Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (33)
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung..., ...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... Sinne des § 7 Abs. 1 PflegeZG oder eine selbstständige...
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
- Beschreibung: nlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 macht der bvkm darauf aufmerksam, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung die Gesundheit der pflegenden Mütter gefährdet. Immer noch sind es Frauen, die den Großteil der Pflegearbeit übernehmen. In seinem Positionspapier „Pflegen gefährdet die Gesundheit“ formuliert der bvkm gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung verschiedene Forderungen zur Verbesserung der Gesundheit von pflegenden Müttern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz..., ...Pflegesituation vorliegen (§ 2 PflegeZG) oder die Pflegeper-son..., ... als 15 (§ 3 Absatz 1 PflegeZG) bzw. mehr als 25 Beschäftigte..., ...FPfZG bzw. § 3 Absatz 7 PflegeZG i.V.m. § 3 FPfZG). Im...
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Pflegebedürftige finanziell entlasten
Aktiv vom 18.03.2025 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen, müssen die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft und effektiv begrenzt werden. Der Deutsche Verein sieht im „Sockel-Spitze-Tausch“ einen richtungsweisenden Impuls für einen in der Höhe (und ggf. auch in der Dauer) begrenzten Eigenanteil.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung..., ...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes...
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- Angegeben von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 24.07.2024
- Beschreibung: Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 612 a BGB und § 8 PflegeZG ist nicht gleichwertig...
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- Angegeben von: CLAIM gGmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 612 a BGB und § 8 PflegeZG ist nicht gleichwertig...
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Reform des Familienpflegezeitgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Nutzung von Angeboten des neuen Familienpflegezeitgesetzes soll neben den pflegenden Angehörige so auf andere nahestehende Menschen erweitert werden. Um in akuten Pflegesituationen eine Pflege organisieren zu können soll mehr Flexibilität für pflegende Beschäftigte ermöglicht werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich auch für eine Lohnersatzleistung zum Ausgleich für Gehaltseinbußen bei der Übernahme von Pflege für nahestehende Personen ein. Zudem ist ein Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 21.06.2024
- Beschreibung: Das Familienpflegezeitgesetz soll, ggf. in Kombination mit dem Pflegezeitgesetz, dahingehend geändert werden, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege möglich wird. Dazu gehört u.a. die Einführung einer Entgeltersatzleistung für die Zeit, in der informelle Pflege von An- und Zugehörigen geleistet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Lohnersatzleistung für pflegende Erwerbstätige - Ausbau der Angebote für Kurzzeit- und Tagespflege. - Bedarfsgerechte und öffentlich bereitgestellte Hilfen und Strukturen für Pflegende. - Durch den Umbau der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung die Ansprüche der Pflegebedürftigen ausweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 12.12.2024
- Beschreibung: Der SoVD fordert, dass das Pflegekompetenzgesetz (PKG) die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessert und Fachkräfte entlastet. Zudem setzt er sich für eine bessere Vergütung und attraktivere Ausbildungsbedingungen ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Verband fordert außerdem klare Regelungen zur Qualitätssicherung und stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 4 Absatz 2 Satz 3 PflegeZG). Nach § 49 Absatz 1 ...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes..., ...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes..., ...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeit...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Die aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen müssen für transnationale Familien im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz stärker berücksichtigt werden. Wir fordern unter anderem, die Möglichkeit zu schaffen, Leistungen der Pflegeversicherung bei einer Pflege im Ausland „mitnehmen“ zu können, den Begriff der "nahen Angehörigen" zu erweitern, zusätzliche Freistellungstage bei einem akuten Pflegefall zu ermöglichen und die Option einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Familienpflegezeit vorzusehen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit insbesondere in Drittstaaten muss zudem vereinfacht werden. Darüber hinaus fordern wir einen erleichterten Familiennachzug für ältere und auch für pflegebedürftige Familienmitglieder aus Drittstaaten nach Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Anpassungen und Berücksichtigung von transnationalen Familienkonstellationen in der Pflegepolitik
Aktiv vom 23.06.2025 bis 25.09.2025
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Die aufenthaltsrechtliche-, und sozialrechtliche Regelungen müssen in Bezug auf transnationale Familien im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz mitgedacht werden. Unser Verband fordert ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder aus Drittstaaten nach Deutschland und Arbeitszeitmodelle, die die Unterstützung im Ausland lebender pflegebedürftiger (Groß) Eltern erleichtern.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2025
- Beschreibung: Der VDGH begrüßt die im Pflegekompetenzgesetz (PKG) vorgesehene Präzisierung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) und die erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Ein wichtiges Potenzial bleibt jedoch unberücksichtigt: DiPA in Verbindung mit In-vitro-Diagnostika. Anwendungsreife Lösungen scheitern bislang an einer engen rechtlichen Definition. Eine Erweiterung des § 33a Abs. 2 SGB V auf IVD könnte Pflegebedürftigen und Angehörigen erheblich helfen – etwa durch die rechtssichere Nutzung von Urintests zu Hause. Das verbessert die Beobachtung des Gesundheitszustands und entlastet Pflegesituationen. Der VDGH befürwortet zudem die erweiterte Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 30.09.2024
- Beschreibung: Erbringung weitergehender heilkundlicher Leistungen durch Pflegefachpersonen, um die Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt. Arbeitgeber*innen und Betriebe sind aufgefordert, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die Politik ist in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz (PKG) sollen Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen, pflegende Angehörige entlastet und Unterstützungsangebote gestärkt werden. Der Entwurf betrifft unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, neue Wohnformen und die Umwandlung von Sachleistungen. Die Fachverbände kritisieren den geplanten Pflegevorbehalt (§ 15a SGB V-neu) und fordern die Anerkennung von Heilerziehungspfleger*innen sowie mehr Flexibilität bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz - PKG
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 05.03.2025
- Beschreibung: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der pflegerischen Versorgung und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 30.09.2024
- Beschreibung: Erbringung weitergehender heilkundlicher Leistungen durch Pflegefachpersonen, um die Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der Profession "Pflege" zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität. Dies kann sowohl über Kompetenzerweiterung sowie der Förderung/Schaffung entsprechender Stellen für Advanced Practice Nurses (APNs) bzw. Community Health Nurses (CHN) gelingen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):