Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.130)
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Anpassung der Sonderregelung für Wohnungsunternehmen beim Übergang zur ausschüttungsunabhängigen Besteuerung des EK 02
Aktiv vom 10.07.2025 bis 07.07.2026
- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
- Beschreibung: Mit Beschluss des Zweiten Senats (2 BvR 988/16) vom 07.12.2022, der am 08.03.2023 veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 16 KStG (i. d. F. des JStG 2008) eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber war eigentlich verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Die Regelung konnte erst 2024 in das JStG 2024 aufgenommen werden. Kern des Anliegens war u. a. eine Klärung des zeitlichen Anwendungsbereichs des Antragsrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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Erhöhung finanzieller Spielräume für öffentliche Investitionen
Aktiv vom 20.06.2024 bis 31.10.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Verschiedene Vorschläge sind in den Gremien des Wirtschaftsforums erarbeitet worden: - Neuberechnung der Konjunkturkomponente, um eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von bis zu 30 Milliarden Euro zu ermöglichen. - Änderung des Artikels 109 Absatz 3 GG, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen. - Allgemeinen Verschuldungsspielraum so kalibrieren, dass langfristig die Schuldenquote auf einem Niveau von 60% stabilisiert wird. - Gezielte Sondervermögen für die großen Ausgaben im Bereich Transformation und Sicherheit im Grundgesetz festschreiben. - Anpassung des § 1 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes (HG 2024), um Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse auszunehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
- Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, SGB I § 17, SGB V § 2a...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
- Beschreibung: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag..., ...dass die in Art. 3 Abs. 2 GG garantierte Gleichstellung..., ...Kommentar, Stand: 2018, Art. 3 GG, Rn. 426 ff. [96]Center...
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- Angegeben von: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein am 03.08.2026
- Beschreibung: Mit dem am 25. Juni 2026 veröffentlichten rechtswissenschaftlichen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) müssen wir unserer Forderung erneut Nachdruck verleihen. Die bisweilen vorgebrachte Argumentation, es gäbe keine ausreichende Erkenntnislage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, ist mit dem Gutachten gegenstandslos geworden. Für das ausschließlich aus privaten Spenden finanzierte und somit unabhängige Gutachten wurden mehr als drei Millionen Datenpunkte (Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteillungen und Social-Media-Posts) ausgewertet und anhand der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft. Über 2.500 Belege tragen das Ergebnis des Gutachtens.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft. Über 2.500 Belege...
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- Angegeben von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 18.02.2026
- Beschreibung: Während der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte soll es weiterhin effektiven Zugang zur Überprüfung von grund- und menschenrechtlich begründeten Familiennachzugsansprüchen in Einzelfällen geben. Personen mit subsidiären Schutz sollen Zugang zu einem Antragsverfahren haben, das transparent und rechtssicher ausgestaltet ist. Die Kriterien für humanitär oder völkerrechtlich begründete Einzelfallvisa nach §22 AufenthG müssen für den Familiennachzug an die Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 8 EMRK und Art. 6 GG angepasst werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die zumutbare Dauer von unfreiwilligen Familientrennungen.
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- Angegeben von: Deutsche Wildtierrettung e. V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Wildtierrettung e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Einsatz von Drohnentechnologie mit Wärmebildkameras zur Wildtierrettung auf Naturschutzflächen ein. Anlass ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt (1. März 2024) zur Zustimmung nach §21h Abs.3 Nr.6 LuftVO und Befreiung von Verboten nach §67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für den Drohneneinsatz. Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Grundlage auf Bundesebene, die den Einsatz in FFH- und Naturschutzgebieten erlaubt – besonders während der Frühjahrsmahd. Damit soll der Schutz von Wildtieren gestärkt und tierschutzgerechte Landwirtschaft gefördert werden (Art.20a GG).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, Art. 33 Abs. 3 GG und das..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar.[32] Die zur Begründung..., ...Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG Das besondere Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG verbietet eine Beschränkung..., ...Berufsfreiheit in Art. 12 GG ein einheitlicher Schutzbereich..., ... auch für Art. 33 Abs. 3 GG von einem einheitlichen ..., ...Religion. Art. 33 Abs. 3 GG lässt sich darüber hinaus..., ...versagte doch Art. 33 Abs. 3 GG die Möglichkeit, eine solche..., ... 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen..., ...Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) standhaltenden Grund, nach..., ...in Artikel 3 Abs. 3 S. 1 GG normierte Diskriminierungsmerkmal..., ...Frauen“ nach Art. 3 Abs. 2 GG: BVerfG, B. v. 27.1.2015..., ...erkennt in Art. 33 Abs. 3 GG die „Grundentscheidung des..., ...und Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 20 Abs. 2 S. 2 und Art. 20 Abs. 3 GG. [68] BVerfG, B. v. 14.1.2020..., ...3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs..., ... Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt ...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht..., ...in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ...eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, ..., ...in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ... auf Familie nach Art. 6 GG. Die vorgesehenen Regelungen..., ...Eltern in ihrem durch Art. 6 GG geschützten Recht auf Familie...