Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: 1) Die Möglichkeit unabhängig agierende konzernweite interne Meldestellen zu betreiben wird begrüßt. 2) Streichung der starren Löschfrist von zwei Jahren gem. § 11 Abs. 5 HinSchG-E. 3) Streichung der zwingende Zustimmung des Hinweisgebers in Textform bei Weitergabe von Informationen, die auf seine Identität schließen lassen können, im Hinblick auf Personen, die an Folgemaßnahmen beteiligt werden, 4) Strengere Limitierung bei der Offenlegung von Verdachtsmomenten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden -
BT-Drs. 20/5992
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) muss bürokratiearm ausgestaltet..., ...bisherige Gesetzentwurf des HinSchG sah vor, dass Betriebe..., ...Bei Verstößen gegen das HinSchG sollen den betroffenen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
- Beschreibung: Es muss evaluiert werden, wie oft neue Meldekanäle tatsächlich genutzt wurden. Ohne positive Evaluierung sollte das Gesetz abgeändert werden oder auslaufen oder zumindest die Schwelle hochgesetzt werden, ab der das Gesetz greift, z.B. auf 500 Mitarbeiter. Alle neuen Regulierungen und Gesetze, die für Freiberufler erhöhten Aufwand bedeuten, sollten grundsätzlich nur befristet eingeführt werden. Wenn sie nicht positiv evaluiert werden, also eine positive Wirkung bei geringen Erfüllungsaufwand und unerwünschten Nebenwirkungen entfalten, dann sollte das Gesetz automatisch auslaufen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Whistleblower-Netzwerk am 03.07.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Nachbesserung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937. Konkret soll der sachliche Anwendungsbereich über reine Rechtsverstöße hinaus auf sonstiges erhebliches Fehlverhalten ausgeweitet, der Ausschluss ganzer Bereiche wie der nationalen Sicherheit überprüft sowie der Schutz bei Meldungen an die Öffentlichkeit gestärkt werden. Zudem wird angestrebt, die Schutzlücken bei der Meldung von behördlichen Verschlusssachen zu schließen und die Rolle von Whistleblowern für Medienfreiheit und demokratische Kontrolle gesetzlich angemessen zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Am 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Die europäische KI-Regulierung soll einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-Produkte und -Systeme schaffen, Innovationen fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherstellen. Der vorliegende Referentenentwurf regelt die nationale Durchführung. Ziel der Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung ist eine effiziente, effektive nationale Durchführung und KI-Aufsichtsstruktur im Sinne des Schutzniveaus und Rechts- und Planungssicherheit für die unabhängige Drittprüfung/Benannten Stellen, etwa mit Blick auf Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien und -prozesse.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zentrum für Safe Sport
Aktiv vom 02.08.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der vorliegenden ..., ...sind in Anlehnung an § 8 HinSchG vertraulich zu behandeln..., ..., analog zu § 9 Abs. 1 HinSchG im SSC eine Ausnahme ..., ...441 Im Unterschied zum HinSchG ist an einen Verstoß ..., ...Informationsbeschaffung 442 § 35 Abs. 1 HinSchG sieht als weiteres Element..., ..., 10 AntiDopG und § 10 HinSchG. * * * Welche Regelungen...
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Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR in nationales Recht zur Förderung der Digitalisierung und Regulierung des deutschen Finanzmarkts
Aktiv vom 10.01.2025 bis 23.01.2025
- Angegeben von: Bitpanda GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere MiCAR, TFR und DORA, in nationales Recht. Ziel ist es, einen harmonisierten und rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovation fördert und das Potenzial von Kryptowährungen unter Berücksichtigung von Finanzstabilität und Anlegerschutz ausschöpft. Dabei soll auf unnötige zusätzliche Anforderungen im Aufsichtswesen („Goldplating“) verzichtet werden, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden. Gleichzeitig ist es essenziell, die europäische Führungsrolle in der Weiterentwicklung des Krypto-Marktes zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
- Beschreibung: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wie auch die Datenschutzgrundverordung...