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16 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz, NotfallG)"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
- Beschreibung: Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll. Daher fordert der DHV folgende Maßnahmen in Anlehnung an die vom BMG formulierten Eckpunkte zur Notfallversorgung und zum Rettungsdienst vom 16.01.2024: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichen Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Einbindung der Geburtshilfe in Integrierte Notfallzentren (INZ), Krankenhäuser mit einem INZ werden verpflichtet, eine geburtshilfliche Ambulanz oder eine hebammengeleitete Portalpraxis 24/7 zu stellen und damit eine Entlastung der Kreißsäle
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz, NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung NotfallGesetz NotfallG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) sollen palliativmedizinische Aspekte stärker berücksichtigt werden, um eine adäquate Versorgung dieses Personenkreises zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung NotfallGesetz NotfallG
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Bessere Abstimmung der drei Bereiche der Notfallversorgung (Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste) und stärkere Vernetzung untereinander, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Erhalt der Zuordnung des Rettungsdienstes zur Gefahrenabwehr, Ausweitung der Bereichsausnahme Rettungsdienst, Erhalt der Möglichkeit der Inübunghaltung für das ehrenamtliche Personal im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung der Integrierten Notfallzentren (INZ).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den KVen oder vom KH weisungsunabhängigem und i. Ü. ökonomisch unabhängigem Arzt übertragen Einbindung ambulanter Strukturen Öffnungszeiten d. Notdienstpraxen der KVen im oder am Krankenhausstandort auf Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztl. Leistungserbringer
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen Öffnungszeiten der Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen im oder am Krankenhausstandort auf solche Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind Flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes Zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztlichen Leistungserbringer
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 27.06.2025
- Beschreibung: Der DGVT-Berufsverband setzt sich dafür ein, dass die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen in den Integrierten Notfallzentren (INZ) geregelt wird. In den Integrierten Notfallzentren sollte deshalb auch eine psychotherapeutische Einschätzung des Versorgungsbedarfs durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz, NotfallG...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 11.07.2024
- Beschreibung: Die DGPPN wirbt dafür, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den integrierten Notfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits mitzudenken. Weiterhin besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung nicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG...
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert eine umfassende Reform der Notfallversorgung, um eine bessere Erreichbarkeit und Effizienz zu gewährleisten. Konkret setzt sich der SoVD für eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen ein, darunter Krankenhäuser, Notarzt-Dienste und Hausärzte. Außerdem fordert der Verband eine klare Finanzierung und die Schaffung zentraler Anlaufstellen, um den Zugang zur Notfallversorgung zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen. Ziel ist es, eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Notfallversorgung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Patienten gerecht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuregelung der Notfallversorgung als überfällige Anpassung der aktuellen Regelungen zur nachhaltigen Sicherstellung einer hochwertigen Notfallversorgung, insbesondere auch der großen Gruppe mit kardiovaskulärem, akuten Versorgungsbedarf. Allerdings wird ergänzend gefordert, integrierte Notfallzentren mit Chest Pain Units an allen Krankenhausstandorten der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung einzurichten und den Auftrag an den G-BA, eine Richtlinie zur Ersteinschätzung zu erstellen, zu streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass bei der Etablierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) die Versorgungsbedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen eingeschlossen werden und die hierfür erforderliche fachliche Expertise in den INZ gesetzlich vorgesehen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG...
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Reform der Notfallversorgung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Vernetzung und Koordinierung des mehrschichtigen Notfallversorgungssystems sowie Verbesserung des Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich im SGB V. Ferner muss im weiteren Verlauf auch für die Finanzierung der Anbindung aller Akteur*innen des Rettungswesens an die Telematikinfrastruktur inklusive der notwendigen Softwareausstattung der Leitstellen und Rettungsdienste gesorgt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Abrechnungsfähigkeit von Notfallaufnahmen an allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern; Erarbeitung eines wissenschaftlich basierten, validen Ersteinschätzungsverfahrens für die Ermittlung von dringlicher Behandlung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG...