Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (961)
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- Angegeben von: Frauen Aktion München am 21.04.2024
- Beschreibung: Wahrung geschlechtsbasierter Rechte von Frauen und Mädchen, Erhaltung von Lesbenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich juristisch zur Frau erklären. Hierdurch können sie jeden Raum betreten, der Frauen vorbehalten ist. Dieses Gesetz verunmöglicht Art 3 GG Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es keine Beseitigung von Nachteilen geben, es erhöht die Nachteile.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen..., ...378). Auch wegen Art. 6 I GG wäre insoweit eine präzisere...
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Der DBJR fordert die Bundesregierung, den Bundestag sowie den Bundesrat dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD gem. Art. 21 Abs. 2 GG zu beantragen. Dazu müssen jetzt durch Bund und Länder bzw. die zuständigen Behörden die notwendigen Schritte eingeleitet werden und Materialien, die die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen, gesammelt werden. Unabhängig davon müssen die Landesregierungen im Rahmen des § 43 Abs. 2 BVerfGG gesetzlich ermächtigt werden, ein Parteiverbotsverfahren gegen einen Landesverband auch dann zu beantragen können, wenn diese Partei ihre Organisation nicht nur auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13750
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Alternative für Deutschland" gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
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BT-Drs. 20/13750
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Erhöhung finanzieller Spielräume für öffentliche Investitionen
Aktiv vom 20.06.2024 bis 31.10.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Verschiedene Vorschläge sind in den Gremien des Wirtschaftsforums erarbeitet worden: - Neuberechnung der Konjunkturkomponente, um eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von bis zu 30 Milliarden Euro zu ermöglichen. - Änderung des Artikels 109 Absatz 3 GG, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen. - Allgemeinen Verschuldungsspielraum so kalibrieren, dass langfristig die Schuldenquote auf einem Niveau von 60% stabilisiert wird. - Gezielte Sondervermögen für die großen Ausgaben im Bereich Transformation und Sicherheit im Grundgesetz festschreiben. - Anpassung des § 1 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes (HG 2024), um Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse auszunehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
- Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, SGB I § 17, SGB V § 2a...
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- Angegeben von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 18.02.2026
- Beschreibung: Während der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte soll es weiterhin effektiven Zugang zur Überprüfung von grund- und menschenrechtlich begründeten Familiennachzugsansprüchen in Einzelfällen geben. Personen mit subsidiären Schutz sollen Zugang zu einem Antragsverfahren haben, das transparent und rechtssicher ausgestaltet ist. Die Kriterien für humanitär oder völkerrechtlich begründete Einzelfallvisa nach §22 AufenthG müssen für den Familiennachzug an die Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 8 EMRK und Art. 6 GG angepasst werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die zumutbare Dauer von unfreiwilligen Familientrennungen.
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- Angegeben von: Deutsche Wildtierrettung e. V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Wildtierrettung e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Einsatz von Drohnentechnologie mit Wärmebildkameras zur Wildtierrettung auf Naturschutzflächen ein. Anlass ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt (1. März 2024) zur Zustimmung nach §21h Abs.3 Nr.6 LuftVO und Befreiung von Verboten nach §67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für den Drohneneinsatz. Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Grundlage auf Bundesebene, die den Einsatz in FFH- und Naturschutzgebieten erlaubt – besonders während der Frühjahrsmahd. Damit soll der Schutz von Wildtieren gestärkt und tierschutzgerechte Landwirtschaft gefördert werden (Art.20a GG).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: NAJU (Naturschutzjugend im NABU) am 29.07.2025
- Beschreibung: Die NAJU fordert mit anderen Verbänden die Bundesregierung, den Bundestag sowie den Bundesrat dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD gem. Art. 21 Abs. 2 GG zu beantragen. Dazu müssen jetzt durch Bund und Länder bzw. die zuständigen Behörden die notwendigen Schritte eingeleitet werden und Materialien, die die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen, gesammelt werden. Unabhängig davon müssen die Landesregierungen im Rahmen des § 43 Abs. 2 BVerfGG gesetzlich ermächtigt werden, ein Parteiverbotsverfahren gegen einen Landesverband auch dann zu beantragen können, wenn diese Partei ihre Organisation nicht nur auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13750
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Alternative für Deutschland" gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
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BT-Drs. 20/13750
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
- Beschreibung: Mit Beschluss des Zweiten Senats (2 BvR 988/16) vom 07.12.2022, der am 08.03.2023 veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 16 KStG (i. d. F. des JStG 2008) eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber war eigentlich verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Die Regelung konnte erst 2024 in das JStG 2024 aufgenommen werden. Kern des Anliegens war u. a. eine Klärung des zeitlichen Anwendungsbereichs des Antragsrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice