Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (147)
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- Angegeben von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 25.03.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Reform des Aktiengesetzes (AktG): Die Hauptversammlung soll berechtigt werden, auch über bestimmte strategische Zielvorgaben und Tagesordnungspunkte, die das operative Geschäft betreffen, abstimmen zu dürfen. Bislang kann nur der Vorstand entscheiden, ob er eine solche Entscheidung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen möchte. Zudem fordern wir, dass auch Englisch als Sprache während der Aussprache und zur Ausübung der Aktionärsrechte erlaubt sein darf; eine entsprechende Simultanübersetzung ins Deutsche ist dabei durch die Aktiengesellschaft sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und zum..., ...Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich ..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen..., ...werden: I. § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 SEAG ..., ... Falle des § 109 Abs. 3 AktG bzw. § 36 Abs. 3 SEAG) ..., ... sind und §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG schriftliche..., ...Anwendung von §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG und eine..., ...Rahmen des § 108 Abs. 4 AktG genüge die Textform nicht..., ...“ i.S. des § 108 Abs. 4 AktG und des § 35 Abs. 2 SEAG..., ...Schutzzweck der §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG neben der..., ...Abstimmung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG durchgeführt..., ...Beschlussfassung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG hat der..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ...Recht (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AktG) Formerleichterungen und..., ...Rahmen des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beschränkt sich nicht auf..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG erforderliche Minderheitenquorum..., ...nur auf § 122 Abs. 2 S. 1 AktG und nicht auch auf § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beziehen. Sollte der Gesetzgeber..., ...Schriftformerfordernisses in § 122 AktG aus....
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die Verkürzung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das folgende..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 ..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 ..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die Verkürzung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das folgende..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die Verkürzung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das folgende..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T +1.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 ..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Die ..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 verschiedenster..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG, 2. Oktober 2025 Das ..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG zum 11. Oktober 2027 (Umstellung..., ... 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG). Verkürzung des Abwicklungszyklus..., ...Regelung in § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG. In der Gesetzesbegründung..., ...müsste § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erneut geändert werden,...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich..., ...Schrifterfordernis des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Rechtsunsicherheit schaffen..., ...erhöhen. 1. Zu § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 S. 1 und..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG und des nahezu wortgleichen..., ...Rahmen des § 108 Abs. 3 AktG nicht erforderlich. Zum..., ...einen betrifft § 108 Abs. 3 AktG die Kommunikation zwischen..., ...Streit, ob § 108 Abs. 3 AktG überhaupt die Schriftform..., ...Schriftform des § 108 Abs. 3 AktG festzuhalten. Denn nach § 108 Abs. 4 AktG können schriftliche, fernmündliche..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG schafft mehr Flexibilität..., ...BDI sollte § 108 Abs. 3 AktG jedenfalls die Textform..., ...2. Zu § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Einer Erleichterung des..., ...Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG steht der BDI größtenteils..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG stellt eine Ausnahmeregelung..., ...Verweisung in § 122 Abs. 2 AktG auf § 122 Abs. 1 AktG indirekt..., ...Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG in der Einladung zur Hauptversammlung..., ...bereits mit § 122 Abs. 1 S. 2 AktG die Möglichkeit einer abweichenden...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erfordert gemäß § 108 Abs. 3 AktG eine schriftliche Stimmabgabe..., ...Schriftformerfordernis des § 108 Abs. 3 AktG ist mit der fortschreitenden..., ...Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG der Fall sein soll. So ..., ...unter anderem § 108 Abs. 4 AktG fernmündliche oder andere..., ...verweist § 108 Abs. 3 S. 3 AktG auf § 109 Abs. 3 AktG, ..., ...Sinne des § 108 Abs. 3 S. 1 AktG ebenfalls abgesehen werden..., ...ist die dem § 108 Abs. 3 AktG entsprechende Vorschrift..., ...Aktionärsverlangen nach § 122 AktG Im Rahmen des Einberufungsverlangens..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 AktG und des Antrags auf Ergänzung..., ... nach § 122 Abs. 2 S. 1 AktG sollte vom bestehenden ..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 2 AktG möglich. Im Falle einer..., ...Rahmen von § 122 Abs. 1 S. 1 AktG würde die Gesellschaft ..., ...Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 AktG. Dies entspräche mit fortwährendem...