Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (19)
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Norm: § 19 Abs. 4 Satz 2 BörsG Problem/Belastung: - ..., ...4 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 BörsG würde für Institute mit..., ...neuen Satz 2 in § 19 Abs. 4 BörsG einzufügen: "Die Zulassung...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 17.09.2024
- Beschreibung: Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 39 Absatz 2 bis 6 BörsG für den Fall an, dass ..., ...soll § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG mit seiner Neufassung ..., ...von § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG n.F. ist gewährleistet..., ... in § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG n. F. die Bezugnahme auf..., ... in § 1 Absatz 1 Satz 1 BörsG genannten Verordnungen..., ... in § 1 Absatz 1 Satz 1 BörsG genannten Verordnungen..., ...Rahmen der ihr nach § 3 BörsG zugewiesenen Aufgaben ..., ... in § 3 Absatz 4 Satz 2 BörsG n.F. den Passus „soweit..., ... zu § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG n.F. herstellen. Zu § 3 Absatz 5 Satz 2 BörsG n.F.: Laut Begründung..., ...MiFID I in § 3 Absatz 5 BörsG überführt und geändert..., ...hervor. Zu § 5 Absatz 3 BörsG n.F. und § 50 Absatz 2 Nr. 10 BörsG n.F. (Auslagerungen): ..., ... überholt. § 5 Absatz 3 BörsG steht bereits heute in..., ...WpHG i.V.m. § 19 Absatz 2 BörsG). Eine entspre-chende ..., ...19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG auf diejenigen Personen..., ...erforderlich sind. § 10 BörsG findet insoweit keine ..., ...39 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG n.F. den Widerruf der ..., ...39 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG n.F. weniger als zwei ..., ... (§ 5 Absatz 3 BörsG n.F.) mehr Rechtssicherheit...
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- Angegeben von: European Energy Exchange AG am 22.07.2025
- Beschreibung: Die Voraussetzung zum Informationsaustausch von Börsenbetreibern mit Behörden - sowohl inländisch als auch ausländisch - im Börsengesetz sind begrenzt. Im Sinne effektiver und effizienter Märkte und deren Beaufsichtigung sollten die Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen Börsen und Behörden verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bestimmung im Börsengesetz (BörsG) genehmigte und beaufsichtigte Börse, § 2 Abs. 1 BörsG. Haupttätigkeitsfeld ..., ...Warenterminbörse, § 2 Abs. 3 BörsG, insbesondere für Strom..., ...Bestimmung von § 1 Abs 3 BörsG), nicht-europäischen Emissionsberechtigungen..., ... Regelungen, § 7 Abs. 4 BörsG für die Handelsüberwachungsstelle und § 10 BörsG für die Börse, genauer..., ... (mit Anmerkungen) § 7 BörsG (4) Die Handelsüberwachungsstelle..., ...organisierten Marktes im BörsG nicht näher definiert...., ...verschiedenen Stellen des BörsG ist anerkannt, dass grundsätzlich..., ... nach § 7 Abs. 4 Satz 2 BörsG sein können. Anmerkung..., ...gesetzt werden können. § 10 BörsG (1) Die bei der Börsenaufsichtsbehörde..., ...entsprechend. Anmerkungen zu § 10 BörsG Anmerkung 1: Formulierung..., ...Änderung von § 7 und 10 BörsG: 1. Änderung von § 7 BörsG Bitte beachten Sie, dass...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Neuregelung des § 39 BörsG-E gegen einen solchen ..., ...Ausnahmefälle In § 39 Abs. 3 BörsG-E soll die alleinige Orientierung..., ...Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 6 BörsG-E soll das Delisting-Erwerbsangebot..., ...gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 BörsG-E nicht mehr ein öffentliches..., ...gemäß § 48 a Abs. 1 Nr. 8 BörsG-E für den Fall des Rückzugs..., ...Regelung des § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG entsprechend gelten. Dieses..., ...der Regelungen des § 39 BörsG möglich ist. Wenn man ..., ...Wirksamwerden des § 48a BörsG-E von beispielsweise sechs..., ...Nummer 6, Änderung von § 48 BörsG-E)). Entsprechend dem ..., ...8, Einführung von § 48b BörsG-E) zukünftig im Prospekt..., ...WpHG-E, § 48b Abs. 3 Nr. 1 BörsG-E). Insbesondere bei Familienunternehmen..., ... 48b Abs. 3 Nr. 2 und 3 BörsG-E), also klassische Gesellschaftervereinbarungen...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(§ 39 Abs. 2 Satz Nr. 1 BörsG) auf das Spruchverfahren..., ...insbesondere zum De-listing § 38 BörsG Laut Gesetzesbegründung..., ...Börsenplatzes auszurichten. § 39 BörsG In § 39 Abs. 2 Satz 1..., ...48a Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BörsG vorgesehen, dass Börsenträger..., ...wird (§ 39 Abs. 2 bis 6 BörsG) und Anleger gegen Abfindung..., ...39 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 BörsG die Zulässigkeit eines..., ...annehmen n (§ 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG): „Ist ein Antrag auf ..., ...Begründung zu § 39 Abs 3 Satz 8 BörsG untermauert unsere Argumentation..., ... des § 39 Abs. 3 Satz 7 BörsG missverständlich ist, ..., ...abändert“. Nach § 39 Abs. 3 BörsG wird „die Höhe der Gegenleistung..., ...SpruchG, § 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG eine Klage auf 3 So auch..., ...nach § 48a Absatz 1 Nr. 8 BörsG der Börsenträ-ger für ..., ...des § 39 Absatz 2 bis 6 BörsG entsprechendes Erwerbsangebot..., ...Anforderungen des § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG für den Fall vorsehen,..., ...in § 48a Absatz 1 Nr. 8 BörsG stellt eine Verschärfung...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf § 39 Abs. 2 bis 6 das BörsG genannt werden müsste...., ...(§ 39 Abs. 2 Satz Nr. 1 BörsG) auf das Spruchverfahren..., ... des § 39 Abs. 3 Satz 7 BörsG missverständlich ist, ..., ...Formulierung in § 39 Abs. 3 BörsG („die Höhe der Gegenleistung..., ...SpruchG, § 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG eine Klage auf Erhöhung..., ...halten den aktuellen § 3 BörsG für europarechtskonform..., ...Einhaltung der Vorschriften des BörsG zu überprüfen, nicht nötig..., ...entfallen. § 48a Abs. 1b BörsG (Artikel 19 Nr. 7 b): ..., ... Nach § 48a Absatz 1 b BörsG soll der Börsenträger ..., ...Regelung in § 48a Absatz 1 b BörsG: Es soll vermieden werden..., ...KMU-Wachstumsmarkt nach § 39 BörsG: Die Pflicht der Emittenten..., ...KMUWachstumsmarkt § 3 Abs. 4 BörsG (Art. 18. Nr. 2): Erweiterung..., ...halten den aktuellen § 3 BörsG für europarechtskonform..., ...entfallen. § 48a Abs. 1b BörsG (Artikel 19 Nr. 7 b): ..., ... Nach § 48a Absatz 1 b BörsG soll der Börsenträger ..., ...Regelung in § 48a Absatz 1 b BörsG: Es soll vermieden werden..., ...§ 39 Abs. 2 Satz Nr. 1 BörsG) auf das Spruchverfahren..., ... des § 39 Abs. 3 Satz 7 BörsG missverständlich ist, ..., ...Formulierung in § 39 Abs. 3 BörsG („die Höhe der Gegenleistung..., ...SpruchG, § 39 Abs. 3 Satz 8 BörsG eine Klage auf Erhöhung...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Börse nach § 19 Absatz 4 BörsG Nach § 19 Absatz 4 Satz..., ...Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 BörsG würde für Institute mit..., ...Satz 2 in § 19 Absatz 4 BörsG würde an dieser Stelle..., ...Satz 2 in § 19 Absatz 4 BörsG einzufügen: „ 2Die ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Generelle Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung: 1. Frühzeitige und stärkere Beobachtung des EU-Rechts durch Bundesregierung, Legislative und BaFin. Frühzeitige EU-Einflussnahme ist entscheidend. 2. Kritik an „Gold Plating“ (überzogene nationale Umsetzung). Einheitliches „Level Playing Field“ muss gewährleistet sein. 3. Ablehnung verfrühter nationaler Regelungen (Bsp.: ZuFinG II, Listing Act), da diese zu Rechtsunsicherheit führen. 4. Kritik an der BaFin: „Sinngemäße“ Anwendung der MaRisk für Kreditinstitute auf Wertpapierinstitute ohne Rechtsgrundlage. 5. Kritik an Redundanzen im Regelwerk (z.B. Vergütung, IT-Sicherheit), die unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Volatilitätssteuerung im Börsengesetz (BörsG) nach Art. 48 Abs. 5 MiFID...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in Bezug auf § 3 Abs. 2 BörsG und § 2 Abs. 14 WpHG),...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere“ in § 39 Abs. 3 S. 5 BörsG-E macht der Gesetzgeber...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere“ in § 39 Abs. 3 S. 5 BörsG-E macht der Gesetzgeber...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere“ in § 39 Abs. 3 S. 5 BörsG-E macht der Gesetzgeber...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere“ in § 39 Abs. 3 S. 5 BörsG-E macht der Gesetzgeber...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere“ in § 39 Abs. 3 S. 5 BörsG-E macht der Gesetzgeber...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§§ 32 Abs. 3 Nr. 1, 34 BörsG:78 Danach müssen Wertpapiere...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere“ in § 39 Abs. 3 S. 5 BörsG-E macht der Gesetzgeber...
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- Angegeben von: European Energy Exchange AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 2 Börsengesetz (BörsG) berücksichtigt. Nach ..., ...unter die Definition des §2 BörsG fallen, z.B. Handelsplätze...
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- Angegeben von: RWE am 28.06.2024
- Beschreibung: Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich RWE anschließt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Exchange Act (Börsengesetz – BörsG), Section 24 para.2a) ..., ...download file). 250 See BörsG, Section 25. PRINCIPLES...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich der BDEW anschließt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Exchange Act (Börsengesetz – BörsG), Section 24 para.2a) ..., ...download file). 250 See BörsG, Section 25. PRINCIPLES...