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915 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (915)

    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, Art. 33 Abs. 3 GG und das..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar.[32] Die zur Begründung..., ...Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG Das besondere Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG verbietet eine Beschränkung..., ...Berufsfreiheit in Art. 12 GG ein einheitlicher Schutzbereich..., ... auch für Art. 33 Abs. 3 GG von einem einheitlichen ..., ...Religion. Art. 33 Abs. 3 GG lässt sich darüber hinaus..., ...versagte doch Art. 33 Abs. 3 GG die Möglichkeit, eine solche..., ... 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen..., ...Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) standhaltenden Grund, nach..., ...in Artikel 3 Abs. 3 S. 1 GG normierte Diskriminierungsmerkmal..., ...Frauen“ nach Art. 3 Abs. 2 GG: BVerfG, B. v. 27.1.2015..., ...erkennt in Art. 33 Abs. 3 GG die „Grundentscheidung des..., ...und Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 20 Abs. 2 S. 2 und Art. 20 Abs. 3 GG. [68] BVerfG, B. v. 14.1.2020..., ...3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs..., ... Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt ...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
    • Beschreibung: Ziel ist, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, ist eine Reform der Wahl der Bundesrichter*innen unabdingbar. Das Gebot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet hierzu. Denn das derzeitige Wahlverfahren, insbesondere dessen fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge, stellt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen dar. Der djb fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung..., ...Reform des in Art. 95 Abs. 2 GG nur rudimentär geregelten..., ...Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG die tatsächliche Gleichstellung..., ...Frau-en (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) bei der Besetzung der Bundesrichter..., ...wegen Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG für unabdingbar, bei den..., ...Minister*in an Art. 33 Abs. 2 GG zu beachten. Nach vorheriger..., ... diese nicht von Art. 95 GG vorgegeben ist und ggf. ..., ...in dem von Art. 95 Abs. 2 GG festgelegten „Mischsys-tem..., ...Er ist an Art. 33 Abs. 2 GG und an Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gebunden. Der djb hält daran...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht..., ...in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ...eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, ..., ...in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ... auf Familie nach Art. 6 GG. Die vorgesehenen Regelungen..., ...Eltern in ihrem durch Art. 6 GG geschützten Recht auf Familie...
  • RefE Änderung Höfeordnung

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte..., ...Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, gerechtfertigt wäre. ...
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Die Transformation der Wirtschaft und der Energieversorgung sowie der Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft bedürfen kurz-, mittel- und langfristig großer Investitionen. Die Finanzierung dieser zukunftsgerichteten Ausgaben sind durch das KTF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht abgesichert. Um den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft unabhängig von kurzfristigen Einnahmeschwankungen zu leisten, ist ein grundgesetzlich abgesicherter „Zukunftsfonds" von 100 Milliarden Euro notwendig, um die Erreichung der Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie zu garantieren. Dieser Fonds soll als Sondervermögen nach dem Vorbild von § 87a Abs. 1a GG verankert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
    • Beschreibung: Für Menschen mit Behinderungen sind sichere und legale Zugangswege – etwa über Familiennachzug, Resettlement oder humanitäre Aufnahmeprogramme – unverzichtbar, da eine eigenständige Flucht oft unmöglich ist. Diese Wege müssen im Einklang mit völker- und menschenrechtlichen Vorgaben, insbesondere der UN-BRK und der UN-KRK, erhalten und ausgebaut werden. Die Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist abzulehnen, angemessene Regelungen zum Geschwisternachzug einzuführen. Vor allem müssen die besonderen Schutzbedarfe von Kindern mit Behinderungen bei Familiennachzugsregelungen systematisch berücksichtigt und gesetzlich normiert werden (EuGH, Urteil vom 30.01.2024 - C-560/20 - CR, GF, TY gg. Österreich - asyl.net: M32150). Betroffene Regelungen finden sich im AufenthG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Für die deutsche Investitionsprüfung sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen das Außenwirtschaftsgesetz („AWG“) und die Außenwirtschaftsverordnung („AWV“). Wir halten es im Bereich der sektorspezifischen Prüfung gem. §§ 60 ff. AWV seitens des BMWK für geboten, den Zusammenhang zwischen dem Strategiepapier vom 12.Februar 2020 und der aktuellen Rechtslage bei der Investitionsprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Eingriffe in das Grundrecht gemäß Art. 14 GG und der daran anknüpfenden Verhältnismäßigkeits-Prüfung nochmals zu betrachten. Hierbei regen wir an, den Katalog der Schlüsseltechnologien gemäß dem Strategiepapier zu Stärkung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Hinblick auf das Investitionsschutzinteresse entsprechend zu erweitern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Adalberto Vasconcelos de Araújo , Dipl.-Kfm.Univ. am 24.06.2025
    • Beschreibung: Unpersönlichkeit in den Bezieh. zw Konsumenten und Lieferanten ist normal, das heißt, der Lieferant kann einen Vertrag abschließen, der Millionen von Verbrauchern (=V.) jeden Alters gleichzeitig erreicht, ohne Rücksicht auf die Individualität jedes einzelnen V..Wenn jedoch V. Probleme mit einer jur. Person hat, wird es für V. kompliziert/teuer. Für V. ist es oft schwierig und kostspielig, Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verletzungen ihrer V.Rechte zu klären oder zu verfolgen.Die Durchsetzung von V.Rechten auf Individuumsebene ist oft mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, was die Rechte jeden V. extrem schwächt. Mit einem kostenfreien Rechtsschutzmechanismus sollen Verbraucher in die Lage verstezt werden, Verstöße gg V.Rechte effektiv zu lösen (u.a. Beweislastumkehr).
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für den Verfassungsauftrag von 1919 ein, nach dem die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden sollen (Art 138 WRV / Art. 140 GG). Unser Ziel ist es, die Ablösesumme im Interesse vor allem der konfessionsfreien Steuerzahler:innen tatsächlich nur auf die im o.g. Artikel erwähnten Staatsleistungen zu beschränken. Das Institut für Weltanschauungsrecht hat dafür eine Ablösesumme iHv. ca. 120 Mio. € errechnet. Wir wollen verhindern, dass die geplante Berechnung der Ablösesumme auf Basis der heute geleisteten jährlichen Zahlungen iHv. ca. 600 Mio. € stattfindet; so müssten die Ländern min. 11 Mrd. € zahlen. Zudem fordern wir Transparenz bei den Verhandlungen, da sowohl die Staatsleistungen als auch deren Ablösung aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...“ . Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst..., ...Grundgeset-zes (Art. 3 Abs. 1 GG) – hat der Bundesgerichtshof..., ...gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt. Das Grundgesetz..., ...seien. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den biologischen..., ...steht gem. Art. 6 Abs. 1 GG die tatsäch-liche Lebens..., ...El-ternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG), andererseits auf den besonderen..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) (siehe oben II.1.). Der..., ...Elternteil (Art. 6 Abs. 2 GG) unverhältnismäßig beeinträch-tigt..., ...Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 2 GG). Es ist nicht ersicht-lich..., ...Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) muss bei häuslicher Ge-walt..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) haben. 11. Stärkung ..., ...Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründet.“ Daher ist ...
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