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12 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"TzBfG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (12)

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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erörterungspflicht in § 8 Abs. 3 TzBfG muss so ausgestaltet werden..., ...Brückenteilzeit nach dem TzBfG müssen Arbeitnehmer mit..., ...Harmonisierung im Sinne des TzBfG mit einer Frist von drei..., ...Arbeitsplatzteilung sind in § 13 TzBfG geregelt. Die hier vorgesehenen..., ...Formmängeln Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung ...
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      ...der Befristung, § 14 IV TzBfG. Das gilt auch für den...
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorbeschäftigungsverbots (§ 14 Abs. 2 TzBfG) nicht möglich. Zwar gibt..., ...beschäftigungslos waren (§ 14 Abs. 3 TzBfG). Allerdings ist es umstritten..., ...Grund ist (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Das Arbeitsrecht bietet...
    • Angegeben von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
    • Beschreibung: Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, der Bürokratieentlastungsverordnung und von Initiativen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene (z.B. deutsch-baltischer „Innovationsclub“)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...BEG IV die in §14 Abs. 4 TzBfG enthaltene Schriftformerfordernis...
  • Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.12.2024

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Arbeitsverträgen (§ 14 Abs. 4 TzBfG), bei der Zweckerreichung..., ...Arbeitsverträge (§ 15 Abs. 2 TzBfG)  Beendigung befristeter..., ...Arbeitsverträge (§ 17 S. 3 TzBfG)  Beendigung eines Arbeitsverhältnisses...
    • Angegeben von: UFA GmbH am 03.06.2024
    • Beschreibung: Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV - Reduzierung von Schriftformerfordernissen im Arbeitsrecht durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .................. 22 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Problem: § 14 Abs. 2-3 TzBfG und § 41 Satz 3 SGB VI..., ... ausgenommen sein. 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) ist eine Arbeitsform,..., ... ist die in § 12 Abs. 2 TzBfG geregelte Ankündigungsfrist...
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG), da die aktuelle Rechtslage..., ...die aktuelle Regelung des TzBfG so abgeändert wird, dass...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Beschreibung: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Familienpflegezeitgesetz), § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), § 9 TzBfG und § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit..., ...17.9.2024). [172] § 9a TzBfG. [173] Vgl. hierzu ...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5652 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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      ...Diskriminierungsverbote (§ 4 Abs. 1 und 2 TzBfG). Eine aktuelle internationale...
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