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Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003048
- Ersteintrag: 07.03.2022
- Letzte Änderung: 20.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
DEKV e. V.Reinhardtstraße 3410117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930200514190
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E-Mail-Adressen:
- office@dekv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23150.001 bis 160.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,60
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dr. Johannes Egerer
- Kay Brandenburg
- Christoph Radbruch
- Melanie Kanzler
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Gesamtzahl der Mitglieder:
153 Mitglieder am 22.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
- Aktionsbündnis Patientensicherheit
- QKK e. V.
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Interessenvertretung erfolgt gegenüber dem Deutschen Bundestag, Bundesbehörden und Bundesministerien mit Bezug zur Gesundheitsversorgung. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische „Get-Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und eine konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
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Krankenhausreform
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Beschreibung:
Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Der DEKV vertritt in dem Reformverfahren die Interessen der evangelischen Krankenhäuser für eine gerechte und faire Krankenhausreform unter der Beachtung der Trägerpluralität sowie die Berücksichtigung von vulnerablen Patient:innengruppen bei der Reform.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Pflegekompetenzgesetz
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Beschreibung:
Am 19.12.2023 legte das BMG Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Dabei soll unter Anderem die Heilkundeausübung durch Pflegekräfte besser geregelt werden und das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, einschließlich der Health Community Nurse, regelhaft etabliert werden. Der DEKV schlägt ein gestuftes Modell für die Heilkundeausübung vor. Darüber hinaus wird eine weitere Ausarbeitung der Module zur Heilkundeausübung, eine bundeseinheitliche Ausgestaltung und Anerkennung der Advanced Practice Nurse (akademische Pflege auf Masterniveau) und die Möglichkeit auf Basis einer Fachkundeprüfung Berufserfahrung o. eine Qualifikation aus dem Ausland unbürokratisch zur Anerkennung zu bringen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG
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Beschreibung:
Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung des Vorhaltebudgets.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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NotfallGesetz Reform der Notfallversorgung
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Beschreibung:
Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung der Integrierten Notfallzentren (INZ).
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
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Beschreibung:
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nationaler Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
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Beschreibung:
Der Nationale Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen soll Maßnahmen beschreiben, die die medizinische und pflegerische Versorgung von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedarfen verbessern. Der DEKV schlägt Modelle vor, wie die akutstationäre Versorgung von Menschen mit geistiger oder schwerster Mehrfachbehinderung verbessert werden kann.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aktionsplan der Bundesregierung: Gesundheit rund um die Geburt
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Beschreibung:
Der Nationale Aktionsplan rund um die Geburt soll das nationale Gesundheitsziel: Gesundheit rund um die Geburt abbilden. Der DEKV setzt sich für die Förderung der hebammengeleiteten Kreißsäle, intensive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung bei den Aspekten, Diversitätsorientierung, Rassismus-Sensibilität und eine bessere, inklusive Versorgung und Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern und behinderten Schwangeren, auch durch Lotsensysteme.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
720.001 bis 730.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23