Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (14)
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: .
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Richtlinie 2024/825 ambitioniert deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht umgesetzt wird. Ziel ist ein Verbot von irreführender Werbung mit Begriffen wie "klimaneutral" und "CO2-neutral", wenn diese auf der Kompensation von Emissionen und dem Zertifikate-Handel beruhen. Weiter fordern wir ein Verbot auch von Werbung mit Klimaneutralität in der Richtlinie zu verankern, die sich auf das ganze Unternehmen bezieht, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherschutzverband nach UKlaG im Bereich der ökologischen...
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- Angegeben von: Fachverband Glücksspielsucht e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung des Schutzes gesperrter Glücksspielerinnen und -spieler, die trotz OASIS-Sperre zum Spiel zugelassen wurden. Ziel ist - neben dem Schutz der Betroffenen - die Erreichung einer höheren Akzeptanz der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch die zur OASIS Teilnahme verpflichteten Glücksspielanbieter.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Wahlfreiheit zwischen individuell gebuchten Reisen/ Einzelreiseleistungen und Pauschalreisen sowie verbundenen Reiseleistungen zu erhalten und diese Reiseformen weiter voneinander abgrenzbar zu gestalten, um die Angebotsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weitere bürokratische Lasten, insbesondere von KMUs sind zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. am 16.06.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben wird ausschließlich zu Gunsten der Tiere betrieben, die mit dem Tierschutzgesetz geschützt werden sollen, aber bislang nicht ausreichend geschützt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagengesetz – UKlaG –) und in § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes...