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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir freuen uns sehr, mit der Stellungnahme von Prof. Dr. Thüsing als langjährigem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Berufsverbandes der Compliance Manager (e.V.) auch zentrale Verbandspositionen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vertreten zu wissen. Trotz aller unbestritten positiven Ansätze des Gesetzesentwurfs schließe ich mich insbesondere den Bedenken hinsichtlich der Meldestelle an, da schon die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt als externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten Schwierigkeiten bei der qualifizierten Bewältigung der Vielzahl an Meldungen haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden -
BT-Drs. 20/5992
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060010 (PDF, 18 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) muss bürokratiearm ausgestaltet..., ...bisherige Gesetzentwurf des HinSchG sah vor, dass Betriebe..., ...Bei Verstößen gegen das HinSchG sollen den betroffenen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
- Beschreibung: Es muss evaluiert werden, wie oft neue Meldekanäle tatsächlich genutzt wurden. Ohne positive Evaluierung sollte das Gesetz abgeändert werden oder auslaufen oder zumindest die Schwelle hochgesetzt werden, ab der das Gesetz greift, z.B. auf 500 Mitarbeiter. Alle neuen Regulierungen und Gesetze, die für Freiberufler erhöhten Aufwand bedeuten, sollten grundsätzlich nur befristet eingeführt werden. Wenn sie nicht positiv evaluiert werden, also eine positive Wirkung bei geringen Erfüllungsaufwand und unerwünschten Nebenwirkungen entfalten, dann sollte das Gesetz automatisch auslaufen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2408020013 (PDF, 9 Seiten)
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SG2408020018 (PDF, 27 Seiten)
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SG2408020020 (PDF, 331 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in der vorliegenden ..., ...sind in Anlehnung an § 8 HinSchG vertraulich zu behandeln..., ..., analog zu § 9 Abs. 1 HinSchG im SSC eine Ausnahme ..., ...441 Im Unterschied zum HinSchG ist an einen Verstoß ..., ...Informationsbeschaffung 442 § 35 Abs. 1 HinSchG sieht als weiteres Element..., ..., 10 AntiDopG und § 10 HinSchG. * * * Welche Regelungen...
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Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR in nationales Recht zur Förderung der Digitalisierung und Regulierung des deutschen Finanzmarkts
Aktiv vom 10.01.2025 bis 23.01.2025
- Angegeben von: Bitpanda GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere MiCAR, TFR und DORA, in nationales Recht. Ziel ist es, einen harmonisierten und rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovation fördert und das Potenzial von Kryptowährungen unter Berücksichtigung von Finanzstabilität und Anlegerschutz ausschöpft. Dabei soll auf unnötige zusätzliche Anforderungen im Aufsichtswesen („Goldplating“) verzichtet werden, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden. Gleichzeitig ist es essenziell, die europäische Führungsrolle in der Weiterentwicklung des Krypto-Marktes zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412180149 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406170015 (PDF, 2 Seiten)
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SG2412200025 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
- Beschreibung: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501310004 (PDF, 66 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wie auch die Datenschutzgrundverordung...