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Gefundene Regelungsvorhaben (28.377)

    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.10.2025
    • Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 97/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Toyota Motor Europe NV/SA am 27.10.2025
    • Beschreibung: Eine pragmatische Überarbeitung der CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge/Transporter (LDVs) sollte sich am Grundsatz der Technologieneutralität orientieren und alle emissionsfreien und emissionsarmen Lösungen und Energieträger - einschließlich klima-neutraler Kraftstoffe - gleichberechtigt und fair berücksichtigen. Verordnung (EU) 2019/631.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
    • Beschreibung: Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • GEG

    Aktiv vom 27.10.2025 bis 27.10.2025

    • Angegeben von: Xella Baustoffe am 27.10.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben betrifft die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bau- und Wohnungswesen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Lebenszyklusanalyse (LCA) von Baustoffen sowie Vorschriften zu Rohstoffeffizienz und nachhaltigem Bauen. Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der Entwicklung, Anpassung oder Ausgestaltung entsprechender gesetzlicher Vorgaben und Verordnungen, um praxisgerechte, technisch fundierte und wirtschaftlich umsetzbare Regelungen zu fördern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Xella Baustoffe am 27.10.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Gesetzliche Rahmenbedingungen im Bau- und Wohnungswesen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) mit Fokus auf Primärenergieeffizienz (§17 GEG), Transmissionswärmeverlust (§18 GEG) und Nachhaltigkeit von Baustoffen (§1 Abs.3, §6 GEG, LCA-Verordnung). Ebenfalls relevant sind Vorschriften zu Rohstoffeffizienz und nachhaltigem Bauen. Ziel der Interessenvertretung: Mitwirkung an der Entwicklung, Anpassung oder Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben, um praxisgerechte, technisch fundierte und wirtschaftlich umsetzbare Regelungen für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen zu fördern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. am 27.10.2025
    • Beschreibung: Zum Entwurf eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie Anhörung der beteiligten Kreise nach § 51 BImSchG - Aktenzeichen: C I 2 – 5012/032 regt der BUA an: Gleichstellung von Sachverständigen und Messstellen, die nach § 29b BImSchG bekanntgegeben sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 44/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
    • Angegeben von: Wassersportfreunde Biebesheim e.V. am 25.10.2025
    • Beschreibung: Beibehaltung der Inhalte Wassermotorräder-Verordnung - WasMotRV in der neuen Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) hinsichtlich der Wanderfahrten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Änderung des MessbG

    Aktiv vom 24.10.2025 bis 24.09.2026

    • Angegeben von: Volkmar Vogel am 24.10.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Volkmar Vogel
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
    • Beschreibung: Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8675 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.10.2025
    • Beschreibung: Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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