbewerber weitestgehend unkontrolliert den europäischen Markt mit textilen Produkten fluten verschärft die EU-Kommission den Druck auf die Branche mit verbindlichen Ökodesign-Anforderungen für Textilien – Study des Joint Research Centre (JRC) hat das deutsche Umweltbundesamt eine eigene Studie veröffentlicht. In einem gemeinsamen Positionspapier stellen Südwesttextil und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie beide Studien systematisch gegenüber und fordern einen schrittweisen, realistischen Einstieg.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe und Schaffung europarechtskonformer Reform
Wir sehen in einer wirksamen finanziellen Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen einen entscheidenden Hebel zu einer besseren Kreislaufführung. Mit dem Mindeststandard existiert in Deutschland bereits eine eindeutige und anerkannte Grundlage für die Bemessung des prozentualen Grades der Recyclingfähigkeit einer Verpackungseinheit. Ab 2028 würden diese Bemessungskriterien durch die von der EU-Kommission zu erstellenden Design-for-Recycling-Kriterien und Berechnungsvorschriften EU-weit harmonisiert (delegierte Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 4 EU-Verpackungsverordnung (PPWR)). Die Stufen einer Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen, wie sie in der PPWR vorgesehen
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 14.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle des § 21 Verpackungsgesetz
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stadtnatur: Bäume retten leben - für mehr Grün in unseren Städten
Fast eine Mio Bäume sind in den letzten Jahren aus deutschen Städten verschwunden. Während sich unsere Städte durch die Klimakrise immer unerträglicher aufheizen, werden ausgerechnet große Stadtbäume, unsere wirksamsten natürlichen Klimaschützer und Schattenspender, vielerorts bedenkenlos geopfert: für Bauprojekte, Parkplätze und kurzfristige Profitinteressen. Das ist ein politisches Versagen mit fatalen Folgen. Denn mit jedem gefällten Baum verlieren wir nicht nur Grün und Lebensqualität, sondern vor allem lebenswichtigen Schutz vor Hitze, die längst zu einer massiven Gesundheitsgefahr geworden ist. Es ist Zeit umzusteuern: Wir fordern ein Bundesgesetz, das Stadtbäume und Grünflächen wirksam schützt und bei allen Planungen verbindlich berücksichtigt. https://mitmachen.duh.de/stadtgruen/
- Bereitgestellt von: Naturgarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e.V. am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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01.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundes-Klimaschutzgesetz Deutschland braucht ein Klimaschutzprogramm, das die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes erfüllt und den Pfad für das kommende Jahrzehnt entschlossen und zielgerichtet fortsetzt.
- Bereitgestellt von: Naturgarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e.V. am 12.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Der DB Konzern unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Der DB Konzern setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wieder eingebauten RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CO2 muss, unabhängig davon, ob biogen/fossil oder für die anschließende Nutzung/Sequestrierung, am Ende des Prozesses bei der TAB seine Abfalleigenschaft verlieren. Das Chemische Recycling (CR) wird mit der werkstofflichen Verwertung auf eine Stufe gestellt, ohne weitere Bedingungen hinsichtlich Ausbeute, Effizienz und Umweltrelevanz. Es sollte eine eigene CR-Verordnung erlassen werden. CR und CCU sollten gleichgestellt werden. Öffentliche Auftraggeber müssen stärker zum Einsatz von Rezyklaten und Ersatzbaustoffen verpflichtet werden. § 45 KrWG muss daher um eine drittschützende Regelung ergänzt werden, die auch gerichtlich einklagbar ist - insbesondere wenn Primärbaustoffe in öffentlichen Ausschreibungen den Sekundärbaustoffen ohne Begründung vorgezogen werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Flächen, deren Schutz im überragenden öffentlichen Interesse liegt, besteht keien Rechtssicherheit, da weitreichende Ausnahmeregelungen für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie für verschiedene Infrastrukturvorhaben bestehen, die bereits durch andere Gesetze als überragend eingestuft sind, z.B. Energie, Verkehr, Wasserstoff und Bau. Die Lockerung des Naturraumbezugs bei Kompensation birgt die Gefahr, dass lokale Biodiversitätsverluste nicht immer ortsnah ausgeglichen werden und es damit lokal zu Nettoverlusten kommt.
- Bereitgestellt von: Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mindesteinbaumengen für Schlacken und Aschen reduzieren (§ 20 Absatz 1 EBV), Kleinmengenregelung ausweiten (§ 25 Absatz 3 EBV), Sammellieferschein begrüßt (§ 25 Absatz 1a EBV), Digitalisierung praxistauglich ausgestalten (§§ 12, 13, 22 und 25 EBV), Voranzeigefrist verkürzen und präzisieren (§ 22 Absatz 1 und 2 EBV), Pauschale Ausschlüsse in Wasserschutzgebieten vermeiden (§ 19 Absatz 6 EBV), Probenahme und Analytik praxistauglich regeln (§§ 8 bis 10 EBV).
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: