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2.993 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.993)
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Kosten der Energiewende
Wir müssen die Kosten der Energiewende deutlich reduzieren. Damit können wir die Energiepreise senken und uns Spielraum zur Finanzierung weiterer wichtiger Themen wie Infrastruktur, Verteidigung etc. schaffen.
- Bereitgestellt von: Dr. Albrecht Schleich am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber
Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
- Bereitgestellt von: inetz GmbH am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG)
Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Field Deutschland GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG)
Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Field Deutschland GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplante Vereinfachung des Energieeffizienzgesetzes schnell und in vollem Umfang umsetzen
Der BBS begrüßt die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Vereinfachungen sowie die 1:1-Umsetzung der EED. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Entwurf weitgehend erreicht. Besonders positiv hervorzuheben ist die Anpassung der Schwellenwerte zur Einführung von Energiemanagement- (EnMS) und Umweltmanagementsystemen (EMAS) an das Niveau der EED, die künftig freiwillige Berichterstattung auf der Plattform für Abwärme (PfA) sowie die Konkretisierung der Vorgaben zu Umsetzungsplänen von Energiesparmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Umsetzung von EU-Vorgaben zur Energieeffizienz
Die Anpassungen im Energieeffizienzgesetz haben das Ziel die EU-Vorgaben ohne darüber hinausgehende Ergänzungen ins nationale Recht umzusetzen. Die EnBW befürwortet die Rücknahme des Goldplatings. Gleichzeitig plädieren wir für eine besondere Beachtung von Regelungen für Tier-4-Rechenzentren. Die Vorgaben zum öffentlichen Vergaberecht gehen über die EU-Vorgaben hinaus und sollten entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Energieeffizienzgesetz, EDL-G und Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung
Möglichst unbürokratische Umsetzung. Zusammenführung EDL-G und Energieeffizienzgesetz in ein konsistentes Gesetz
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027 (22.01.2026) / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (30.01.2026)
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des GEG, der BEG-Förderung und Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), eine Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine flexible Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein. Im GEG soll die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen erhalten bleiben, nicht vollzogene Effizienzvorschriften vereinfacht werden. Die BEG-Förderung soll an der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet und auf Heizungstausch sowie energetische Maßnahmen an Gebäuden fokussiert werden, die für effizienten Wärmepumpenbetrieb ertüchtigt werden müssen. Bei der EPBD-Umsetzung soll der Primärenergieverbrauch als Steuerungsgröße dienen, sodass klimaneutral versorgte Gebäude unabhängig vom energetischen Zustand hohe Effizienz aufweisen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wärmeplanungsgesetzes: Soziale Kriterien und verbindlichere Gebietsausweisung
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in vier Bereichen ein: Erstens die gesetzliche Verankerung sozio-ökonomischer Kriterien bei der Gebietsausweisung, insbesondere für Prüfgebiete, um die Versorgungssicherheit vulnerabler Haushalte sicherzustellen. Zweitens die Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Planungsqualität und eine Reduktion von Prüfgebieten zugunsten verbindlicher Gebietsausweisungen. Drittens die Einführung eines ergänzenden Quartiersinstruments für dezentrale Versorgungsgebiete. Viertens regulatorische Vorkehrungen gegen die selektive Erschließung wirtschaftlich attraktiver Gebiete durch private Akteure (Rosinenpicken).
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die jüngst in Kraft getretenen Anpassungen der EU-Messgeräte-Richtlinie (2004/22/EG) für Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen sind aus unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt, um den regulatorischen Rahmen stärker an die praktische Realität des Betriebs von Ladeinfrastruktur anzupassen. Vor diesem Hintergrund möchten wir ausdrücklich dafür werben, die neuen europäischen Vorgaben zügig und praxisnah in nationales Recht zu überführen. Eine schnelle Umsetzung würde nicht nur bestehende Rechtsunsicherheiten abbauen, sondern auch ein wichtiges Signal an Betreiber, Stadtwerke und kommunale Unternehmen senden, die erhebliche Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur leisten.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Förderarchitektur für regionale Wasserstoffprojekte
Schaffung einer geeigneten Förderarchitektur um Transformationsprozess unter Einbindung von Wasserstoff für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für den Verkehrsbereich zu ermöglichen
- Bereitgestellt von: Bund der Wasserstoffregionen (BdWR) am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Förderarchitektur für regionale Wasserstoffprojekte
Schaffung einer geeigneten Förderarchitektur um Transformationsprozess unter Einbindung von Wasserstoff für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für den Verkehrsbereich zu ermöglichen
- Bereitgestellt von: Bund der Wasserstoffregionen (BdWR) am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
-
26.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Quote
Fortschreibung der Mehrfachanrechnung von biogenem Wasserstoff
- Bereitgestellt von: Bund der Wasserstoffregionen (BdWR) am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geplante vorzeitigen Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure
Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
- Bereitgestellt von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG: Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben
Im Rahmen der EEG-Novelle muss für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Es werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber angestrebt.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: