Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (42)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.01.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 unverändert dafür ein, § 2 Absatz 2 TPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren. Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel und den Lösungsansatz der vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz -
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister in §15e TPG sollen neu gefasst werden. Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in Analogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis für Donogene Insemination e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Der AKDI setzt sich für eine Anpassung gesetzlicher Regelungen im Bereich der homologen und heterologen Samenspende ein. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Interessen und der Schutz aller Beteiligten – Spender, Empfängerinnen sowie der entstehenden Kinder – gewahrt bleiben. Konkret wird eine Änderung der derzeit vorgeschriebenen Testverfahren zur Untersuchung von Spendersamen auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) angestrebt. Das Verfahren soll sicher, weniger invasiv als bisher, nachhaltiger als bisher und dabei kostenoptimierend ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Verankerung von Regelungen für eine Erweiterung des bestehenden Transplantationsregisters nach § 15a TPG soll erreicht werden, damit es ebenfalls die Aufgaben eines Lebendspende-Register abbildet. Hierdurch soll eine verbesserte, personalisierte Risikovorhersage eines jeden Lebendspenders erreicht werden. Als Vorbild oder Kooperationspartner für die Ausgestaltung und die praktische Umsetzung kann beispielsweise das Deutsche Lebendspende Registers (SOLKID-GNR) dienen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung der Überkreuzlebendnierenspende. Gleichzeitig soll die nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende („altruistische Spende“) ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung des Spenderschutzes angestrebt. Die DKG unterstützt das grundsätzliche Vorhaben und begrüßt die grundlegenden Vorschläge des Referentenentwurfs. Die DKG begrüßt auch die avisierten Maßnahmen zum Spenderschutz, fordert jedoch deren kostendeckende Refinanzierung. Kritisch sieht die DKG die Möglichkeiten der Ärzte, sich über die Empfehlungen der verpflichtenden psychosozialen Beratung und die Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Lebendspendekommission hinwegzusetzen. Etwaige Empfehlungen sollten statt dessen verbindlichen Charakter erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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TPG-Änderung: Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsbedarf Zu § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Regelung In § 2 Abs. 1c S. 2 TPG ist geregelt, dass die ..., ...ein, die mit Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 05.08.2025
- Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Verankerung des Lebendspender-Registers. Wir fordern des Weiteren die Einführung einer Widerspruchlösung für Organspenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. – Simply Europe am 05.08.2025
- Beschreibung: Prüfung, inwieweit die Zahl der Organ- und Gewebsspenden erhöht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hermann Drummer MA lic. rer. soc. - Simply Europe
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Beschreibungen der Aufträge
...Veränderung des 'wording' des TPG...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ...des Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung..., ...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ... Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. 2. Erweiterung des..., ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG. ab. 2. Erweiterung des..., ...zugehörigen Begründung des RefE TPG zu diesem Punkt heißt es..., ... des § 8 Absatz 1 Satz 2 TPG bestehen. Damit bleibt ..., ...) S. 2 auch zukünftig im TPG erhalten bleiben. Mit ..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...Anpassung des § 8 (1) S. 2 TPG an die gesellschaftliche..., ...aufgestoßen sowie es im RefE TPG nun auch vorgelegt wird..., ... die Begründung zum RefE TPG in einem entscheidenden..., ...Vorgaben des § 8 (1) S. 1 c) TPG können zumindest bei der..., ...Interessenkonflikten. Zwar gibt das TPG einen unabhängigen Arzt..., ...auf § 8 (1) Satz 1 Nr.1 c) TPG hinweisen: 1Die Entnahme..., ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. Zulassung von anonymen...
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Transplantationsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetz – TPG). Das derzeit geltende ...
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Widerspruchsregelung erhöht nicht automatisch die Zahl der Organspender. Vielmehr braucht es strukturelle und organisatorische Maßnahmen, um die Spenderzahl zu erhöhen. Dazu gehören finanzielle Anreize für die Krankenhäuser, ein Transplantations-Netzwerk, das den Ablauf effektiv organisiert, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren, die sich Zeit nehmen, um mit den Angehörigen zu sprechen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Transplantationsgesetz (TPG) gestrichen werden soll..., ...Gewichtung der bereits im TPG gemachten Vorgaben „Erfolgsaussicht...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
- Beschreibung: Der Kreis der Organspenderinnen oder -spender und der Kreis der Organempfän-gerinnen oder -empfänger wird mit der geplanten Änderung erweitert und die Grundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland unter Einbeziehung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende werden geregelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TPG, nach dem die Entnahme ...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 07.08.2025
- Beschreibung: Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetzes (TPG) vom Gesetzgeber verfolgte..., ...Transplantationsgesetzes (TPG) 2.1.1. § 1 Abs. 1 (neu...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Transplantationsgesetzes (TPG) ist im Grunde dafür nicht..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog..., ... Der Gesetzgeber hat im TPG geregelt, dass Spender ..., ...jeweils die Kriterien des TPG erfüllen, mittels Datenbanken..., ...entwickelt, die den Vorgaben des TPG entspricht. Es gibt Stimmen..., ...einschränkenden Vorgaben des TPG fordern, also die Organlebendspende..., ...bei der Verabschiedung des TPG bei der Organlebendspende..., ...Blick. Er hat bewusst in § 8 TPG den Schutz der lebenden..., ... § 8 (1) Satz 1 Nr. 1 c) TPG. Eine gut gemeinte Regelung..., ...steht; § 8 (1) Satz 1 Nr. 3 TPG. Dieser Subsidiaritätsgrundsatz..., ...nahestehen; § 8 (1) Satz 2 TPG. Hier soll möglichem Organhandel..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...werden; § 8 Abs. (2) Nr. 1 TPG. Auch hier tat sich in..., ...Kriterien des § 8 (1) Satz 2 TPG erfüllt werden. Es muss..., ...Grunde ist § 8 (1) Satz 2 TPG eindeutig formuliert. Es..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.11.2025
- Beschreibung: Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ist nach § 15e Absatz 6 TPG die Erhebung der Daten ..., ...einschlägigen Fachwelt und den TPG-Auftraggebern Deutsche ...
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- Angegeben von: Enpal B.V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zu den verschiedenen Handlungsfeldern des Optionenpapiers mit dem Ziel, Flexibilität, Versorgungs- und Investitionssicherheit im Strommarkt zu gewährleisten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Technologieinvestoren wie TPG Rise Climate, Softbank ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...mit Gewebe gem. §§ 17, 18 TPG hemmt bereits die Entstehung..., ...„Gewebe“ gem. § 1a Nr. 4 TPG und nicht unter das „Organ“ gem. § 1a Nr. 1 TPG fallen dürfte und der ..., ...Regulierungen zur Eizelle im TPG nur nach den derzeit erlaubten..., ...Satz 4, 8b Abs. 1 Satz 2 TPG vorsieht, wäre möglich...., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit a TPG in eine Lebendorganspende..., ...beispielsweise vergleichbar der TPG bei Lebendorganspenden)...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG)“ des BMJ. Die Bundesärztekammer fordert nachdrücklich, die offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende gesetzlich zu regeln und so Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Blick auf die gemäß § 16b TPG im Einvernehmen mit dem...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... - in Verfahren nach dem TPG (Transplantationsgesetz...
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- Angegeben von: IPG DXTRA (Germany) GmbH am 01.07.2025
- Beschreibung: Die Einführung einer Widerspruchsregelung, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu steigern.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
-
BT-Drs. 20/12609
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Junge Helden e.V.
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- Angegeben von: Ärztekammer Berlin am 18.12.2024
- Beschreibung: Änderung des Transplantationsgesetzes, Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Lebensrecht e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Entscheidungsregelung bei Organ- und Gewebespende. Vollständige Aufklärung der Menschen, die einen Organspendeausweis haben oder wollen. Insbesondere über Veränderung der Therapie und des Therapieziels im Sterbeprozess/bei erwartetem Hirntod (von patientenzentrierter palliativer Versorgung im Sterbeprozess zu spenderzentrierter Intensivmedizin für den Organerhalt) und in Bezug auf die Vorgehensweise vor, bei und nach der Organentnahme. Genaue Aufklärung über Hirntod. Keine Ausweitung der Todeskriterien auf Herz-Kreislauf-Stillstand.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):