Stellungnahmen/Gutachten
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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TzBfG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterte Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Rentenbezug
Trotz der Aufhebung von Hinzuverdienstgrenzen und der Anerkennung des Bedarfs an fortgesetzter Arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus sieht die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg dringenden Handlungsbedarf für die Nachbesserung arbeitsrechtlicher Regelungen. Die Unternehmen fordern gesetzliche Änderungen, um Mitarbeitende nach Renteneintritt ohne Hindernisse befristet weiterbeschäftigen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG), § 625 Bürgerliches Gesetzbuch..., ...war, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Dies ist aber nicht der..., ... und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Befristungsgrund..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG dar. Vielmehr müsste ..., ...Arbeitsleistung“, § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG. Dieser Sachgrund wirkt..., ...Sachgrund des § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG, wonach ein in der Person..., ...Sachgründe in § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG In § 14 Abs. 1 TzBfG ..., ...Formulierungsvorschlag § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG Die Befristung eines ..., ...Vorbeschäftigungsverbots in § 14 Abs. 2 TzBfG Alternativ könnte bei..., ...Sachgrund gem. § 14 Abs. 2 TzBfG das sog. Vorbeschäftigungsverbot..., ...Sonderregelung des § 14 Abs. 3 TzBfG - der sachgrundlosen Beschäftigung..., ...Formulierungsvorschlag § 14 Abs. 3 a TzBfG Die kalendermäßige Befristung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Teilzeit- und Befristungsrechtes (inkl. Arbeit auf Abruf)
Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erörterungspflicht in § 8 Abs. 3 TzBfG muss so ausgestaltet werden..., ...Brückenteilzeit nach dem TzBfG müssen Arbeitnehmer mit..., ...Harmonisierung im Sinne des TzBfG mit einer Frist von drei..., ...Arbeitsplatzteilung sind in § 13 TzBfG geregelt. Die hier vorgesehenen..., ...Formmängeln Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Rahmenbedingungen zum längeren Verbleib im Erwerbsleben
Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, u.a. im SGB VI oder Teilzeit- und Befristungsrecht
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbeschäftigungsverbots (§ 14 Abs. 2 TzBfG) nicht möglich. Zwar gibt..., ...beschäftigungslos waren (§ 14 Abs. 3 TzBfG). Allerdings ist es umstritten..., ...Grund ist (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Das Arbeitsrecht bietet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ganzheitliche Ausgestaltung des Bürokratieentlastungspakets
Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, der Bürokratieentlastungsverordnung und von Initiativen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene (z.B. deutsch-baltischer „Innovationsclub“)
- Bereitgestellt von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BEG IV die in §14 Abs. 4 TzBfG enthaltene Schriftformerfordernis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Textform für Arbeits- und Mietverträge sowie Lieferscheine
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Befristung, § 14 IV TzBfG. Das gilt auch für den...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitsverträgen (§ 14 Abs. 4 TzBfG), bei der Zweckerreichung..., ...Arbeitsverträge (§ 15 Abs. 2 TzBfG) Beendigung befristeter..., ...Arbeitsverträge (§ 17 S. 3 TzBfG) Beendigung eines Arbeitsverhältnisses...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Erleichterung der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten durch Änderungen im Aufenthaltsgesetz.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Rahmenbedingungen zum längeren Verbleib im Erwerbsleben
Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, u.a. im SGB VI oder Teilzeit- und Befristungsrecht
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Arbeitsrecht
Bürokratieabbau im Arbeitsrecht zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung der Sozialabgaben zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.................. 22 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Problem: § 14 Abs. 2-3 TzBfG und § 41 Satz 3 SGB VI..., ... ausgenommen sein. 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) ist eine Arbeitsform,..., ... ist die in § 12 Abs. 2 TzBfG geregelte Ankündigungsfrist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für mittelständisches Kfz-Gewerbe
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und Befristungsgesetz (TzBfG), da die aktuelle Rechtslage..., ...die aktuelle Regelung des TzBfG so abgeändert wird, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen
Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
-
08.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Familienpflegezeitgesetz), § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), § 9 TzBfG und § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit..., ...17.9.2024). [172] § 9a TzBfG. [173] Vgl. hierzu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Diskriminierungsverbote (§ 4 Abs. 1 und 2 TzBfG). Eine aktuelle internationale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Koalitionsvertrag aus gleichstellungspolitischer Sicht
Der djb hat zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nicht unter das in § 4 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitsmarktreformen hin zur Vollbeschäftigungspolitik
- Abschaffung der automatischen Vertragsbeendigung mit Renteneintritt - flexiblere Arbeitszeitmodelle und Aktivrentenanreize
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 31.10.2025
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Adressatenkreis:
-
05.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktivrente, Steuerfreiheit Mehrarbeitszuschläge, Teilzeitaufstockungsprämie
Die Regierung plant die Einführung einer Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Zudem plant die Regierung die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen einzuführen. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34+ Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Geplant ist zudem, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
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Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: