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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Verbraucherschutz

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.436)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Adressatenkreis:
      • 30.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen für digitale Mobilitäts- und Buchungsplattformen sowie Verkehrsunternehmen. Ziel ist die Aufnahme von Regelungen zum diskriminierungsfreien und vollständigen Zugang zu Verkehrs- und Buchungsdaten aller Verkehrsträger, die Herstellung ausgewogener Rechte und Pflichten zwischen Verkehrsunternehmen und Vertriebsplattformen, die Anpassung von Transparenz-, Ranking-, Datenbereitstellungs- und Meldepflichten sowie die Überprüfung von Marktpräsenzschwellen und Übergangsregelungen.

    • Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 27.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können die schiere Menge an Importen aus Drittstaaten nicht bewältigen. Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht verschiedene Maßnahmen. Produkte, die nicht den Regeln entsprechen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Nicht konforme Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Handelnde Akteure müssen zur Verant-wortung gezogen werden können. Dazu bedarf es einer Stärkung des EU-Bevollmächtigten sowie weitere Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Es sollten klare Anforderungen festgelegt werden, die alle Mitgliedstaaten verpflichten, ausreichende Ressourcen für eine effektive Marktüberwachung bereitzustellen.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 19.08.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 20.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant, das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) zu novellieren. Unter anderem soll eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte vorgenommen werden (Art. 21) sowie chemisches Recycling als Option im Verpackungsgesetz berücksichtigt werden (Art. 16). Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele des Verpackungsgesetzes und fordert eine investitionsfreundliche Recyclingquote für chemisches Recycling, differenzierte Lizenzentgelte für Recyclingfähigkeit und nicht-fossile Rohstoffe sowie eine bürokratiearme Umsetzung ohne nationale Verschärfungen.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 20.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B) vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der game begrüßt grundsätzlich digitale Fairness und eine Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen in der EU. Allerdings müssen dafür die bewährten und gelernten Geschäftsmodelle und akzeptierte Geschäftspraktiken im Gesetzgebungsprozess verstanden werden, damit keine überschießenden Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von Games-Unternehmen und die Vertragsfreiheit von Publishern und ihren Spielerinnen und Spielern vorgenommen werden. Insbesondere einen zusätzlichen und parallel anwendbaren Minderjährigen-Verbraucherschutz neben dem bereits bestehenden Jugendschutz sieht die Games-Branche skeptisch und befürchtet hier nicht nur eine Doppelregulierung, sondern eine faktische Verdrängung des bewährten Jugendschutzes in Deutschland.

    • Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 18.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.06.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots ist eine Zusatzvereinbarung über den „Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ zu treffen. Hintergrund dieser Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2014 (Az.: XI ZR 355/12). Mit seiner Entscheidung hat er die Wirksamkeit einer entsprechenden Vereinbarung / Klausel bestätigt. Zivilrechtlich besteht hier jedoch eine gesetzliche Regelungslücke. Diese soll mittels des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes geschlossen werden.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt das Ziel der EU Kommission, den europäischen Personenverkehr einfacher, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Reiseveranstalter und Reisebüros unterstützen multimodale Reiseangebote seit vielen Jahren. Bahn-, Flug-, Bus- und Fährverbindungen werden bereits heute zu attraktiven Reisepaketen kombiniert. Voraussetzung für einen weiteren Ausbau solcher Angebote sind jedoch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, diskriminierungsfreier Zugang zu Mobilitätsdaten, Einbeziehung aller Mobilitätsanbieter sowie eine ausgewogene Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren. Wir bitten die Bundesregierung, insbesondere das federführende BMV, sich im Rahmen der Ratsverhandlungen in Brüssel hierfür einzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 12.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt das Ziel der EU Kommission, den europäischen Personenverkehr einfacher, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Reiseveranstalter und Reisebüros unterstützen multimodale Reiseangebote seit vielen Jahren. Bahn-, Flug-, Bus- und Fährverbindungen werden bereits heute zu attraktiven Reisepaketen kombiniert. Voraussetzung für einen weiteren Ausbau solcher Angebote sind jedoch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, diskriminierungsfreier Zugang zu Mobilitätsdaten, Einbeziehung aller Mobilitätsanbieter sowie eine ausgewogene Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren. Wir bitten die Bundesregierung, insbesondere das federführende BMV, sich im Rahmen der Ratsverhandlungen in Brüssel hierfür einzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 12.08.2026
    • Adressatenkreis:
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