Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.931)
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
- Beschreibung: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Der VKU fordert - Novelle des Düngegesetzes rasch verabschieden. - Einführung einer verbindlichen Nährstoffbilanz zum Schutz unserer Trinkwasserressourcen. - Nitrat-Aktionsprogramm verbindlich umsetzen. - Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Ausweisung roter Gebiete. - Zusätzlich Maßnahmen in roten Gebieten konsequent umsetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Die Schnittstellen zwischen Dualem System und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in § 22 VerpackDG müssen überarbeitet und vereinfacht werden. Dem örE muss eine Festsetzungsbefugnis, wie sie das allgemeine Gebührenrecht kennt, obliegen. Er muss Mitbenutzungs- und Nebenentgelte, die nach dem Bundesgebührenrecht kalkuliert sind, gegenüber den Dualen Systemen fest- und durchsetzen können. Die Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum nach §§ 29 und 31 VerpackDG ist im Gesetz näher auszugestalten und relevante Parameter, wie die Stand-platzdichte und Entgelte, zu regeln. Diese Sammlung im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit dem örE zu berücksichtigen, womit sie auch von einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackDG umfasst werden muss.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Der VKU unterstützt das Ziel, Haushalte und Betriebe von steigenden Energiekosten zu entlasten. Allerdings enthält die in der Formulierungshilfe vorgeschlagene Regelung – insbesondere der neue § 118 Abs. 5 EnWG – erhebliche rechtliche, systemische und praktische Schwächen. Diese drohen, das beabsichtigte Entlastungsziel zu verfehlen und gleichzeitig die Marktprozesse der Stromversorgung erheblich zu stören.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber ein klares Verbot der Abgabe von Lachgas ab einer Füllmenge von 8g an alle Endverbraucher einführen will – bei weitergehenden Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Das Verbot des Verkaufs von Lachgaskartuschen an Endverbraucher ist nicht nur aus Sicht des Gesundheitsschutzes wichtig, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von durch Lachgaskartuschen ausgelösten Explosionen in Abfallbehandlungsanlagen und Abfallsammelfahrzeugen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
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BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Die Kommunalwirtschaft begrüßt das Vorhaben der Kommission, im Digitalomnibus den administrativen Aufwand für Unternehmen schnell und massiv zu reduzieren. Überlegungen von der Ex-ante-Regulierung im Glasfaserausbau abzurücken, sind aber in Anbetracht der bestehenden Marktverhältnisse in Deutschland deutlich verfrüht. Die Themenbereiche Daten, Smart Meters und Cybersicherheit werden auf EU-Ebene in mehreren Rechtsakten reguliert. Das Ergebnis ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand für die Unternehmen. Der Omnibus muss dringend Überschneidungen der Rechtsakte klären Der Digitalomnibus muss auch für kommunale KMU und Midcaps spürbare Erleichterungen in der Datenregulierung schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
- Beschreibung: In einem Schreiben an das BMWE weist EFET Deutschland auf eine Regelungslücke im nationalen Gas-Notfallmanagement im Zusammenhang mit Individualverfügungen des Bundeslastverteilers hin. Ziel des Schreibens ist es, diese Lücke durch eine Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) zu schließen. Konkret soll eine gesetzliche Klarstellung im EnSiG erfolgen, wonach Bilanzkreisverantwortliche für im Knappheitsfall enteignete Gasmengen unverzüglich und rechtssicher entschädigt werden. Durch die Entschädigungsregelung sollen Liquiditätsrisiken, Marktverwerfungen, Insolvenzen sowie eine zusätzliche Verschärfung der Gasmangellage vermieden und die Versorgungssicherheit gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):