Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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- Angegeben von: Giesecke+Devrient GmbH am 02.10.2025
- Beschreibung: Das Gesetz dient der Durchführung der europäischen KI-Verordnung, mit der ein einheitlicher Rechtsrahmen u.a. für die Entwicklung, Inbetriebnahme und Verwendung von KI-Systemen in der EU festgelegt wird. Die Interessenvertretung dient zum Zwecke der Information und Klärung von Fragen, die sich aus der Umsetzung ergeben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Am 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Die europäische KI-Regulierung soll einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-Produkte und -Systeme schaffen, Innovationen fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherstellen. Der vorliegende Referentenentwurf regelt die nationale Durchführung. Ziel der Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung ist eine effiziente, effektive nationale Durchführung und KI-Aufsichtsstruktur im Sinne des Schutzniveaus und Rechts- und Planungssicherheit für die unabhängige Drittprüfung/Benannten Stellen, etwa mit Blick auf Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien und -prozesse.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Eine erfolgreiche Digitalisierung von Staat und Wirtschaft ist entscheidend für Deutschlands künftige Wettbewerbsfähigkeit. Dazu muss die Position in drei Bereichen ausgebaut werden: sichere digitale Identitäten (Personen, Organisationen, industrielle Assets), performante Cloud-Infrastrukturen und industrielle KI-Modelle/-Anwendungen. Relevante Rahmenwerke sind die eIDAS-Verordnung (EUDI/Business Wallet), die Rechenzentrumsstrategie, das Energieeffizienzgesetz und der EU Cloud and AI Development Act. Zudem sind Harmonisierung und massive Vereinfachung europäischer Digitalregulierung (AI Act, Data Act, Cyber Resilience Act, Datenschutz) essenziell.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt die Benennung der Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung und fordert eine praxisnahe, bürokratiearme Umsetzung. Für das Handwerk sind passgenaue KI-Lösungen und niedrigschwellige Zugänge zu KI-Reallaboren essenziell. Die Verzahnung von KI-Verordnung und DSGVO muss klar geregelt werden, um Rechtssicherheit für KMU zu gewährleisten. Besonders bei Open-Source-KI-Modellen bestehen rechtliche Unsicherheiten, die durch klare Leitlinien und einen risikobasierten Ansatz abgebaut werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.10.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DATEV eG am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche, klare und praxistaugliche nationale Umsetzung des AI Acts ein. Dabei müssen Aufsichtsstrukturen und Marktüberwachung frühzeitig und sachgerecht ausgestaltet werden, ohne bestehende sektorale Regulierungen zu doppeln oder zu widersprechen. Eingriffsbefugnisse sollten maßvoll gestaltet und möglichst konsistent mit Umsetzungen in anderen EU-Mitgliedstaaten sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Bürokratiekosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas erheblich. Zentrale Maßnahmen umfassen ein systematisches Controlling regulatorischer Kosten, die konsequente Anwendung des „One in, one out“-Prinzips, ein modernes Steuerrecht sowie den Einsatz von KI zur Normenprüfung. Auf europäischer Ebene sollten Redundanzen bei Nachhaltigkeits- und Berichtspflichten (u.a. CSRD, CSDDD, EUDR, ISSB) abgebaut und die europäische Digitalregulierung (u.a. AI Act, Data Act, Cyber Resilience Act) sowie weitere Regularien (wie GDPR, FiDA, Green Claims Directive, Late Payment Regulation) harmonisiert und massiv vereinfacht werden. Zudem könnte die Überführung fachrechtlicher Regelungen ins Verwaltungsverfahrensgesetz Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
- Beschreibung: Der BVMed möchte mit seiner Interessenvertretung erreichen, dass das deutsche Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung für Medizinprodukte eindeutig und rechtssicher ausgestaltet wird. Konkret soll sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Anforderungen der KI-Verordnung vollständig in die bestehenden Strukturen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und des Medizinprodukterechtdurchführungsgesetzes (MPDG) integriert werden. Ziel ist die klare Festlegung von Zuständigkeiten für Marktüberwachung, Notifizierung und Akkreditierung sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für klinische Prüfungen von KI-Medizinprodukten, um Doppelregulierung, Interpretationsspielräume und Verzögerungen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist, eine nationale Durchführungsstruktur für die EU-KI-Verordnung (2024/1689) zu schaffen, die eine zentrale, schlanke und nutzerorientierte Aufsicht über KI-Systeme gewährleistet. Es soll eine neue Digitalaufsicht unter dem Digitalministerium etabliert, die BNetzA als zentrale Behörde gestärkt und sektorspezifische Zuständigkeiten erhalten werden. Zudem werden innovationsfördernde Maßnahmen, KI-Reallabore und ein Koordinierungszentrum vorgeschlagen, um eine einheitliche Umsetzung, agile Governance und praxisnahe Regulierung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Durchführung der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz soll möglichst praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen, so dass Inkassodienstleistungen möglichst effizient erbracht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 17.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung des Anwendungsbereichs (§ 2 Abs. 3 Nr. 18 KI-MIG) auf von der BaFin beaufsichtigte Abrechnungsverbände
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.10.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 14.03.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europ. KI-Verordnung in nationales Recht muss sichergestellt werden, dass eine EU-weit einheitliche und innovationsfreundliche Umsetzung erfolgt. Es kommt insb. auf folgende Punkte an: 1.) Konkretisierung der KI-Definition für den Bankensektor, 2.) Abgrenzung der Rollenverteilungen verschiedener Anbietertypen und Harmonisierung der KI-Verordnung an bestehende Vorschriften im Finanzsektor, 3.) Klare Richtlinie für den Übergang von Open-Source-KI-Modellen zur kommerziellen Nutzung, 4.) Frühzeitiges zur Verfügung stellen von Standards und Leitlinien für Hochrisiko-KI-Modelle zur angemessenen Vorbereitung innerhalb der Übergangsfristen, 5.) Aufsichtsstrukturen, die die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden für den gesamten Regelungsumfang der KI-Verordnung integrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: IBM Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: IBM begrüßt den EU AI Act und unterstützt dessen risikobasierten Ansatz, die faire Haftungsverteilung zwischen Entwickler und Inverkehrbringer sowie offene KI-Innovationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die zu entwickelnden harmonisierten europäischen Normen weitgehend identisch mit ISO-Normen sein sollten. Die EU-Kommission und das AI Office sollten zeitnah die Diskussion zu den Codes of Practice einleiten, um diese rechtzeitig implementieren zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):