Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (404)
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Nach der aktuellen Rechtslage wird die Schaffung von Wohnraum durch Sanierung erschwert. Beispielsweise können Kosten, die innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes bei nachfolgender Sanierung entstehen und die Investitionssumme die Grenze von 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigt, nicht mehr im Zahlungsjahr geltend gemacht werden, sondern müssen abgeschrieben werden. Diese Regelung ist investitionshemmend und sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Modernisierungsmaßnahmen ist die auf das HGB aufbauende Rechtsprechung...
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Zusammenfassung der Möglichkeiten Bürokratie im Steuerrecht abzuschaffen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... der Regelung des § 241a HGB auf zwei aufeinander folgende...
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 3 HGB, wenn sie untereinander...
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Steuerberatungsgesetzes im Rahmen des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/4550) dahingehend, dass qualifizierte Berufsgruppen wie Bilanzbuchhalter/innen und Steuerfachwirt/innen eigenständig erweiterte Befugnisse erhalten, insbesondere zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und in definiertem Umfang Steuererklärungen. Zudem sollen praxisgerechte Schwellenwerte festgelegt und rechtssichere Rahmenbedingungen für eine arbeitsteilige Erbringung steuerlicher Leistungen geschaffen werden. Ergänzend wird eine Anpassung des Gewerbesteuerfreibetrags angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unternehmen (§ 267 Abs. 1 HGB) an.[BeKH4.1] Gleichzeitig...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Nach der Europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit soll ein Vertragsverhältnis widerlegbar als Arbeitsverhältnis gelten, wenn gemäß den nationalen Vorschriften, Tarifverträgen oder nationalen Gepflogenheiten unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung Tatsachen festgestellt werden, die eine Kontrolle und Steuerung des Plattformarbeiters belegen. Einen starren Fristenkatalog auf europäischer Ebene enthält die Richtlinie nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene bei der Umsetzung der Richtlinie kein Kriterienkatalog eingeführt wird. Die Definition der digitalen Arbeitsplattform ist zu präzisieren. Handelsvertreter sollen von Anwendungsbereich, jedenfalls von der Vermutungsregelung der Richtlinie ausgenommen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ergibt sich aus § 86 Abs. 2 HGB. Eine Umsetzung der Richtlinie...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Interesse nach § 316a Satz 2 HGB (Public Interest Entity..., ...Interesse i.S.d. § 316a Satz 2 HGB einbezogen wird, bestehen...
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- Angegeben von: bpbb e.V. Bundesverband professioneller Buchhalter und Bilanzbuchhalter am 28.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung der Befugnisse für Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Größenordnung von § 267 Abs. 1 HGB) ..., ...Unternehmen gemäß § 267 Abs. 1 HGB (Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften..., ...Unternehmen nach § 267 Abs. 1 HGB sowie dazugehörige Steuererklärungen...
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Das IDW äußert sich zu Aspekten des Referentenentwurfs zum FoRG und befürwortet eine zeitnahe Ergänzung des KARBV
Aktiv vom 08.01.2026 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Liquidatoren zu berufen, ein. Das HGB sieht für die Kommanditgesellschaft..., ...Liquidatoren sind (§ 144 Abs. 1 HGB); insofern sollten unseres...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Inhaltlich sollten die verschiedenen, bereits existierenden Berichts- und Sorgfaltspflichten auf einander abgestimmt werden und eine doppelte Berichtspflicht vermieden werden. Die Berichterstattungspflicht über Risiken und Chancen im Rahmen der CSRD ist beispielsweise redundant zum generellen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht großer Kapitalgesell schaften. Der Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses umfasst alle finanziellen Risiken des Unternehmens, auch mit Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Durch die in der CSRD definier ten vom Jahresabschluss abweichenden Methodiken und Anforderungen müssen parallele Ri sikomanagement-Systeme geschaffen werden, die zu Mehraufwand und Inkonsistenzen führen ohne zusätzlichen Nutzen für den Berichtsempfänger.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 11.02.2026
- Beschreibung: Die Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) wurden grundlegend überarbeitet. Wir begrüßen die Vereinfachungen. In ESRS E1-6 wird Banken eine Ausnahme gewährt, wonach sie unter bestimmten Bedingungen auf die Offenlegung absoluter Treibhausgasemissionsreduktionsziele für finanzierte Emissionen verzichten dürfen. Diese Vereinfachung sollte für alle Finanzierungsformen gleichermaßen gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung - Drucksache 21/1857 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 18.03.2025
- Beschreibung: Zur Entlastung mittelständischer Kaufleute soll für die zunehmende Regelungsdichte und den steigenden Bürokratieaufwand im Zuge nationaler und europäischer Gesetzgebung sensibilisiert werden. Deregulierung und Bürokratieabbau müssen spürbar vorangetrieben werden, um den Betrieben wieder mehr Spielräume für unternehmerisches Handeln zu verschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV Rheinland setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: EbAV sind im EU-Recht keine Versicherungsunternehmen. Um die CSRD-RL 1:1 national umzusetzen, sollen zum einen Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Pensionsfonds in der Rechtsform eines Pensi- onsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PFVaG) nicht zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet werden. Für die übrigen EbAV sollte § 341a Abs. 2 klargestellt werden, dass für diese die versicherungsspezifischen Regelungen zur Bestimmung der Größenkriterien keine Anwendung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Praxisnahe, bürokratiearme, nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Social Responsibility Directive)
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Durch die Umsetzung der CSRD wird die Anzahl an Unternehmen, die über nicht-finanzielle Aspekte berichten müssen, drastisch steigen. Dies wird mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Der DRV setzt sich für eine praxisnahe, bürokratiearme 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere müssen kleinen und mittleren Unternehmen ausreichende Entlastungen gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie
Aktiv vom 21.05.2024 bis 17.07.2024
- Angegeben von: W. L. Gore & Associates GmbH am 21.05.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Informationsgewinnung um sich schnellstmöglich auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland einstellen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Philippe Youssef Garduño Diaz am 25.04.2024
- Beschreibung: Philippe Diaz engagiert sich für eine ambitionierte Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht (siehe: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU). Zudem setzt sich er sich dafür ein §342q Privates Rechnungslegungsgremium im Handelsgesetzbuch im Zuge der Übertragung der CSRD in deutsches Recht anzupassen. Hierbei ist das Ziel, dass die Bundesregierung ihr Mandat, sich international in der Rechnungslegung vertreten zu lassen, auf eine Organisation überträgt, die sich für gesamtgesellschaftliche und -wirtschaftliche Belange einsetzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Philippe Youssef Garduño Diaz
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
- Beschreibung: In der Stellungnahme betont das IDW, dass die zeitnahe Schaffung eines stabilen Rechtsstandes und somit Klarheit über die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung ist. Das IDW weist darauf hin, dass der künftige Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Blick auf die Eigenschaften der Unternehmen, für die sie konzipiert sind, verhältnismäßig und relevant sein muss („fit for purpose“). Sollten in den künftigen freiwilligen Standard – basierend auf dem VSME – weitere Anforderungen aufgenommen werden, ist darauf zu achten, dass diese unter Kosten-Nutzen-Aspekten angemessen sind. Weiteren Klarstellungsbedarf sieht das IDW beim Einsatz des neuen Standards als „Value Chain Cap“.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt die Vereinfachung der ESRS ausdrücklich. Eine Verringerung der Berichtspflichten für Handwerksbetriebe ist ein zentraler Hebel zur Reduzierung der Bürokratielast. Auch die Einführung von Proportionalitätsmechanismen ist ein wichtiger Schritt, um die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Materialitätsanalyse und die erforderliche Datenkompetenz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung - Drucksache 21/1857 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Das Gesetz soll die europäischen Vorgaben aus der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht umsetzen. Wir fordern eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben. Mit Blick auf das derzeit laufende Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene plädieren wir jedoch dafür, die Umsetzung in nationales Recht weiter auszusetzen und erst nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens anzugehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 21.07.2025
- Beschreibung: Ambitionierte Umsetzung der EU-Vorgaben mit Fokus auf Wirkungsorientierung. Konkrete Vorschläge für einen konsistenten Anwendungsbereich, ambitionierte Standards bei der Prüfsicherheit, die Zulassung geeigneter Prüfinstitutionen sowie Maßnahmen für einen transparenten Standardsetzungsprozess in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Die CSRD muss 1:1 umgesetzt werden, um eine ungerechtfertigte Belastung deutscher Unternehmer zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 18.03.2025
- Beschreibung: Zur Entlastung mittelständischer Kaufleute soll für die zunehmende Regelungsdichte und den steigenden Bürokratieaufwand im Zuge nationaler und europäischer Gesetzgebung sensibilisiert werden. Deregulierung und Bürokratieabbau müssen spürbar vorangetrieben werden, um den Betrieben wieder mehr Spielräume für unternehmerisches Handeln zu verschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
- Beschreibung: Durch den Gesetzesentwurf werden neue Berichtspflichten geschaffen. Es wird gefordert, Doppelbelastungen, so z.B. durch verschiedene Berichtsanforderungen auf unterschiedlicher gesetzlicher Basis (z.B.CSRD; LkSG; CSDDD) zu vermeiden. Im Rahmen des Berichtsformates soll hinsichtlich der verwendeten Sprache des Berichts auf eine einheitliche Darstellung geachtet werden. Alle Berichte (inklusive der Informationen aufgrund des LkSG) sollen demnach wahlweise in deutscher oder englischer Sprache verfasst und vorgelegt werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):