Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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- Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzung in § 14 Abs. 2 PflAFinV vor: „…; bei der Assistenz-Ausbil-dung...
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- Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. am 19.04.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen..., ...Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., ...Leistungen. § 12 Abs. 2 PflAFinV: „(2) Der auf die einzelne..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der auf...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV ge-zeigt hat. Denn auf..., ...Finanzie-rungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbe-darfs..., ...Pflegefachassis-tenzausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorge-nommen, um die ..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lau-tet daher: „Der...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV gezeigt hat. Denn auf..., ...Finanzierungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...Pflegehilfeausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte..., ...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...Tatbestand in Anla-ge 1 der PflAFinV zu verankern. Änderungsbedarf..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
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- Angegeben von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...abzubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung das Qualifizierungsangebot für eine weitere Zielgruppe vorantreibt. Das Ziel der Stellungnahme ist eine zu- kunftsfähige, finanzierbare und praxisnahe Qualifikation zur Pflegefachassistenz zu etablieren: Dafür braucht es Refinanzierung von Schulsozialarbeit an Pflegeschulen in freier Trägerschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeassistenzausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) findet sich jedoch ein..., ...gänzung in § 14 Abs. 2 PflAFinV vor: „…; bei der Assistenz-Ausbildung...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV ge-zeigt hat. Denn auf..., ...Finanzie-rungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbe-darfs..., ...Pflegefachassis-tenzausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorge-nommen, um die ..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lau-tet daher: „Der...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen...
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- Angegeben von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 30.06.2025
- Beschreibung: Wir möchten mit Anregungen aus der Bildungspraxis zu einer guten Gesetzeslösung beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...PflBG und der zugehörigen PflAFinV erfolgen und darf nicht...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vor-genommen, um die ..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: Der ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Während die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren massiv steigt, erlebt Deutschland erstmals einen Rückbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Personalmangel und unzureichende Refinanzierungen haben in den letzten Jahren massiv Kapazitäten verschwinden lassen. Zehntausende Familien sind mit der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger allein und überfordert. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärt hat, dass die aktuelle Bundesregierung außer Stande ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern, fordert der bpa fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
- Beschreibung: Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegeassistenz als Heilberuf mit der Finanzierung über den Ausbildungsfond der Länder nach dem Pflegeberufegesetz ein. Die Diakonie setzt sich für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeberufeusbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV) § 4 Abs. 2 der Ausbildungsfinanzierungsverordnung...
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.07.2025
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein Baustein, um die Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. Insgesamt ist es aber kein Durchbruch für die Pflege. Es fehlen wichtige Maßnahmen, um die Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen abzusichern. Bei den Regelungen zum sog. externen Vergleich führt die Berücksichtigung der Entlohnungsstruktur sogar zu einer Problemvervielfachung. Darüber hinaus bedrohen die gemeinschaftlichen Wohnformen als neuer Sektor in der Pflegeversicherung und eine in den geplanten Neuregelungen angelegte Bedarfssteuerung auf der Grundlage kommunaler Pflegeplanungen die professionellen Pflegeangebote, die in der aktuellen Versorgungskrise so dringend benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: Der ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: Der ...