Stellungnahmen/Gutachten

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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (432)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.

    • Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 14.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 02.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist die geplante Verordnung zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs. Angestrebt werden insbesondere eine möglichst vollständige und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, der Verzicht auf zusätzliche Genehmigungs- und Antragsverfahren, die Überprüfung geplanter Einschränkungen beim Nachbau, praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit Resterden sowie die Anpassung der Anforderungen im amtlichen Bekämpfungsprogramm. Zudem soll die Verordnung um die in der EU-Regelung vorgesehenen Möglichkeiten zur Aufhebung von Beschränkungen und zur Verkürzung von Sperrfristen ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 01.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Verordnung zur Neuregelung der Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs
    • Adressatenkreis:
      • 03.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

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