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157 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AGG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (157)

    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...einer Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
    • Angegeben von: MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Es soll eine Änderung des beschlossenen Gesetzes in verschiedenen Punkten erwirkt werden. Das explizit erwähnte Hausrecht muss in seiner Auswirkung geklärt werden und ggf. mit AGG und allgemeinem Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden. Der Schutz von TIN*-Personen ohne Aufenthaltstitel (zB. im Asylverfahren) muss verbessert werden. Die Regelung zum Passgesetz, die zwei hinsichtlich des Geschlechts unterschiedliche Pässe nur für Personen mit einer ärztlich attestierten Intergeschlechtlichkeit vorsieht, muss ausgeweitet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
    • Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bemühungen um eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Das AGG bietet bereits einen weitgehenden Schutz vor Benachteiligungen; demnach ist eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig, soweit sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen in der privaten Versicherung essentiellen Punkt im Grundsatz ebenfalls berücksichtigt. Es sollten jedoch auch auf technischer Ebene bei den Regelungen zur Reichweite der Ausnahme und zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Klarstellungen erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) insofern bereits einen..., ...bestehen sollen. Ein neben dem AGG stehendes Haftungsregime...
    • Angegeben von: Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. / SmF-Bundesverband am 02.06.2025
    • Beschreibung: Antimuslimischer Rassismus hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere muslimische Frauen mit Kopftuch sind überproportional davon betroffen. Die Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit benennen konkrete Maßnahmen. Diese müssen jetzt umgesetzt werden. Verbote religiöser Bekleidung, die muslimische Frauen diskriminieren, sind abzuschaffen. Die Neutralität des Staates erfordert ein aktives Vorgehen gegen Diskriminierung. Dazu gehören gesetzliche Verankerung zielgruppenspezifischer Antidiskriminierungsberatungsstellen, aktive Einbindung muslimischer und migrantischer Selbstorganisationen in diese Strukturen sowie niedrigschwellige Angebote politischer Bildung. Diskriminierung führt zu Angst und schränkt die gesellschaftliche Teilhabe ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren und Schutzlücken..., ... • Anwendungsbereich des AGG auf diskriminierendes öffentliche-rechtliches..., ...Beweislasterleichterung des § 22 AGG erweitern...., ...Auch die Novellierung des AGG ist längst überfällig. ...
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Die Regeln der ASVO schreibt für Sanitäreinr. und Umkleiden für größere Betriebe vor, dass diese eine geschlechtergetrennte Nutzung gewährleisten müssen. Dies kollidiert mit dem Arbeitsschutzrecht, wenn nicht-binären Personen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, in einem ersten Schritt die Arbeitsstättenverordnung anzupassen. Bei gewerblichen Neubauten müssen die Rechtsansprüche von Menschen, welche sich aus der „dritten Option“ und dem SBGG oder dem AGG ableiten, gewährleistet werden, indem neben Toiletten für Männer und Frauen auch verpflichtend eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten ohne Geschlechtsvorbehalt (Unisex) festgeschrieben wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
    • Beschreibung: Intergeschlechtliche Menschen haben seit dem Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 das Recht auf einen eigenen, positiven Geschlechtseintrag. Dies wurde 2018 mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“) rechtlich implementiert. Die offiziellen Berufsbezeichnungen von Ausbildungsberufen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen, die sich aus dem Personenstandsrecht im Sinne der „dritten Option“ und dem AGG ableiten. Es gibt Ausbildungszeugnissen in Berufen, die nur binär-geschlechtliche Berufsbezeichnungen führen. Wir fordern das kommende Bundeswirtschaftsministerium auf, eine Novellierung aller Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe im Hinblick auf geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen beim BBIG anzustrengen.
    • Angegeben von: Tikvah Institut gUG am 30.06.2024
    • Beschreibung: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG-E) vom 13. April 2026. ..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor 20 Jahren haben sich..., ...eine Ergänzungsliste zur AGG-Novellierung vorgelegt ..., ...2025 dazu verpflichtet, das AGG zu reformieren und den ..., ... strukturelle Reform des AGG ist mit Verweis auf die..., ...Neufassung des § 3 Abs. 1 S. 2 AGG-E und § 3 Abs. 3 AGG-E ..., ... § 6 Abs. 3 AGG gelten die Vorschriften..., ...der Anwendungsbereich des AGG entsprechend angepasst ..., ... nun in § 15 Abs. 4 S. 1 AGG-E sowie § 21 Abs. 5 S. 1 AGG-E vorgesehene Verlängerung..., ...zum Anwendungsbereich des AGG oder zur Reichweite der..., ... des AGG einschließlich der im Gesetz..., ...daher, § 27 Abs. 5 Satz 4 AGG-E sowie § 28 Abs. 3 AGG..., .... In allen Bereichen des AGG sollten Betroffene ihre..., ... AGG-E durch die Aufnahme des..., ...AGG verpflichtet Arbeitgebende..., ... des § 22 AGG ist eine wichtige Regelung..., ... Ergänzungsliste https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ... den Forderungen https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...sexueller Belästigung im AGG verbessert werden muss,...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 18. August 2006. Gleichzeitig..., ...S. 1): „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen..., ...Menschen. Leider wird das AGG auch in der geplanten Fassung..., ...nicht berücksichtigt. Das AGG in der aktuellen Fassung..., ...dagegen mit Verweis auf das AGG vorgehen. Aporophobe, klassistische..., ...) sozialer Status“ in §1 AGG. Davon würden neben wohnungslosen..., ...Antidiskriminierungsverbände, wie sie § 23 Abs. 2 AGG auch nach dem neuen Referentenentwurf..., ...Satz 6 und 7 des §27 Abs. 4 AGG ermöglichen zwar eine Beteiligung..., ...nachweislich kaum mit dem AGG in Berührung.[1] Die Hürden..., ...Tischbirek, Evaluation des AGG, erstellt im Auftrag der...
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