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1.112 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.112)

    • Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
    • Beschreibung: In Mietwohngebäuden kann die Situation auftreten, dass der Energieversorger der Vermieterin oder des Vermieters wegen deren bzw. dessen Energieschulden die Versorgung sperren will. Eine solche Sperre trifft jedoch nicht die Vermieterin oder den Vermieter, sondern die Mieter:innen. Haben sie ihre Heiz- und Warmwasserkosten an die Vermieterin oder den Vermieter bereits bezahlt, droht ihnen, nun auch noch deren bzw. dessen Schulden übernehmen zu müssen, um eine Versorgungsperre abzuwenden. Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen vor Versorgungssperren in diesen Fällen zu schützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Energiekontor AG am 10.09.2025
    • Beschreibung: Das NIS-2-Umsetzungsgesetz muss sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiterhin mit hoher Geschwindigkeit vorangeht. Sicherheitsanforderungen sollten risikobasiert und technologieoffen ausgestaltet werden. Ein pauschaler Ausschluss bestimmter Komponenten oder Hersteller birgt die Gefahr von Marktverwerfungen und Lieferengpässen. Wir plädieren daher für einen pragmatischen Dreiklang aus Risikomanagement, marktorientierter Industrieförderung und internationaler Integration. Betroffenes Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): sicherheitsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Beschreibung: Der BDEW setzt sich ein für eine ausgewogene und investitionsfreundliche Ausgestaltung der Methodik der 5. Regulierungsperiode im Rahmen des NEST-Prozesses. Er fordert die Korrektur des VPI/Xgen-Verzugs, die Beibehaltung robuster Sicherheitsmechanismen im Effizienzvergleich sowie eine dauerhafte Einführung des OPEX-Aufschlags auch für VNB im vereinfachten Verfahren. Der BDEW lehnt starre Zinsermittlungen ab und fordert eine marktnahe Ermittlung von Fremd- und Eigenkapitalzinsen. Ziel ist eine Stärkung der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber und die Sicherung der Leistungsfähigkeit im Kontext der Energiewende.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Netze BW GmbH am 03.09.2025
    • Beschreibung: Netze BW setzt sich im Rahmen der Energierechtsnovelle für eine praktikable netzdienliche, technisch umsetzbare und kundenorientierte Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Hierzu zählt eine Anpassung der Rollout-Zeitpläne für Steuerungseinrichtungen, die Sicherstellung des Bestandsschutzes für bestehende Steuerungstechnik bei Anlagen sowie die Klärung offener Fragen zur Steuerung am Netzanschlusspunkt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Eingabe zur Debatte um die Gasspeicherumlage

    Aktiv vom 28.08.2025 bis 19.08.2026

    • Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 28.08.2025
    • Beschreibung: Branchenübergreifende Initiative für einen rechtskonformen, praxisgerechten Beibehalt des Kundenanlagenprivilegs gemäß § 3 Nr. 24a/b EnWG, das die Besonderheiten von Werksnetzen berücksichtigt. Denkbar ist hier eine Ausnahmeregelung oder Bagatellgrenze, die Anlagen zur industriellen Eigenversorgung auch weiterhin von den Pflichten klassischer Verteilnetzbetreiber befreit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: StadtWatt eG am 28.08.2025
    • Beschreibung: Anliegen: Weiterentwicklung bzw. (Neu)Bestimmung des Kundenanlagenbegriffs in § 3 Nr. 24a und b EnWG und/oder Erweiterung der Begriffsbestimmungen insbesondere im Hinblick auf Hausverteileranlagen auf funktional zusammenhängenden Grundstücken Vor dem Hintergrund aktueller rechtlicher Unsicherheiten – insbesondere infolge des BGH-Beschlusses vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) – halten wir eine gesetzliche Weiterentwicklung bzw. Klarstellung des Kundenanlagenbegriffs gemäß § 3 Nr. 24a. und b. EnWG für zwingend erforderlich. Ziel sollte sein, eine praxistaugliche und investitionssichere Grundlage für Mieterstromprojekte und andere dezentrale Versorgungslösungen zu erhalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: GASAG AG am 28.08.2025
    • Beschreibung: Das Ziel ist die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens zur Integration erneuerbarer und grüner Gase in das Energiesystem. Ebenso ist eine Unterstützung der Transformation bestehender Gasnetze und -infrastrukturen sowie Förderung der Netzflexibilität und Investitionssicherheit für Unternehmen im Zuge der Dekarbonisierung wichtig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.08.2025
    • Beschreibung: en2x begrüßt ausdrücklich das Ziel des Referentenentwurfs, die Übertragungsnetzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro abzusenken. Für die Mineralölbranche sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten, einschließlich der Übertragungsnetzentgelte, von zentraler Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Aus unserer Sicht ist es daher entscheidend, dass die Entlastung nicht kurzfristig wirkt, sondern über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. en2x regt an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret aufzeigt, in welchem Umfang der Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro das Übertragungsnetzentgelt tatsächlich senken wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Enpal B.V. am 25.08.2025
    • Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens mit dem Ziel, einen bürokratiearmen und wettbewerblichen iMSys-Hochlauf zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Beschreibung: Energiewirtschaftsgesetz EnWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Green Planet Energy eG am 06.08.2025
    • Beschreibung: Nach einem Urteil des EuGH bzw. BGH wurde der bestehende Kundenanlagen-Begriff als europarechtswidrig eingestuft. Es fehlt nun eine rechtssichere Ausgestaltung, damit weiterhin Kundenanlagen genutzt werden können, ohne dass die Betreiber als Netzbetreiber eingestuft werden. Ziel des Vorhabens ist eine Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der EU-Richtlinie.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 04.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber eine Klarstellung für Kundenanlagen im EnWG aufnehmen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
    • Beschreibung: Das IDW nimmt am 18.07.2025 Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Aufgrund der aktuellen EuGH- und BGH-Rechtsprechung fordert das IDW Klarstellungen im Hinblick auf Kundenanlagen, da erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen besteht. Zudem werden Erleichterungen für geschlossene Verteilernetze in § 6b EnWG angeregt. Weitere Vorschläge betreffen Prüfpflichten bei Kontoabrechnungen der ÜNB (§ 6 EnFG), die Behandlung rückgespeister Energie bei Schienenbahnen (§ 37 EnFG) sowie eine de-minimis-Regelung für stromkostenintensive Unternehmen (§§ 52, 55 EnFG).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.07.2025
    • Beschreibung: Vereinfachung des Energy Sharings - § 42c RefE EnWG für GdWE; Klarstellung, dass GdWE von den Ausnahmeregelungen des § 42c Abs. 7 RefE erfasst sind; Einführung einer Beschlusskompetenz für GdWE zur Gestaltung des Energy Sharings; Einführung einer klarstellenden Regelungen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zur Berücksichtigung des Nachzügleranspruchs gem. § 21 Abs. 4 WEG; Einführung von Regelbeispielen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Versorgungssperren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BASF SE am 15.07.2025
    • Beschreibung: Das Urteil des EuGH (C-293/23) vom 28.11.2024 wird zu einer erheblichen Erhöhung des administrativen und regulatorischen Aufwandes für (bisherige) Kundenanlagenbetreiber, Dritte in diesen Kundenanlagen und Regulierungsbehörden führen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der BASF SE notwendig, dass der deut-sche Gesetzgeber zum einen kurzfristig alle Möglichkeiten nutzt, im Rahmen der bestehenden EU-Vorgaben eine Lösung zu schaffen, die den erheblichen administrativen Aufwand möglichst weitgehend vermeidet, und sich zum anderen umgehend für eine nachhaltige und plan-bare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungsausnahme in den einschlägigen EU-Richtlinien einsetzt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Alterric GmbH am 11.07.2025
    • Beschreibung: Die erneuerbaren, heimischen und dezentralen Energien leisten einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit und Energiesouveränität unseres Landes. Gleichzeitig werden Wind- und Solarparks und die entsprechenden Netzanschlüsse damit zu kritischen Infrastrukturen und sehen sich in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen zunehmend (potenziellen) physischen wie auch digitalen Angriffen ausgesetzt. Als Betreiber solcher Energieinfrastrukturen setzt Alterric höchste Sicherheitsstandards um. Da im Energiesystem alle Assets, Netze und Verbraucher letztendlich verbunden sind, setzt sich Alterric für einen effektiven und effizienten gesetzliche Rahmen für die Sicherheit der Energieinfrastruktur ein. Dazu gehören u.a. die nationale Umsetzung der NIS-2 Richtlinie und des KRITIS-Dachgesetz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Die Zusätzlichkeitskriterien beschreiben die Anforderungen an teilnehmende Anlagen nach §13k EnWG "Nutzen statt Abregeln". Der Konsultationsbeitrag behandelt den Umgang mit Bestands- und Neuanlagen im Segment der operativen Zusätzlichkeit und den Umgang mit Eigenverbrauch.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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