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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem BEG IV-E möchte die Bundesregierung die datensparsame Nutzung einiger im Chip des Reisepasses gespeicherter Daten für Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und deren Dienstleister entlang gesetzlicher Notwendigkeiten ermöglichen. Der digitale Wandel soll somit durch die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen gefördert werden. Der BDL begrüßt die geplante Option der digitale Auslesemöglichkeit von Reisepässen bei der Flugabfertigung, wenn der Fluggast seine Einwilligung dazu erteilt. Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen entfallen dann an den Flughäfen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, die Vorschriften über die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen nicht im Medizinforschungsgesetz festzuschreiben - auch nicht für eine Zwischenperiode. Die Preise sollten generell zu veröffentlichen sein. Die Geheimhaltung sollte in der gesamten EU nicht zulässig sein, denn schon jetzt gibt es innerhalb der EU Preisunterschiede von fast 200 Prozent, wie eine Recherche von Investigate Europe gezeigt hat. International muss alles dafür getan werden, dass extrem hohe Preise für neu eingeführte Medikamente sachlich begründet und nachprüfbar sind. Eingeführt werden sollte ein separater Entwurf für ein „Gesetz zur Regelung von Erstattungsbeträgen“.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der 4. OGP NAP enthält elf Verpflichtungen von 9 Bundesministerien. Ziel der Einflussnahme ist eine möglichst vollständige Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen der Ministerien im Sinne der Open Government Partnership.
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Verbesserungen für die Ermittlung verdächtiger Vorhaben und Vermögensabschöpfung ein. Hierfür benötigt sind neue, auch administrative Ermittlungen auf gesetzlicher Grundlage.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9648 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen sollten auf bis zu 3 Jahre erweitert werden. Die Aufnahme einer Tätigkeit muss in dieser Periode genehmigungspflichtig sein. Die Bundesregierung bzw. der Bundestagspräsident kann die Übernahme der beabsichtigten Tätigkeit im Fall schwerer Interessenkonflikte grundsätzlich untersagen. Insbesondere sollten Staatsunternehmen wie Gazprom nicht mehr in der Lage sein, ehemalige Spitzenpolitiker:innen als Lobbyisten zu rekrutieren. Die Genehmigungspflicht sollte ebenfalls für Unternehmen, Vereine und Stiftungen gelten, die mehrheitlich im Besitz von Nicht-EU-Staatsunternehmen sind oder unter der Kontrolle von (ehemaligen) nationalen oder regionalen Regierungsmitgliedern in Nicht-EU-Staaten stehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wiederholte Skandale haben die Notwendigkeit eines präventiv wirkenden Sanktionierungssystems verdeutlicht. Transparency setzt sich für ein Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht ein. Es sollte die Transparenzerfordernisse der 2021 OECD Anti-Bribery Recommendation zu Verfahrensbeendigungen ohne Hauptverhandlung erfüllen. Das Legalitätsprinzip muss eingeführt werden. Sanktionen gegen jur. Personen müssen spürbar erhöht und können an Belegschaftsstärke/Umsatz gekoppelt werden. Neben Geldbußen sind alt. Sanktionsformen (Ausschluss von öff. Ausschreibungen, Veröff. von Gerichtsentscheidungen) zu berücksichtigen. Justiz und Ermittlungsbehörden brauchen mehr Ressourcen. Unternehmensinterne Compliance sollte in das Strafmaß einbezogen werden, ohne Strafverfolgung zu ersetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Soweit Bund, Länder oder Kommunen für eigene Veranstaltungen oder Einrichtungen Sponsoring in Anspruch nehmen bzw. selbst als Sponsoren (zum Beispiel mit einem Unternehmen in öffentlicher Hand) auftreten, unterliegen sie im besonderen Maße Transparenzanforderungen und der Verantwortung wie Sportorganisationen/-veranstalter und Unternehmen. Das gilt auch, wenn die öffentliche Hand zum Beispiel Mitveranstalter ist. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Sportförderrichtlinien bzw. Förderkriterien für die Vergabe öffentlicher Mittel verantwortliches Sponsoring einbeziehen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es soll sichergestellt werden, dass Governance-Kriterien (z.B. Prävention von Doping, Manipulation von Sportwettbewerben, interpersonaler Gewalt, Korruption und jegliche Form von Machtmissbrauch sowie der Umgang mit bzw. die Verfahren zu entsprechenden Vorfällen) für die Sportförderung vorgegeben und in einem wirksamen Verfahren die Überprüfbarkeit sichergestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und Errichtung der Sportagentur
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Bereich der Meldung und der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dem entschiedenen Einschreiten bei Kindeswohlgefährdungen, die auch durch Missbrauch anvertrauter Macht bis hin zur Korruption entstehen können, fehlt es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen, die Mindeststandards zur Einrichtung und Erreichbarkeit von Meldewegen, der Ausgestaltung von Meldestellen sowie der Bearbeitung von Meldungen und Hinweisen definieren, wenn Hinweisgebende auf Verdachtsfälle hinweisen. Die im Juni 2024 von Transparency Deutschland und SOS Kinderdörfer weltweit veröffentlichte Studie "Licht ins Dunkel bringen" zeichnet ein sehr heterogenes Bild der Hinweismöglichkeiten, die oft unzureichend kommuniziert und ausgestaltet sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Jahressteuergesetz sollte mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen werden. Es sollte eine Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke erfolgen mit dem Ziel, gemeinnütziges Engagement in den Bereichen demokratische Teilhabe, politische Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte, Antidiskriminierung, Frieden und gleichberechtigte Teilhabe abzusichern und zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sollten sich gelegentlich zu satzungsfremden Zwecken engagieren können. Eine Teilregelung wurde 2022 in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgenommen und sollte nun auf die Abgabenordnung übertragen und konkretisiert werden. Die Umkehr der Beweislast in Bezug auf vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen sollte gestrichen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Lobbyregister sollte weiter verbessert werden. Transparency Deutschland setzt sich, auch mit den Partnerorganisationen in der Allianz für Lobbytransparenz, insbesondere für den Wegfall von Ausnahmen von der Eintragungspflicht z.B. für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein. Außerdem sollten die Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€ offengelegt werden, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Darüber hinaus setzt sich Transparency für die Übertragung der Erfassung der Stellungnahmen auf die Ministerien im Rahmen des Fußabdruck ein und eine Kontakttransparenz (Offenlegung der Termine mit Interessenvertreter:innen) für die Ministerien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 36/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10376 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2020 eine globale Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in Bezug auf die Menschenrechte eingeführt, die es ihm ermöglicht, Einzelpersonen und juristische Personen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt verwickelt sind, mit Sanktionen zu belegen. Nach dem Vorbild des Global Magnitsky Act der Vereinigten Staaten hat die EU-Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit im Mai 2023 angekündigt, das EU-Sanktionsregime auch auf Fälle schwerer Korruptionsdelikte ausweiten zu wollen. Bislang wurde dies jedoch nicht beschlossen. Die Bundesregierung sollte sich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme einsetzen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland sollte nach dem Vorbild der USA und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 1 UNCAC eine umfassende Nationale Strategie zur Bekämpfung der Korruption vorlegen. Bereits 2021 hat das Weiße Haus die Bekämpfung von Korruption in seiner Antikorruptionsstrategie als eine Priorität erklärt. Die deutsche Antikorruptionsstrategie sollte die Gefahren und Risiken der Korruption in allen Gesellschaftsbereichen und für die nationale Sicherheit analysieren, die konkreten Handlungsfelder identifizieren und Empfehlungen zur effizienteren Korruptionsbekämpfung sowie zur Stärkung der Integrität herausarbeiten. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesregierung einen verbindlichen Aktionsplan für die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen verabschieden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency fordert Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten. Ähnlich wie im Falle von BORIS, einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene kann insoweit als Vorbild dienen. Die Richtlinie sollte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Ethikbehörde vorsehen, die die Umsetzung der Lobby- und Transparenzregelungen beaufsichtigt. Diese sollte mit ausreichenden Ressourcen sowie Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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