Stellungnahmen/Gutachten
Suchmasken
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UKlaG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 11.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung
Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 03.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im Referentenentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 29.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) nicht – auch nicht subsidiär – anzuwenden, da § 14 UKlaG und die Finanzschlichtungsstellenverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 in nationales Recht
Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Richtlinie 2024/825 ambitioniert deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist in nationales Recht umgesetzt wird. Ziel ist ein Verbot von irreführender Werbung mit Begriffen wie "klimaneutral" und "CO2-neutral", wenn diese auf der Kompensation von Emissionen und dem Zertifikate-Handel beruhen. Weiter fordern wir ein Verbot auch von Werbung mit Klimaneutralität in der Richtlinie zu verankern, die sich auf das ganze Unternehmen bezieht, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherschutzverband nach UKlaG im Bereich der ökologischen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Staatsziel Tierschutz wirksam umsetzen
Das Regelungsvorhaben wird ausschließlich zu Gunsten der Tiere betrieben, die mit dem Tierschutzgesetz geschützt werden sollen, aber bislang nicht ausreichend geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. am 16.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterlassungsklagengesetz – UKlaG –) und in § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes...
-
Zu Regelungsvorhaben: