Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Novellierung des Tierschutzgesetzes muss genutzt werden, um – etwa in Form eines Paragraphen 17a – die überfällige Gesetzgebung zu schaffen. Denn dass sich Inhalte von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren uneingeschränkt unter Millionen Nutzer*innen weltweit verbreiten können, bietet Tierquälern eine Plattform, die wieder zu neuer Tierqual anregen könnte, und ermöglicht, dass andere die Inhalte speichern und weiterverbreiten oder sich sogar dazu animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Duisburger Hafen AG am 27.06.2024
- Beschreibung: In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernnetz zu treffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Novellierung der 37. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Aktiv vom 27.06.2024 bis 14.10.2025
- Angegeben von: Sunfire SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Ambitionierte Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hinsichtlich der Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff auf die Erneuerbaren-Ziele im Verkehrssektor. Dadurch Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff im Raffineriesktor, um den Markthochlauf in Deutschland anzureizen und damit einen Teil des in der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) festgelegten Ausbauziels von 10 Gigawatt installierter Elektrolyseleistung zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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EU Hydrogen Bank
Aktiv vom 27.06.2024 bis 14.10.2025
- Angegeben von: Sunfire SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der EU Hydrogen Bank als zentraler Fördermechanismus für grünen Wasserstoff in der EU; Gewährung weiterer finanzieller Mittel für die EU Hydrogen Bank, um weitere Produzenten und Abnehmer im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens zu finalen Investitionsentscheidungen zu bewegen; Einführung von Resilienzkriterien zur Stärkung der europäischen Produktion von Elektrolyseuren und deren Kernkomponenten.
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (CRA) zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für solche Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten. Sie strebt an, die Cybersicherheitsrisiken zu minimieren, indem sie verbindliche Anforderungen und Standards für Hersteller und Anbieter digitaler Produkte festlegt. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus dem CRA bzw. der ihm nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes. Außerdem sollen Politik und Verwaltung für relevante Themen und die Herausforderungen bei der Umsetzung des CRA sensibilisiert werden.
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine in der Praxis umsetzbare Anpassung der gefahrgutrechtlichen Verordnungen (GGVSEB, GGAV, GbV, GGKostV, ODV) an die im Zweijahresrhythmus geänderten internationalen Regelungen 2025 (ADR, RID, ADN).
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzen, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland und der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Gemäß dem AI Act zählt der Automotive-Bereich zu KI-Hochrisikosystemen. Daraus resultiert eine Anpassung vorhandener Typgenehmigungsvorschriften (EU (VO) 2018/858). Der AI Act sieht vor, dass diese Rechtsakte in Zukunft geändert oder delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Dabei sollen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus dem AI Act berücksichtigt werden. Die technischen und regulatorischen Besonderheiten des Sektors müssen beachtet und bestehende Governance-, Konformitätbewertungs- und Durchsetzungsmechanismen berücksichtigt werden. Das bewährte System der neutralen Drittprüfung durch Technische Dienste sollte fortgeführt werden.
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Beschlussempfehlungen formuliert, um Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzudämmen, Abläufe reibungsloser zu gestalten sowie zusätzliche Prüftermine zu schaffen. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden, um die Ausbildung effizient und zukunftsgerichtet auszugestalten. Ziel der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH ist es den Bundestag darauf hinzuweisen, dass der Antrag die Verkehrssicherheit und europarechtliche Vorgaben vernachlässigt. Zudem werden Elemente aufgeführt, die sich bereits im BMDV in Bearbeitung befinden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10610
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Damit Mobilität nicht zum Luxus wird - Für einen bezahlbaren Autoführerschein
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BT-Drs. 20/10610
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanegementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Formulierung zur "Bewachungstätigkeit" (§ 2 Abs. 1 u. 2): Tätigkeiten, die nicht direkt zum Schutz von Eigentum, Besitz, Leben, körperlicher Unversehrtheit oder persönlicher Freiheit beitragen und nur indirekt zu diesem Zweck dienen, gelten nicht als Bewachungstätigkeiten. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die nicht befugt sind, das Hausrecht im Namen des Haus- rechtsinhabers aktiv gegenüber Dritten durchzusetzen. Änderung zu § 2 Abs. 3 Nr. 2: Bewachungstätigkeiten der Kategorie 2 umfassen ak- tive Maßnahmen, um Eigentum, Besitz, Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit bei Veranstaltungen zu schützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: - Anpassung der Experimentierklausel und Herabsenkung der Hürden für Gemeinden. - Einführung eines Bestandschutzes für existierende Clubs. - Neubeurteilung von Lärm: Berücksichtigung alternativer Messepunkte und Verfahren gemäß Kulturschallverordnung des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm). - Konkretisierung des Ausgleichs zwischen Anwohner:innenschaft und Kulturorten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Anhebung der Freibetragsgrenze auf 500 EUR.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Energetische Modernisierungen und deren Besteuerung, Steuerliche Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Vivawest Wohnen GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Bewertungsvorbehalts für Betriebsausgaben, die mit der energetischen Modernisierung von Gebäuden im Zusammenhang stehen.
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das GüKG regelt neben der EU-RL 1071/2009 in Deutschland die Voraussetzungen der Erteilung einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr an Unternehmen. Im Rahmen der Erteilung einer Lizenz durch die zuständige Landesbehörde kam es entsprechend der Vorschriften des GüKG in der Vergangenheit stets zu einer Anhörung der Verbände des Verkehrsgewerbes auf Landesebene. Ein vom BMDV vorgelegter Gesetzesentwurf sah zwischenzeitlich die ersatzlose Abschaffung des Anhörungsrechts vor. Der BGL setzt sich für die Beibehaltung des Anhörungsverfahren ein. Denn die Verbände des Verkehrsgewerbes verfügen über die notwendige Kenntnis über die wirtschaftlichen Begleitumstände des die Lizenz beantragenden Unternehmens. Daher ist eine Beteiligung der Verbände auf Landesebene von großem Vorteil.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze -
BT-Drs. 20/12776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
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BR-Drs. 392/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Verkehrsunternehmensdatei wird nach § 15 GüKG vom BALM betrieben. Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) regelt die einzelnen Modalitäten und die Pflichten der Unternehmen bzgl. der vorzunehmenden Eintragungen und der zur Verfügung zu stellenden Information. Der BGL setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen, die vermeidbar wären, in die VUDat-DV aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und anderer Verordnungen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung" ist eine wichtige Verordnung, damit Anwärter zur Erlangung der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Ukrainische Fahrer die notwendige Qualifikation schnell und unbürokratisch erlangen können. Der BGL setzt sich dafür ein, dass Fremdsprachen bei sowie fernmündliches Lernen ermöglicht wird, keine überhöhten Anforderungen an die Ausbildungsräumlichkeiten gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht des BGL eine Möglichkeit der Nachschulung für Ukrainer schnell in der Wege zu leiten, damit Ukrainer den Beruf des Fahrers ausüben können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 253/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 253/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der BGL setz sich dafür ein, das für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 die Zulassungsfrist auf mindestens 7 Jahre verlängert wird. Dementsprechend sollte aus Sicht des BGL eine Anpassung der EU-RL 96/53/EG zu Abmessungen und Massen der Fahrzeuge erfolgen, so dass der Lang Lkw Typ 1 in die Richtlinie Aufnahme finden kann. Außerdem sollte die durch die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 bestehende Möglichkeit Möglichkeit „verlängerte Fahrerhäuser“ typgenehmigen zu lassen, in der Gesetzgebung zu Lang-Lkw Berücksichtigung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes im Hinblick auf die Entlastung bei der bestehenden Lkw-Maut (Mautharmonisierung, u.a. Programme Umwelt und Sicherheit (ehemals de-minimis), sowie Aus- und Weiterbildung Angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen hat die Bundesregierung 2009 zwei unbefristete Programme zur Entlastung des deutschen Güterkraftgewerbes aufgelegt. Das Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des GüterkraftverkeUmweltschutz und Sicherheit, ehemals De-Minimis) verfolgt die Ziele, die Sicherheit im Straßengüterverkehr dauerhaft zu erhöhen und die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren. Aus- und Weiterbildung,
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: bund deutscher innenarchitektinnen und innenarchitekten e.V. (bdia) am 27.06.2024
- Beschreibung: Novellierung der HOAI
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Europa-Union Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Europa-Union setzt sich seit 1946 für die Schaffung eines in Frieden und Freiheit geeinten föderalen Europas ein, dessen Grundpfeiler Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenreche sind. Wir fordern daher sowohl Reformen der EU-Institutionen als auch die Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit in unterschiedlichen Politikbereichen. Unsere Forderungen umfassen u.a. die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat der EU und die Stärkung des EU-Parlaments. Perspektivisch muss die EU-Kommission zu einer Regierung werden, die vom Parlament vorgeschlagen und vom Rat bestätigt wird. Die Vorschläge des EU-Parlaments für eine Vertragsreform [P9_TA(2023)0427] müssen umgesetzt werden. Dafür muss zeitnah ein Europäischer Konvent eingesetzt werden.