Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (156)
-
- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation BAFM e.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Der Zugang zur Familienmediation soll finanziell gefördert werden, ähnlich der Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe.Eine finanzielle Förderung von Vollmediationen könnte auch über die Jugendhilfe erfolgen. Konfliktparteien sollten angeregt werden, immer zunächst einen außergerichtlichen Weg zur Konfliktlösung, respektive Mediation, zu suchen, bevor sie eine gerichtliche Regelung anstreben.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: DK begrüßt grundsätzlich das Bestreben, zeitintensive Massenverfahren zu beschleunigen. Die DK befürchtet aber massive Eingriffe in die Dispositionsmaxime der Parteien. Unklar bleibt, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat. Keien Definition von "Masseverfahren" enthalten. Zeitpunkt, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist, muss klar fixiert sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.11.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 08.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 17.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...innen (§ 54 VwGO, §§ 41 ff. ZPO, § 24 StPO) von der grundsätzlichen...
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 01.08.2025
- Beschreibung: Das Gesetz ermöglicht den Ländern und dem Bund, sich im Wege des „Opt out“ ein zusätzliches Jahr bei der Einführung der elektronischen Akte zu verschaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2024
- Beschreibung: Forderung der verbindlichen Vorgabe bundeseinheitlicher Austauschformate für den elektronischen Datenaustausch mit der Justiz. Die Übermittlungen von Behördenakten müssen sowohl für die Gerichte als auch die Verfahrensbeteiligten und etwa auch gehörte Sachverständige möglichst einfach zu handhaben sein, sie müssen "gut lesbar" sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
-
BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.05.2024
- Beschreibung: Gegen die vorgesehene Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes auf 8.000 €, die die Anpassung an die Geldwertentwicklung der letzten 30 Jahre und die Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen bezweckt, bestehen nach überwiegender Auffassung der von uns vertretenen Mitglieder keine grundsätzlichen Bedenken. Gleiches gilt für die beabsichtigte streitwertunabhängige Zuweisung weiterer Sachgebiete an die Amtsgerichte und die Landgerichte. Zu begrüßen ist das damit grundsätzlich verfolgte Ziel der Spezialisierung und Verbesserung einer effizienten Verfahrensführung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
-
BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
Zentrum für Safe Sport
Aktiv vom 02.08.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO. Sie werden auf Grundlage..., ...gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO). Schiedssprüche können..., ...engen Grenzen des § 1059 ZPO von staatlichen Gerichten..., ...Anforderungen der §§ 1025 ff. ZPO nicht erfüllen. Die in ..., ... Möglichkeit gem. § 1050 ZPO mit Zustimmung des Schiedsgerichts..., ... ein Ersuchen gem. § 432 ZPO zu stellen und auf diesem...
-
- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (23):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.07.2024
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für einfache, medienbruchfreie und digitale Verfahren, die die Rechtsdurchsetzung und den Zugang zum Recht verbessern, setzen sich auch die Versicherer ein, insbesondere in der Rechtsschutzversicherung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz -
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (26):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
- Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 21.05.2024
- Beschreibung: Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die sich gegen einen Beschluss...
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich für die Umsetzung der Vorhaben zur Justizdigitalisierung ein, die nach der Digitalstrategie der Bundesregierung vorgesehen sind (Digitalisierungsinitiative für die Justiz). Dies erfordert u. a. die flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit digitalen Technologien, die Schaffung einheitlicher Schnittstellen für eine reibungslose Kommunikation zwischen den entsprechenden Beteiligten (Elektronischer Rechtsverkehr) und die Anpassung prozessrechtlicher Regelungen.
- Betroffene Bundesgesetze (12):