Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.763)
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Positionierung der Bundesregierung bei der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG)
Aktiv vom 19.09.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 19.09.2024
- Beschreibung: Bei der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie gilt es, die Regelungen zu den Lebensmittelabfällen praxisgerecht und entsprechend der EU-Nachhaltigkeitsziele auszugestalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Heimtierverantwortung e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen in Deutschland (insbesondere unter Bezugnahme auf den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes und die dort genannte Äderung von § 2a Absatz 1b), umgesetzt durch die Verknüpfung bereits bestehender Heimtierregister über den sogenannten Heimtierabfrageservice HABS.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten
Aktiv vom 18.09.2024 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen Maßnahmen zur Stärkung einer gesundheitsförderlichen Ernährungsweise. In einer Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz sehen wir das Potential, hierfür einen Beitrag zu leisten. Dabei müssen jedoch die besonderen Bedingungen für Bio-Lebensmittel beachtet werden. Der Einsatz von weniger Zusatzstoffen und die teilweise sich unterscheidenden Verarbeitungsmethoden bei Bio-Lebensmitteln erfordern eigene Reduktionsstrategien. Daneben bedarf es einer verstärkten Ernährungsbildung, um die komplexen Zusammenhänge einer gesunden Ernährungsweise, wie der Vollwertkost oder der Planetary Health Diet, zu vermitteln.
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Weiterentwicklung des Paragrafen § 130b SGB V im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Aktiv vom 18.09.2024 bis 22.05.2025
- Angegeben von: Almirall Hermal GmbH am 18.09.2024
- Beschreibung: § 130b Absatz 2 Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Vertragsparteien in der Vereinbarung über den Erstattungsbetrag auch Regelungen zur Anerkennung des Arzneimittels als bundesweite Praxisbesonderheit treffen sollen. Gemäß geltendem Recht ist dies bisher auf Arzneimittel beschränkt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass diese Regelung auf Arzneimittel ausgeweitet wird, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen festgestellt hat, bei denen aber die Vereinbarung einer bundesweiten Praxisbesonderheit unter wirtschaftlichen Versorgungsgesichtspunkten sinnvoll sein kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: 2025 steht die Digitalpolitik weiter vor Herausforderungen. In den nächsten Jahren muss daher die Digitalpolitik gestärkt, politische Institutionen und Verwaltungsprozesse modernisiert und digitalisiert und so die europäische Widerstandsfähigkeit erhöht werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich für eine sach- und interessengerechte Ausgestaltung des Regulierungsrahmens und der Rahmenbedingungen ein und möchte darum bitten bei der weiteren Ausgestaltung die Belange der Telekommunikationsbranche und der Internetwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich für eine sach- und interessengerechte Ausgestaltung des Regulierungsrahmens und der Rahmenbedingungen ein und möchte darum bitten bei der weiteren Ausgestaltung die Belange der Telekommunikationsbranche und der Internetwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Beschleunigter Ausbau von Erneuerbaren Energien unter Wahrung von Umweltvorgaben sowie angemessener Beteiligungsrechte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die im Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen für mehr Transparenz und verbesserte Preisgleitklauseln im Wesentlichen. Außerdem fordern wir mehr Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Übergangsvorschriften im Rahmen des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024
Aktiv vom 18.09.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Übergangsvorschriften und Sicherstellung eines sozialen Ausgleichs für besonders betroffene Verbraucher*innen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
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Effektive Integration von Klima und Ressourcenschutz bei der Novellierung des Baugesetzbuches
Aktiv vom 18.09.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Das Hauptziel der aktuellen BauGB-Novelle ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zudem soll die Anpassung an den Klimawandel stärker berücksichtigt werden. Wir fordern, den Fokus auf die Nutzung und Modernisierung bestehender Gebäude zu legen, baurechtliche Hürden abzubauen, nachhaltigen Umbau zu priorisieren und den Neubau auf der „grünen Wiese“ zu vermeiden, um Klima- und Ressourcenschutz effektiv zu integrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Green Planet Energy eG am 18.09.2024
- Beschreibung: Die Kraftwerksstrategie, bzw. Kraftwerkssicherheitsgesetz, stellt aktuell eine erhebliche Förderung für die fossile Energieversorgung dar – dies in Zeiten, in denen eine Abschaffung der Förderung für EE-Anlagen diskutiert wird. Mit dem Gesetz sind 12 GW neuer Erdgaskraftwerke, 500 MW Wasserstoffsprinterkraftwerke und 500 MW Langzeitstromspeicher vorgesehen. Von den Erdgaskraftwerken sollen 7 GW neu gebaut (5 GW) oder umgerüstet (2 GW) werden, welche nach 7 Jahren mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Für die verbleibenden 5 GW gibt es keine Vorgaben für eine Umrüstung. Green Planet Energy setzt sich für einen systemdienlichen Dispatch der Kraftwerke ein sowie dafür, dass fossile Energieträger nicht überfördert und nur grüner Wasserstoff mittels Contracts for Difference gefördert wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Sicherung der Energiewende und Stärkung der heimischen Solarindustrie
Aktiv vom 18.09.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: enerix Franchise GmbH & co. KG am 18.09.2024
- Beschreibung: Heimische Solarbranche stärken, Aufbau eines Ausbildungsberuf in der Solarbranche, Energiewende mit heimischen Produkten
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Mögliche Änderungen des Investmentsteuergesetzes und der dazu ergehenden BMF-Schreiben
Aktiv vom 18.09.2024 bis 05.11.2024
- Angegeben von: Association of the Luxembourg Fund Industry am 18.09.2024
- Beschreibung: ALFI vertritt die Interessen der Mitglieder der German Tax Arbeitsgruppe im Hinblick auf eine praxisnahe Gestaltung des Investmentsteuergesetzes und dessen Handhabung durch die Finanzverwaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Es ist unklar, ob die flexible Leistung einer Bestandsanlage, für welche die Flexibilitätsprämie nach EEG 2012/2014/2017 schon vor 2021 in Anspruch genommen wurde, seit 2021 noch erhöht werden kann (sog. Nachflexibilisierung), und ob in diesem Fall das EEG 2021 oder frühere EEG-Fassungen anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 2 Nr. 12 EEG 2021). Aus Sicht sowohl von Netzbetreiber- als auch von Anlagenbetreiberverbänden besteht für energiewirtschaftlich sinnvolle Nachflexibilisierungen im aktuellen Rechtsrahmen keine hinreichende Rechtssicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 39g Abs. 6 Satz 1 EEG 2023 ist der anzulegende Wert (AW) für Biogasbestandsanlagen unabhängig vom Zuschlagswert auf den durchschnittlichen AW aus den vorangegangenen drei Jahren begrenzt. Satz 2 sieht vor, dass dieser Durchschnitt anhand der „tatsächlich geleisteten“ Zahlungen zu ermitteln ist, um die Berechnung zu vereinfachen. Dies führt jedoch zu inkorrekten Werten, da die tatsächlich geleisteten Zahlungen nicht identisch mit dem anzulegenden Wert sind. Zur Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit sollte der Widerspruch zwischen Satz 1 und Satz 2 aufgelöst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Förderbedingungen für Güllekleinanlagen unterscheiden sich in allen betroffenen EEG-Fassungen (EEG 2012 bis EEG 2023). Mehrere Regelungen sind unklar (bspw. das Verhältnis der allgemeinen Förderbegrenzung zu den besonderen Voraussetzungen der Güllekleinanlagenförderung; Flexibilitätszuschlag für Güllekleinanlagen aus dem EEG 2014 und EEG 2017). Die Rechtsunsicherheit schafft Investitionshemmnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V. (BeN) am 17.09.2024
- Beschreibung: Das derzeitige internat. Steuersystem ermöglicht es großen Unternehmen und sehr reichen Individuen, Steuern zum großen Teil zu vermeiden oder zu hinterziehen. Gelder, die gebraucht würden, um Gemeinschaftsaufg. zu finanzieren. Das ist ein Problem für Deutschland und Europa – und noch stärker für Länder des Globalen Südens. Deutschland soll sich für eine entspr. UN-Steuerkonvention und ein umfassendes, verbindl. Rahmenwerk einsetzen. Wir haben uns den Forderungen unseres Dachverbandes angeschlossen und sind diesbezüglich an die Bundesregierung und Abgeordnete herangetreten.
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzentwurf. Die geplanten Vorschriften sind überwiegend sinnvoll und in der Praxis umsetzbar, insbesondere wenn die konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschläge im Detail noch berücksichtigt werden können. Den Familiengerichten wird jedoch ein erheblicher Mehraufwand durch die intensivere Ermittlungspflicht in Fällen von Partnerschaftsgewalt entstehen, die ohne Anpassung der Personalbedarfsbemessung oder die Einführung von Ermittlungsgehilfen nicht ausreichend erfüllt werden kann. Die gesonderten Anhörungstermine, eine gesonderte Bewilligung der Dolmetscherkosten, die Anordnung von Gesprächen des Verfahrensbeistands mit dem Kind und ggf. eine entsprechende Durchsetzung mit anfechtbaren Zwangsmittelbeschlüssen sind weitere zusätzliche Aufgaben. ...
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Verlängerung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen in Privatwohnungen wird begrüßt. Unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes wäre auch eine darüberhinausgehende Verstetigung der aktuellen Rechtslage wünschenswert, zumal das Ermittlungsinstrument laut Evaluationsbericht mit Augenmaß und nur in geeigneten Fällen von erheblichem Gewicht eingesetzt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft ge-nutzte Privatwohnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):