Stellungnahmen/Gutachten
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725 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (725)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Verpackungsrechts
Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung der Stroffkreisläufe bei Verpackungen an. Ziel ist, dass Verpackungen insbesondere auch nach Kriterien der Recyclingfähigkeit bewertet werden und Inverkehrbringer gut rezyklierbarer Verpackungen nicht für etwaiges Nicht-Recycling in Anspruch genommen werden. Die Nutzung von Getränkeflaschen aus 100% rPET soll abgesichert werden, insbesondere durch verbesserten Zugang zu rücklaufendem Material. Verpackungsfreie und verpackungsvermeidende Verkaufsformen sollen bei der ökologischen Bewertung und bei etwaigen Quoten für als umweltfreundlich bewertete Verpackungen berücksichtigt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass etwaige Regelungen insbesondere zum chemischen Recycling oder Änderungen bei der Sammlung praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Schnittstellen zwischen Dualem System und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in § 22 VerpackDG müssen überarbeitet und vereinfacht werden. Dem örE muss eine Festsetzungsbefugnis, wie sie das allgemeine Gebührenrecht kennt, obliegen. Er muss Mitbenutzungs- und Nebenentgelte, die nach dem Bundesgebührenrecht kalkuliert sind, gegenüber den Dualen Systemen fest- und durchsetzen können. Die Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum nach §§ 29 und 31 VerpackDG ist im Gesetz näher auszugestalten und relevante Parameter, wie die Stand-platzdichte und Entgelte, zu regeln. Diese Sammlung im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit dem örE zu berücksichtigen, womit sie auch von einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackDG umfasst werden muss.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): Fristverlängerung für Batterieregistrierung ermöglichen
Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 29.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1150
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/1150
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen der Eingriffsregelung nach BNatSchG zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch monetäre Kompensationen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen. Nach geltendem Recht (§ 15 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 31 LNatSchG) kann anstelle eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) ein (pauschaliertes) Ersatzgeld verlangt werden. Dieses Verfahren ist erfahrungsgemäß schneller (1–2 Monate), aber gesetzlich nachrangig gegenüber Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 13 BNatSchG). Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Vorgaben so zu ändern, dass pauschalierte Ersatzgeldregelungen gleichrangig – oder bei Mobilfunkvorhaben sogar vorrangig – angewendet werden können.
- Bereitgestellt von: ATC EH GmbH & Co. KG am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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17.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU-Entwaldungsverordnung entschärft und die Anwendung um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR grundlegend überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Anpassungsgesetz: praxisgerechte und bürokratiearme Ausgestaltung
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf präziser gefasst wird und KMU-taugliche Kennzeichnungspflichten entfhält, keine zusätzlichen nationalen Belastungen geschaffen werden, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und eine Verschiebung der neuen Pflichten bis 1. Januar 2027 möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU-Entwaldungsverordnung entschärft und die Anwendung um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR grundlegend überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass keine Vorab-Zertifizierungsverfahren in Bezug auf Umweltaussagen eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass keine Vorab-Zertifizierungsverfahren in Bezug auf Umweltaussagen eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Bernd Westphal
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Leo Dautzenberg
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Nach den umfangreichen Änderungen der Gefahrstoffverordnung, welche im Dezember 2024 in Kraft getreten sind, hat das BMAS am 29. Juli 2025 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Anpassung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Durch die Abänderungen soll im Wesentlichen die EU-Asbestrichtlinie (2009/148/EG) in nationales Recht umgesetzt werden. Da in den kommenden Jahren viele Gebäude (energetisch) saniert werden müssen und im Gebäudebestand nach Schätzungen der BG Bau bis zu 20 Prozent Asbest enthalten sein könnten, kommt der wirksamen, aber auch praktikablen Ausgestaltung von Arbeitsschutzregelungen in diesem Bereich eine große Bedeutung zu.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
PFAS: EU-Beschränkung von Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen unter REACH
Stoffbezogene u. risikobasierte Regulierung von Chemikalien sicherstellen; industrieverträgliche Ausgestaltung der Beschränkung; umfassende Überarbeitung des Beschränkungsdossiers; Zeitweise Rücknahme, Überarbeitung u. Neueinreichung des Dossiers auf Basis eines differenzierten u. risikobasierten Regulierungsansatzes; angemessene Übergangsfristen; umfassende Ausnahmen für High-Tech und Industrieanwendungen; komplette Ausnahme für einzelne Stoffgruppen, von denen kein „unannehmbare Risiken“ ausgehen/gesonderte Betrachtung von Fluorpolymeren; Berücksichtigung ganzer Lieferketten sicherstellen; ganzheitliche Bewertung von Alternativen; Einrichtung eines transparenten Dialoges zwischen Behörden u. betroffenen Branchen; Kohärenz mit bestehenden oder gerade entstehenden EU-Rechtsvorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG)
Keine nationalen Mehrwergförderung, die über die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossenen Mehrwegquoten hinausgehen.
- Bereitgestellt von: Forum Getränkedose am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitioniertes Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschieden
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: