Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (64)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Gemäß der Vorgabe in § 193 VAG ist in den Satzungen der Pensionskassen in der Rechtsform des VVaG geregelt, in welchem Umfang ihre Verlustrücklage jährlich zu dotieren ist und welchen Mindestbetrag die Verlustrücklage erreichen muss. Wir schlagen vor, dem § 193 VAG folgenden S. 2 hinzuzufügen: "Die Satzung kann eine Regelung enthalten, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann, wenn und soweit der Mindestbetrag der Rücklage überschritten ist (überdotierte Verlustrücklage)."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Aufsichtsverstöße würden im VAG an einer Stelle gebündelt erfasst. Für EbAV und Versicherer bestehen ohnehin bereits Bußgeldvorschriften im VAG; die KI-bezogenen Verstöße könnten dort als neue Tatbestän-de aufgenommen werden, anstatt in einem separaten Gesetz fragmentiert zu sein. Zudem könnte die BaFin ggf. nahtlos ihre Eingriffsbefugnisse nutzen. Dies wäre auch im Sinne der Transparenz: Für beaufsichtigte Unternehmen wäre es leichter nachvollziehbar, wenn im zuständigen Aufsichtsgesetz (VAG) die Pflichten und Folgen verankert sind. Insgesamt zielt dieser Vorschlag darauf ab, Rechtsklarheit und Effizienz zu steigern und Fragmentierung gering zu halten, wovon sowohl Aufsicht als auch Unternehmen profitieren, wenn nicht zwei getrennte Sanktionsregime nebeneinander existieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen § 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E zur Umsetzung der gewünschten Flexibilisierung von Erwerbstätigkeit und Ruhestand für Pensionskassen. Wir gehen davon aus, dass dazu Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgen können und in diesem Fall aufsichtsrechtlich ausreichend sind. Zudem erwarten wir, dass auch in Zukunft aufsichtsrechtlich keine individuellen Prüfungen der Pensionskassen hinsichtlich des (teilweisen) Wegfalls des Erwerbseinkommens erfolgen müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt und unterstützt, dass im Hinblick auf die gewünschte Flexibilisierung von Erwerbstätigkeit und Ruhestand für Pensionskassen eine Änderung im § 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E vorgesehen ist. Wir gehen davon aus, dass dazu Regelungen in den Allgemeine Versicherungsbedingungen erfolgen können und in diesem Fall aufsichtsrechtlich ausreichend sind. Zudem erwarten wir, dass auch in Zukunft aufsichtsrechtlich keine individuellen Prüfungen der Pensionskassen hinsichtlich des (teilweisen) Wegfalls des Erwerbseinkommens erfolgen müssen. Diese wären bei den meisten Pensionskassen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand oder praktisch gar nicht umsetzbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Ergänzung der Leistungsformerbringung von Pensionsfonds durch Ratenzahlungen in § 236 VAG-E wird begrüßt. Es sollte klargestellt werden, dass es sich um keine eigene Leistungsform handelt, sondern um eine Unterform der Kapitalleistung. In der Begründung sollte klargestellt werden, dass eine beliebige Anzahl von Raten möglich sein soll. Der Sachverhalt bedarf noch einer steuerlichen Begleitung. Die technische Beschreibung in Abs. 3 sollte in die Verordnung verschoben werden. Sterbegeldzahlungen sollten nicht nur an den engen Kreis von Hinterbliebenen erbracht werden dürfen. Wir regen auch an, keine unterschiedliche Begrifflichkeiten für Leistungsempfänger, Leistungsbezieher und Versorgungsempfänger zu verwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bei der Übertragung von Versorgungsanrechten auf einen Pensionsfonds (PF) gem. § 3 Nr. 66 EStG besteht für PF das praktische Bedürfnis, auch Ratenzahlungen erbringen zu können. Dies ist bislang aufsichtsrechtlich nur über eine BaFin-Verlautbarung in einer FAQ-Liste vom 09.08.2021 flankiert. Eine explizite Verankerung in § 236 Abs. 1 VAG-E erscheint daher sinnvoll. Bei der Formulierung in der Begründung (so dass der Pensionsfonds den Versorgungsberechtigten das Recht einräumen kann, die Leistung als lebenslange Zahlung oder als Kapitalzahlung in Raten in Anspruch zu nehmen) bitten wir darum,, um ein Exklusivitätsverhältnis zu vermeiden, lebenslange Zahlung und Kapitalzahlung in Raten nicht mit einem oder zu verbinden, sondern mit einem und oder zumindest mit einem und/oder.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die aba begrüßt den § 234j Abs. 4-8 VAG-E zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionskassen, weist jedoch auf ein paar Punkte hin und bittet um entsprechende Änderungen. Man sollte von Unterdeckung statt außerplanmäßiger Abschreibung sprechen. Die Genehmigungen für Abs. 4 u. 5 sind von der BaFin zu erteilen. Auch bereits vertraglich vereinbarte und bereits heute von der BaFin genehmigte Gründungsstocklinien sollten als Sicherungsvermögensplan verwendet werden können. Der PSVaG sollte über das Bestehen eines Sicherungsvermögensplanes informiert werden können, ohne dem PSVaG eine Kopie des kompletten Sicherungsvermögensplanes geben zu müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt und unterstützt die vorgesehenen Regelungen zur vorübergehenden Unterdeckung von Pensionskassen, bittet aber um Änderungen zu zwei Punkten: Die Begründung des § 234j Abs. 5 -VAG-E geht von einem Fall der außerplanmäßigen Abschreibung der Kapitalanlage aus. Aber auch außerplanmäßige Entwicklungen der Verpflichtungen können zu einer Unterdeckung führen. Sowohl Gesetzestext als auch die Begründung sollten allgemein von einer Unterdeckung sprechen, gleich wie diese entstanden ist. Die Abschreibung auf Kapitalanlagen (der wohl relevanteste Fall) kann hier als Beispiel genannt werden. Analog § 239 Abs. 3 VAG ist in § 234j Abs. 4 und Abs. 5 VAG-E aufzunehmen, dass die Genehmigung durch die BaFin zu erteilen ist, sofern die Bedingungen der Absätze 4 und 5 erfüllt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt, dass der RefE (...) eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits für die meisten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ausschließt, ebenso die für EbAV in der Rechtsform der AG mit weniger als 1.000 AN vorgesehene verzögerte Einführung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie kritisiert die Verwendung gebuchter Bruttobeiträge als Größenkriterium für die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Kriterium ist unpassend, da EbAV (Pensionskassen gemäß § 232 VAG und Pensionsfonds gemäß § 236 VAG), sogenannte EbAV, weder von der Solvency II-Richtlinie noch von der Versicherungsbilanzrichtlinie erfasst werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Kontext der bevorstehenden Anwendung der DORA-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor sieht der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgeetzes vor, dass durch eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 die Überprüfung der Einhaltung der DORA-Verordnung in den Aufgabenkatalog des Abschlussprüfers aufgenommen wird. Die aba kritisiert den fehlenden Sachbezug, da viele DORA-Anforderungen nicht unmittelbar abschlussrelevant sind und schlägt für den geplanten § 35 Abs. 1 Nr. 10 folgende Ergänzung vor: „Bei der Prüfung hat der Prüfer den einschlägigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu tragen.“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG-E ..., ...Erweiterung des § 35 Abs. 1 VAG Diese Stellungnahme ..., ...Erweiterung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 ..., ...Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) um eine neue Ziffer 10..., ... Änderung des § 35 Abs 1 VAG sehen wir daher eine Aufgabenübertragung..., ...Erweiterung von § 35 Abs. 1 VAG in der Praxis dazu führt..., ...in Art. 4 DORA-VO und im VAG verankerte Grundsatz der..., ...Ergänzung des § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG-E an: „… Bei der Prüfung..., ...Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu ..., ...Änderung des § 35 Abs. 1 VAG würde aber im Ergebnis ..., ... Verweise in § 35 Abs. 1 VAG sollten sich daher auf ..., ...Der mit § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG-E beabsichtigte „Prüfautomatismus..., ...Änderung des § 35 Abs. 1 VAG würde außerdem auf Grund..., ...Änderungen an § 35 Abs. 1 VAG sollten erst mit Wirkung..., ...Änderung des § 35 Abs. 1 VAG (hier verlinkt auf die ..., ...Kombination mit den dann im VAG noch zusätzlich hohen jährlichen..., ...angemessen ist. Die vorgesehene VAG-Änderung steht nicht zuletzt...
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die handelsrechtlichen Vorschriften, die für Versicherungsunternehmen anzuwenden sind, wurden im Jahr 1994 eingeführt und seither insbesondere bei den Vorschriften zu Ansatz und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nicht wesentlich geändert. Das VAG wurde zuletzt im Jahr 2015 aufgrund der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 grundlegend überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung blieben viele Regelungen aus dem alten VAG einschließlich der nachgelagerten Rechtsverordnungen unverändert in Kraft. Vor diesem Hintergrund möchte sich die DAV für eine Prüfung einsetzen, welche aufsichts- und handelsrechtlichen Regelungen nicht mehr aktuell sind und entweder entfallen können oder modifiziert werden sollten. Die DAV wird hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Verzicht auf Gold-Plating bei Umsetzung des Solvency-II-Reviews
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 0 2 POSI TIONSPAPIER ..., ...Versicherungswirtschaft ist es wichtig, im VAG eine Einszu- Eins-Umsetzung..., ...einzelne andere Punkte im VAG zu verbessern bzw. zu korrigieren..., ...Solvabilitätsübersicht nach § 35 Abs.2 VAG hat die Abschlussprüfung..., ...Schwerpunktprüfung gemäß § 35a VAG bereits ein wirksames Instrument..., ...TIONSPAPIER Weitere Anliegen zum VAG Der Verband regt an, die..., ...anstehende Überarbeitung des VAG über die Implementierung..., ...konkreten Eurobeiträgen im VAG dynamische Verweise auf..., ...Versicherungsunternehmen in § 211 Abs. 1 VAG bereits jetzt direkt auf..., ...nach § 67 Absatz 1 Satz 1 VAG bestehende Erlaubnis- und..., ...nach § 67 Absatz 1 Satz 2 VAG greift nur für (Rück-) ...
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- Angegeben von: Hannover Rück SE am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Abschaffung von Marktzugangsbarrieren für Drittstaatenrückversicherer im Versicherungsaufsichtsgesetz ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Die aba sieht die geplante Änderung von § 15 FinDAG kritisch, die es der BaFin ermöglichen würde, sich Kosten erstatten zu lassen, die durch die Heranziehung dritter Personen als Verwaltungshelfer nach § 11 Absatz 1 Satz 3 des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes entstehen würden. Erfahrungshintergrund ihrer kritischen Haltung sind Kosten- und Aufwandssteigerungen Erfahrungen mit dem neu geschaffenen § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG, der die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der DORA-VO zum Gegenstand der Abschlussprüfung gemacht hat.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Ausstattung der BaFin mit quasi-polizeilichen Betretens- und Besichtigungsrechten von Geschäfts- und insbesondere Wohnräumen ist im Bereich des Finanzmarktaufsichtsrechts weder geeignet noch erforderlich und erst recht nicht angemessen. Auch die angestrebte Angleichung der rechtlichen Möglichkeiten der Bundesanstalt an die „Veränderungen der modernen Arbeitswelt“ überzeugt nicht. Die vorgeschlagene Ausdehnung der Auskunftspflicht auf ausgeschiedene Organmitglieder und Beschäftigte lässt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen außer Acht. Dies gilt auch für die entsprechende Ausweitung der Befugnisse im Geltungsbereich des VAG. Wir plädieren für eine Streichung der entsprechenden Anpassungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für Pensionskassen ist der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen satzungsgemäß und gem. Bestimmungen des VAG grundsätzlich erlaubt. Nach einem jüngeren BFH-Urteil stellt die Erbringung von Leistungen als Rückdeckungsversicherung aber die Befreiung von der Körperschaftsteuer in Frage, obwohl eine Rückdeckungsversicherung die Finanzierung einer bAV über steuerlich anerkannte Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) bezweckt. Eine Gesetzesänderung sollte klarstellen, dass eine aufsichtsrechtlich zulässige Rückdeckungsversicherung nicht zu Steuerpflicht führt, wenn die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen an die Versicherten verpfändet werden und sichergestellt ist, dass durch die Rückdeckungsversicherungen nur zugesagte Versorgungsleistungen finanziert werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6 KI-VO. – Solvency II/VAG, BaFin-Aufsicht, FinDAG-Verbraucherschutz..., ...Versicherungsaufsichtsge-setz (VAG). Die BaFin verfügt über..., ...Eingriffsbefugnisse (§§ 294 ff., 298 VAG) und achtet (u. a. im Rahmen..., ...Organisationsstruktur vorhalten (§ 23 VAG). Automatisierte Prozesse..., ...der Verträge (§§ 138, 146 VAG). Schlussbemerkung ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach den §§ 212 bis 216 VAG und die aufgrund des § 217 VAG erlassenen Rechtsverordnungen..., ..., soweit die §§ 171 ff. VAG auf diese verweisen. Über..., ...geltende Verweiskette des § 172 VAG wäre der PSVaG nach dem..., ... HGB-E wären über § 172 VAG (i. V. m. §§ 341 Abs. 1..., ... Pensionskasse in § 232 VAG. Danach dürfen Pensionskassen..., ...wird (§ 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E). Bedeckung der Verpflichtungen..., ...ermöglicht werden (§ 234j Abs. 4 VAG-E). Flexibilität/Chancen..., ...begrüßen, dass in § 129 Abs. 4 VAG-E künftig auf elektronische..., ...nach den §§ 212 bis 216 VAG und die aufgrund des § 217 VAG erlassenen Rechtsverordnungen..., ... soweit die §§ 171 ff. VAG auf diese verweisen. Über..., ...geltende Verweiskette des § 172 VAG wäre der PSVaG nach dem..., ...HGB-E wären über § 172 VAG (i. V. m. §§ 341 Abs. 1..., ...Pensionskasse in § 232 VAG. Danach dürfen Pensionskassen..., ...wird (§ 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E). Bedeckung der Verpflichtungen..., ..., dass in § 129 Abs. 4 VAG-E künftig auf elektronische..., ...Änderung des § 129 Abs. 3 VAG, damit ein Treuhänder..., ...Änderung des § 129 Abs. 4 VAG regen wir an, § 129 Abs. 3 VAG wie folgt zu ändern (Änderungen...
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- Angegeben von: Robert Bosch GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Es werden verhältnismäßige, klare und EU-einheitliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 548/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - Eingangszeitraum: 13. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022
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BR-Drs. 548/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsaufsichtsgesetzes (§130 VAG) kommen ausschließlich ..., ...Rechtslage in Deutschland (HGB + VAG Rechtsform CSRD Bilanzrichtlinie..., ...ungsunternehmen behandelt (§§ 232 ff. VAG). Zudem sind in Deutschland..., ...Rechtslage in Deutschland (HGB + VAG Rechtsform CSRD Bilanzrichtlinie..., ...Pensionskassen gem. § 232 VAG und 1 Richtlinie 91/674..., ...Pensionsfonds gem. § 236 VAG = EbAV) werden weder von..., ...Lebensversicherungsunternehmen […]“, § 232 Abs. 1 VAG 3 EbAV II-Richtlinie, ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prüfungsinhalte § 35a Abs. 1 VAG Die Vorgabe von Prüfungsinhalten..., ...§ 26 Abs. 1 Satz 4 und 5 VAG Mit Umsetzung der Richtlinie..., ...allgemeinen Sanierungsplans nach VAG obsolet. 3 Keine DORA-Prüfung..., ...FinmadiG-RegE zu § 35 Abs. 1 VAG-E Eine Prüfung der Einhaltung..., ...verbunden. Mit dem neuen § 35a VAG steht der Aufsicht bereits..., ...FinmadiG-RegE zu § 293 Abs. 5 VAG-E Versicherungs-Holdinggesellschaften..., ...Lebensversicherung §§ 145, 336 VAG; BerVersV, MindZV, RfBV..., ...GewO, VersVermV, § 48 ff. VAG Eine regelmäßig enge Abstimmung..., ...35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 VAG die Jahresabschlussprüfung..., ...sicherungsholdinggesellschaften in § 293 Abs. 5 VAG ausgeweitet, obwohl diese..., ...nationaler Umsetzung im VAG hinaus. Demnach bleibt ..., ... der Richtlinie in das VAG die Auswirkungen dieser..., ...beaufsichtigt (§§ 48 Abs. 2 VAG, 34d Abs. 7 GewO). →...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...52 StoFöG, Änderungen im VAG zur Verschlankung der ..., ...Unternehmen nach § 47 Nr. 11-13 VAG ...............8 Art. ..., ...52 StoFöG, Änderungen im VAG zur Verschlankung der aufsichts..., ...Unternehmen nach § 47 Nr. 11-13 VAG Die Versicherer begrüßen..., ... von § 40 Abs. 1 Satz 4 VAG. In § 40 Abs. 1 Satz 4 VAG-neu heißt es, der Bericht...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) § 236 VAG – Kapitalzahlung..., ...geplante Änderung des § 236 VAG. Die Einführung einer Ratenzahlungsoption...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ZuFinG II, Änderungen im VAG zur Verschlankung der aufsichtsrechtli..., ...Unternehmen nach § 47 Nr. 11-13 VAG Die Versicherer begrüßen..., ...Daten des SFCR nach § 40 VAG vor. Welche Informationen...