Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22.062)
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- Angegeben von: SkySails Power GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Interessensvertretung wurde zunächst mit dem Ziel betrieben, Höhenwind bzw. Flugwindenergie in das EEG aufzunehmen. In einem nächsten Schritt sollen gemeinsam mit der Politik Lösungswege erarbeitet werden, wie der Technologiepfad Flugwind- bzw. Höhenwindenergie durch das EEG seinen Weg in den deutschen Markt finden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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24.012_Umsetzung des EU Chips Act
Aktiv vom 20.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Eine ausgewogene Förderung der für die Automobilindustrie wesentlichen Technologien.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Fassung, wie abgestimmt im EU-Parlament am 28.02.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 281/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über standardessenzielle Patente und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001
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BR-Drs. 281/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: "Ganzheitlicher Ansatz: KRITIS-DachG & das NIS2UmsuCG sind untrennbar miteinander verwoben. Klärung der Verantwortung zwischen Staat&Wirtschaft sowie der Zuständigkeiten/ Zusammenarbeit von Behörden. Klärung Rolle Staat / Unternehmen in der Gefahrenabwehr. Einführung eines volldigitalisierten Melde-& Registrierungswesens Cyber/Physisch, SPOC, ein Vorfall/ein Formular unter Einbindung der Länder. Einführung eines tagesaktuellen Lagebilds zu aktuellen digitalen und analogen Bedrohungen, Einbindung von Unternehmen und Verbänden in die Erarbeitung der Risikoanalyse & Rechtsverordnung. Sicherheitsüberprüfungen von ausgewählten Mitarbeitenden, Mindeststandards für ZVÜ / VWÜ.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5491
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 20/5491
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: - appropriate type Approval and testing rocedure - exemption from licensing fees, including those making use of packet-switched technology by application of the eCall mandate - scope and entry into force: scheduling the application of the new requirements from January 2029
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: While the fate of vehicles on EU-roads already fitted with eCall falls outside the scope of the delegated regulation NG eCall, industry wishes to highlight that a full shutdown of 2G&3G networks would render millions of eCall systems useless. In the final report of TRAN Committee (26 Oct. 2022) on the revision of the ITS Directive,the EP supplemented the text proposed by the EC (Amend. 50): “The functioning of CS eCall systems shall be ensured at least for the duration of the expected life-cycle of the last vehicles placed on the market with such a system.“ The industry would like to understand if this would lead to an agreement with MNOs to keep at least one 2G or 3G network operational in each Member State until a certain date (under voluntary basis, coupled with financial compensation)
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Für Patent-Lizenzgeber-Plattformen sehen die EU-Horizontal-Leitlinien (Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eine "safe harbour"-Regelung vor; Analoges wird für Lizenznehmer-Plattformen angestrebt. Dies könnte auch in der TT-GVO erfolgen oder durch Schaffung einer neuen eigenen EU-IP-Plattform-GVO.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Fahrzeuge sollen weiterhin in Sektor-spezifischer Regulierung behandelt werden. Der AI-Act soll einen innovationsfördernden Rahmen setzen. Die administrative Bürde darf nicht unverhältnismäßig groß werden.
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24.008_Anpassung des PFAS Beschränkungsvorschlages der ECHA in für Industrie umsetzbare Gesetzgebung
- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Voraussetzung für ein Verbot muss die Verfügbarkeit eines wirtschaftlich darstellbaren Substitutes unter der Berücksichtigung von Vorlaufzeiten für die Umstellung sein. Die nicht substituierbaren Anwendungen sind von einem Verbot auszunehmen bzw. mit hinreichenden Fristen inkl. Review zu versehen. PFAS-haltige Ersatzteile (repair as produced-Prinzip) sind von einer zukünftigen PFAS-Regulierung auszunehmen.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Anpassung der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Einbeziehung der Aufbautenhersteller bei Multistage Fahrzeugen; Beibehaltung der UN R133
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für Nicht-Wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) .
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen; Anerkennung bzw. Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung; Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren; Redundante Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 86/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 86/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Auflösung der bestehenden Restriktion, nur Kleinserien in Europa zulassen zu können für autonome Fahrzeuge. Flexibilität bei den potentiellen Use-Cases für autonome Fahrzeuge.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Vermeiden einer Sektor-spezifischen Regulierung: Data Act und existierende gesetzliche Regelungen sind ein bereits bestehender Rahmen, in dem im Fahrzeug generierte Daten zur Verfügung gestellt werden.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Schnelle Wiederaufnahme der Drafting Meeting, damit Industrie umgehend Klarheit über Inhalte und Anforderungen der implementing acts erhält, z.B. bezüglich OBM, Anti-tempering, EVP, OTA Übertragung, Bremsen und Reifen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der sog. RED III in nationale Gesetzgebung sollten deutlich höhere Mindestquoten für die erneuerbaren Kraftstoffe festgeschrieben werden. Dazu sollten weitere Zwischenziele verbindlich bis 2045 (Klimaneutralität in Deutschland) festgeschrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass Maßnahmen, die Unternehmensflotten betreffen, anhand fundierter Marktkenntnisse ergriffen werden und es nicht zu negativen Folgen für diesen wichtigen Geschäftskanal kommt. Gleichzeitig ist die Etablierung geeigneter Förderinstrumente und die Entwicklung einer angepassten Ladeinfrastruktur zugeschnitten auf Unternehmensflotten erforderlich.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Neue Kraftstoffsorten nach technischen Kriterien definiert für den Bestand nutzbar machen, zum Beispiel E20 Otto.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Kraftwerksstrategie muss gleichermaßen auf die Ziele künftiger Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einzahlen. Die Ziele müssen erreichbar sowie technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein. Die Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis gasförmiger Brennstoffe unterstützt gleichermaßen alle Zielsetzungen durch einen hohen Brennstoffnutzungsgrad und dient zusätzlich auch bei der Transformation des Wärmemarktes als notwendiges Back-up-System. Daher sind bestehende KWK-Systeme in die Kraftwerksstrategie zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit während der Transformation zu integrieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: CO2 muss in allen Sektoren einen Preis erhalten. Nur durch das "cap and trade" System des ETS ist gewährleistet, dass die politisch vorgegebenen Klimaziele erreicht werden. Die perspektivische Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 führt zu den volkswirtschaftlich geringsten CO2-Vermeidungskosten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Das Klimaziel muss ambitioniert und erreichbar ausgestaltet sein. Alle Sektoren müssen zur Erreichung beitragen. Die Vorgaben für klimaneutrale Energieträger müssen drastisch erhöht werden. Fossile Energieträger sind auszuphasen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Unbürokratische Zuständigkeiten und Verfahren der Aufsicht, Klärung offener Interpretationsfragen und ein angemessenes Sanktionsregime.
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (1):