Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (42)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.01.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 unverändert dafür ein, § 2 Absatz 2 TPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren. Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel und den Lösungsansatz der vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz -
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis für Donogene Insemination e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Der AKDI setzt sich für eine Anpassung gesetzlicher Regelungen im Bereich der homologen und heterologen Samenspende ein. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Interessen und der Schutz aller Beteiligten – Spender, Empfängerinnen sowie der entstehenden Kinder – gewahrt bleiben. Konkret wird eine Änderung der derzeit vorgeschriebenen Testverfahren zur Untersuchung von Spendersamen auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) angestrebt. Das Verfahren soll sicher, weniger invasiv als bisher, nachhaltiger als bisher und dabei kostenoptimierend ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung der Überkreuzlebendnierenspende. Gleichzeitig soll die nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende („altruistische Spende“) ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung des Spenderschutzes angestrebt. Die DKG unterstützt das grundsätzliche Vorhaben und begrüßt die grundlegenden Vorschläge des Referentenentwurfs. Die DKG begrüßt auch die avisierten Maßnahmen zum Spenderschutz, fordert jedoch deren kostendeckende Refinanzierung. Kritisch sieht die DKG die Möglichkeiten der Ärzte, sich über die Empfehlungen der verpflichtenden psychosozialen Beratung und die Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Lebendspendekommission hinwegzusetzen. Etwaige Empfehlungen sollten statt dessen verbindlichen Charakter erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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TPG-Änderung: Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsbedarf Zu § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Regelung In § 2 Abs. 1c S. 2 TPG ist geregelt, dass die ..., ...ein, die mit Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 05.08.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Verankerung des Lebendspender-Registers. Wir fordern des Weiteren die Einführung einer Widerspruchlösung für Organspenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. – Simply Europe am 05.08.2025
- Beschreibung: Prüfung, inwieweit die Zahl der Organ- und Gewebsspenden erhöht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. - Simply Europe
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Beschreibungen der Aufträge
...Veränderung des 'wording' des TPG...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ...des Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung..., ...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ... Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. 2. Erweiterung des..., ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG. ab. 2. Erweiterung des..., ...zugehörigen Begründung des RefE TPG zu diesem Punkt heißt es..., ... des § 8 Absatz 1 Satz 2 TPG bestehen. Damit bleibt ..., ...) S. 2 auch zukünftig im TPG erhalten bleiben. Mit ..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...Anpassung des § 8 (1) S. 2 TPG an die gesellschaftliche..., ...aufgestoßen sowie es im RefE TPG nun auch vorgelegt wird..., ... die Begründung zum RefE TPG in einem entscheidenden..., ...Vorgaben des § 8 (1) S. 1 c) TPG können zumindest bei der..., ...Interessenkonflikten. Zwar gibt das TPG einen unabhängigen Arzt..., ...auf § 8 (1) Satz 1 Nr.1 c) TPG hinweisen: 1Die Entnahme..., ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. Zulassung von anonymen...
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Transplantationsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetz – TPG). Das derzeit geltende ...
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Widerspruchsregelung erhöht nicht automatisch die Zahl der Organspender. Vielmehr braucht es strukturelle und organisatorische Maßnahmen, um die Spenderzahl zu erhöhen. Dazu gehören finanzielle Anreize für die Krankenhäuser, ein Transplantations-Netzwerk, das den Ablauf effektiv organisiert, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren, die sich Zeit nehmen, um mit den Angehörigen zu sprechen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Transplantationsgesetz (TPG) gestrichen werden soll..., ...Gewichtung der bereits im TPG gemachten Vorgaben „Erfolgsaussicht...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
- Beschreibung: Der Kreis der Organspenderinnen oder -spender und der Kreis der Organempfän-gerinnen oder -empfänger wird mit der geplanten Änderung erweitert und die Grundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland unter Einbeziehung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende werden geregelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TPG, nach dem die Entnahme ...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 07.08.2025
- Beschreibung: Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetzes (TPG) vom Gesetzgeber verfolgte..., ...Transplantationsgesetzes (TPG) 2.1.1. § 1 Abs. 1 (neu...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetzes (TPG) ist im Grunde dafür nicht..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog..., ... Der Gesetzgeber hat im TPG geregelt, dass Spender ..., ...jeweils die Kriterien des TPG erfüllen, mittels Datenbanken..., ...entwickelt, die den Vorgaben des TPG entspricht. Es gibt Stimmen..., ...einschränkenden Vorgaben des TPG fordern, also die Organlebendspende..., ...bei der Verabschiedung des TPG bei der Organlebendspende..., ...Blick. Er hat bewusst in § 8 TPG den Schutz der lebenden..., ... § 8 (1) Satz 1 Nr. 1 c) TPG. Eine gut gemeinte Regelung..., ...steht; § 8 (1) Satz 1 Nr. 3 TPG. Dieser Subsidiaritätsgrundsatz..., ...nahestehen; § 8 (1) Satz 2 TPG. Hier soll möglichem Organhandel..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...werden; § 8 Abs. (2) Nr. 1 TPG. Auch hier tat sich in..., ...Kriterien des § 8 (1) Satz 2 TPG erfüllt werden. Es muss..., ...Grunde ist § 8 (1) Satz 2 TPG eindeutig formuliert. Es..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...mit Gewebe gem. §§ 17, 18 TPG hemmt bereits die Entstehung..., ...„Gewebe“ gem. § 1a Nr. 4 TPG und nicht unter das „Organ“ gem. § 1a Nr. 1 TPG fallen dürfte und der ..., ...Regulierungen zur Eizelle im TPG nur nach den derzeit erlaubten..., ...Satz 4, 8b Abs. 1 Satz 2 TPG vorsieht, wäre möglich...., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit a TPG in eine Lebendorganspende..., ...beispielsweise vergleichbar der TPG bei Lebendorganspenden)...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.11.2025
- Beschreibung: Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ist nach § 15e Absatz 6 TPG die Erhebung der Daten ..., ...einschlägigen Fachwelt und den TPG-Auftraggebern Deutsche ...
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- Angegeben von: Enpal B.V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zu den verschiedenen Handlungsfeldern des Optionenpapiers mit dem Ziel, Flexibilität, Versorgungs- und Investitionssicherheit im Strommarkt zu gewährleisten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Technologieinvestoren wie TPG Rise Climate, Softbank ...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG)“ des BMJ. Die Bundesärztekammer fordert nachdrücklich, die offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende gesetzlich zu regeln und so Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Blick auf die gemäß § 16b TPG im Einvernehmen mit dem...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... - in Verfahren nach dem TPG (Transplantationsgesetz...
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- Angegeben von: IPG DXTRA (Germany) GmbH am 01.07.2025
- Beschreibung: Die Einführung einer Widerspruchsregelung, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu steigern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
-
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Junge Helden e.V.
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- Angegeben von: Ärztekammer Berlin am 18.12.2024
- Beschreibung: Änderung des Transplantationsgesetzes, Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Lebensrecht e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Entscheidungsregelung bei Organ- und Gewebespende. Vollständige Aufklärung der Menschen, die einen Organspendeausweis haben oder wollen. Insbesondere über Veränderung der Therapie und des Therapieziels im Sterbeprozess/bei erwartetem Hirntod (von patientenzentrierter palliativer Versorgung im Sterbeprozess zu spenderzentrierter Intensivmedizin für den Organerhalt) und in Bezug auf die Vorgehensweise vor, bei und nach der Organentnahme. Genaue Aufklärung über Hirntod. Keine Ausweitung der Todeskriterien auf Herz-Kreislauf-Stillstand.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für eine Spezifizierung der Qualifizierungsanforderungen für die psychische Evaluation und Betreuung von Patient*innen vor und nach Organtransplantation im Gesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen: - Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern. - Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen. - Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung. - Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können. - Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der BPI fordert zur Änderung des Transplantationsgesetzes präzise Differenzierungen zwischen interventionellen und nicht-interventionellen Lebendspenden. Es wird eine klarere Definition der Aufklärungspflichten gefordert, insbesondere hinsichtlich Zweck und Umfang der Eingriffe. Zudem sollen die Anforderungen an die Anwesenheit von Ärzten während der Aufklärung bei Herztransplantationen und Gewebeentnahmen angeglichen werden, um formale Diskrepanzen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, die Rechts- und Umsetzungssicherheit in der Transplantationsmedizin zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 06.08.2025
- Beschreibung: Die DGfN sieht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 21.11.2024
- Beschreibung: Aufforderung, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Bemühungen zur Verbesserung der Organspende-Situation nicht nur auf die Widerspruchslösung begrenzt, sondern kontinuierlich und umfassend ausbaut, beispielsweise durch Förderung weiterer Investitionen für öffentliche Kampagnen Befürwortung des Vorhabens der Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende als Teilschritt zu einer Verbesserung der Organspende-Situation in Deutschland
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz -
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung -
BT-Drs. 20/12610
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung - Drucksache 20/11849 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine eigentlich im Gesetz festgelegte bürgernahe Eintragungsoption: direkt in den Ausweisstellen. In keinem Passamt stehen datenschutzsichere Computerterminals dafür bereit. Es muss daher innerhalb eines Jahres eine Anbindung an die Passämter geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 26.06.2024
- Beschreibung: Regelung der Organspende in Deutschland nach einer sog. Widerspruchsregelung wie gefordert in der Petition: https://innn.it/sag-ja-zur-wiederspruchsregelung-bei-organspende
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Oliver Linden
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- Angegeben von: Spenderkinder am 01.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der Interessen der Kinder, die mit Samen oder Eizellen Dritter gezeugt werden bei der Reform der rechtlichen Eltern Kind Zuordnung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 14.03.2025
- Beschreibung: Die Widerspruchslösung soll mit den folgenden Gesetzesentwürfen eingeführt werden: "Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz" und "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung". Die Einflussnahme richtet sich darauf, die Einführung der Widerspruchslösung für die Organspende zu verhindern, da sie insb. bei Menschen mit kognitiver Beeinträchtiung die Gefahr birgt, dass eine Organentnahme aufgrund von nachträglich fehlerhaft angenommener Einwilligungsfähigkeit erfolgt, obwohl die Person eigentlich einwilligungsunfähig gewesen war. Es wird daher für die Beibehaltung der bisherigen Zustimmungslösung plädiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz -
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, welche folgende Regelungsvorhaben beinhaltet: Stärkung von Prävention in der Apotheke Stabilisierung der Arzneimittelversorgung Weitere Impfangebote in Apotheken Arzneimittelversand Organspende Krankheitstage im praktischen Jahr Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Aktiv vom 23.10.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle RV hierzu]
- BKRG [alle RV hierzu]
- TPG-GewV [alle RV hierzu]
- TFG [alle RV hierzu]
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- IfSG [alle RV hierzu]
- BeratungsG [alle RV hierzu]
- KonvBehSchG [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- AlkopopStV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- KCanG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vom 20.06.2024. Zentrales Ziel ist die Errichtung eines neuen Bundesinstituts zur Aufklärung und Prävention in der Medizin (BIPAM), das Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Teile des Robert Koch-Instituts übernehmen soll. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung dieses Instituts, insbesondere dessen Aufgaben, Arbeitsweise und Abgrenzung zu bestehenden Einrichtungen. Ziel ist es, evidenzbasierte Kriterien, patientenrelevante Endpunkte und regelmäßige Evaluationen in der Gesetzesausgestaltung zu verankern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DKG setzt sich dafür ein, dass das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ausdrücklich zur Kooperation mit bereits etablierten, qualitativ hochwertigen Präventions- und Aufklärungsanbietern ermächtigt wird und diese bei Bedarf finanziell fördern kann. Die gesetzlichen Grundlagen sollen eine zielgruppengerechte Ansprache (insb. vulnerabler Gruppen) ermöglichen. Beim Übergang des Zentrums für Krebsregisterdaten sind Kontinuität und Datenintegration für onkologische Analysen sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... seinen Aufgaben in § 9b TPG vorgegeben und spielt bei...