Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (250)
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Nexi Germany GmbH am 19.08.2026
- Beschreibung: Nexi unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen, durch die Einführung einer Kassenpflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Belege, Steuercompliance, Transparenz und Digitalisierung zu stärken. Ergänzend setzt sich Nexi dafür ein, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr umzusetzen. Unternehmen, die bei Vor-Ort-Geschäften Bargeld annehmen und unter die Kassenpflicht fallen, sollen mindestens eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten. Die Regelung soll technologieoffen, bürokratiearm und ohne Mindestzahlbetrag oder Zusatzentgelt ausgestaltet werden. Für technische Störungen und Härtefälle sollen Ausnahmen gelten. Die Verpflichtung soll parallel zur Kassenpflicht ab 1. Januar 2028 gelten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 13.08.2026
- Beschreibung: - Klarstellungsbedarf bei Mobilitätsstandorten in der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung - steuerliche Einordnung von Tankautomaten und weiteren unbemannten Forecourt-Systemen - Behandlung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit integrierter Zahlungsfunktion - Auslegung des Begriffs „regelmäßige Nacherfassung“, insbesondere hinsichtlich zulässiger Übertragungsintervalle - Anerkennung bestehender integrierter Forecourt-Architekturen als einheitliche TSE-konforme Gesamtsysteme
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Renovabis e.V. am 11.06.2026
- Beschreibung: Änderungen AO und andere Steuergesetze/ Stärkung Rechtssicherheit für NPO im Bereich der Gemeinnützigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3879, 20/4229 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dieser resultiert insbesondere durch notw. Anpassungen an EU-Recht u. EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG. und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- u. Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Darüber hinaus ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gesetzgeberisch umzusetzen. Das JStG2025 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ihre Position für die Handlungsbereiche, in denen sie tätig ist, dazu ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Anybill am 03.07.2025
- Beschreibung: Anybill setzt sich für eine vorrangig digitale Ausgabe von Kassenbelegen ein, um einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit und Bürokratieabbau zu leisten und Verbraucher:innen, Unternehmen und staatlichen Institutionen die Vorteile der Digitalisierung der Belegausgabesysteme zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 07.05.2025
- Beschreibung: Zusammenfassend bewerten wir den Vorschlag der Initiative für Wagnis- und Wachstumskapital für Deutschland (WIN-Initiative) zum Ort der Geschäftsleitung von Investmentfonds wie folgt: 1. Der Ort der Geschäftsleitung kann nicht pauschal per Verordnung bestimmt werden. Eine Einzelfallprüfung, wie bisher üblich, ist unabdingbar. 2. Die kleinteilige Regelung für eine eng begrenzte Zahl von Akteuren steigert die Komplexität des Steuerrechtes.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Mitteilungspflichten nach §§ 93a ff AO und der Mitteilungsverordnung belasten die Handwerksorganisationen unverhältnismäßig und werfen Fragen auf. Das BMF soll die Fragen klären und Erleichterungen sowie Ausnahmen von der Mitteilungspflicht für die Handwerksorganisationen gewähren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Zweites Jahressteuergesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergibt sich insbesondere durch notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden ihre Position für die Handlungsbereiche, in den sie tätig ist, dazu ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber plant, durch das Gesetz eine Reihe von Änderungen bei der Zinsschranke sowie der Zinshöhenschranke.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Robert Bosch Stiftung GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderungen AO und andere Steuergesetze/ Stärkung Rechtssicherheit für NPO im Bereich der Gemeinnützigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3879, 20/4229 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: ECE Work & Live GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Es handelt sich bei dem Regelungsvorhaben um ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel des Bürokratieabbaus zur Entlastung der Wirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: ECE Group Services GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Es handelt es sich beim Regelungsvorhaben um ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel des Bürokratieabbaus zur Entlastung der Wirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 24.06.2024
- Beschreibung: Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Mit seiner Entschließung [BR-Drs. 651/25 (Beschluss)] vom 19.12.2025 fordert der Bundesrat, zeitnah eine weitere Überarbeitung der KassenSichV unter Einbeziehung von Geldspielgeräten. Diese Forderung ist ungeeignet und nicht erforderlich. In Geldspielgeräten stellt eine von der PTB geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. Gem. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV muss ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfassen und dauerhaft aufzeichnen. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Prüftools ermöglichen die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten zu prüfen und auszuwerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stiftungssteuer- und Stiftungszivilrecht
Aktiv vom 27.05.2024 bis 03.07.2026
- Angegeben von: Stiftung Aktive Bürgerschaft am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Stiftung Aktive Bürgerschaft setzt sich dafür ein, das Bürgerstiftungen im Sinne der "10 Merkmale einer Bürgerstiftung" eine möglichst große Anzahl von gemeinnützigen Zwecken der Abgabenordnung verfolgen dürfen. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft setzt sich dafür ein, das Bürgerstiftungen möglichst einfach andere, sogenannte "notleidende Stiftungen", zugelegt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
- Beschreibung: Zur gesetzeskonformen Auslegung des Betriebsstättenbegriffs durch das Bundesministerium der Finanzen wird auf die umfangreiche Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen auf OECD-Ebene verwiesen, die in dem neuen Anwendungsschreiben Berücksichtigung finden sollten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 12 Satz 2 Nr. 6 AO 1977 zu einer praktikablen...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Bei der Bestimmung von Betriebsstätten bei Bauausführungen/Montagen sollten bestehende Rechtsunsicherheiten abgebaut und Regelungen praxistauglicher ausgestaltet werden. Dazu sollten diese um bauhandwerkstypische Beispiele ergänzt werden. Anpassungsbedarf besteht bspw. bei der Einordnung von Überwachungstätigkeiten zur Bestimmung der 6-Monatsfrist gem. § 12 Satz 2 Nr. 8 AO. Bei der Bestimmung der 12-Monats-Frist gem. Art. 5 Abs. 3 OECD-MA sollte klargestellt werden, dass bei typischen Bau-/Montageprojekten von weniger als 12‑Monaten eine Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 OECD‑MA nicht dazu dient, die Bau-/Montagetätigkeit regelmäßig in eine „feste Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte“ umzudeuten, wenn die Einrichtung lediglich projektbegleitend und funktional unselbständig ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 12 Satz 2 Nr. 6 AO 1977 zu einer praktikablen...