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Gefundene Regelungsvorhaben (28.038)

    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Zur weiteren Differenzierung der Unfallfolgen ist innerhalb der Kategorie "Schwerverletzte" in der deutschen Unfallstatistik die Unterka-tegorie „potenziell lebensgefährlich Verletzte (MAIS 3+)“ zu erheben und durch den Verletzungsschweregrad „MAIS 3+“ zu definieren. Das Auslesen von Fahrzeugdaten soll erleichtert werden. Weitere Forderungen betreffen rechtsmedizinische Untersuchungen, Alkohol- und Drogenkontrollen, die Erfassung internistischer Notfälle etc. Dafür sind jeweils Rechtsgrundlagen zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die überarbeiteten „Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fzge mit einer Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m“ mit den entsprechenden Spezifikationen für Frontkamerasysteme sollten zeitnah aktualisiert und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, auf EU-Ebene sollte eine Verpflichtung angestrebt werden. Weitere techn. Maßnahmen und Pilotprojekte sollten gefördert werden. Die Nutzung der gelben Rundumkennleuchte für landwirtschaftl. Fzge im öff. Straßenverkehr sollte verpflichtend vorgeschrieben werden. Weiterhin sollten Möglichkeiten der Optimierung des Signalbildes im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und nachhaltigen Verwendung der Fördermittel des LuKIFG ist es aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates dringend erforderlich, dass Maßnahmen zur Modernisierung, zum Ausbau oder Neubau von Straßen, die aus Mitteln dieses Sondervermögens gefördert werden, verpflichtend gemäß effizienter Qualitätsmanagement-Tools geplant werden, insbesondere dem Sicherheitsaudit nach Vorbild des Bundes und von Vorreiterländern wie Bayern. Dies gilt auch für Ersatzneubau im Bestand – hier sollte ein Bestandsaudit durchgeführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Umsetzung der Verabredung Frühstart-Rente im Koalitionsvertrag. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und das neue Vorsorgeprodukt miteinander verbunden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Vanguard setzt sich für eine vereinfachte, international abgestimmte SFDR-Regulierung ein, die klare, produktbezogene Informationen liefert und eine breite Auswahl kosteneffizienter ESG-Anlageoptionen ermöglicht.
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Das konkrete Ziel ist es eine zügige und praxisnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Vereinfachungen zu finden, insbesondere im Hinblick auf Berichtsanforderungen und Definitionen, um Klarheit für Marktteilnehmer zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: Schiefner-Impuls GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Änderung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (COM(2025) 81 final) mit dem Ziel der Verschlankung, Vereinfachung und Synchronisierung mit anderen Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Anpassung der CSDDD zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa. Streichung bzw Anpassung Art 22 und Anpassung des Art 2, so dass ausschließlich Europäische Unternehmen oder Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU von der RL betroffen sind.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung bzw. Änderung bundes- und/oder EU-rechtlicher Rahmenbedingungen zur Senkung und Verstetigung der Stromkosten für energieintensive Industrien (u. a. Strompreisbestandteile/Netzentgelte, Strommarktdesign, ggf. Instrumente wie Industrie-/Brückenstrompreis) sowie die Flankierung dieser Regelungen mit Vorgaben, die den Markthochlauf von Wasserstoff und den Einsatz von CCS/CCU in der industriellen Transformation rechtssicher ermöglichen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der europäischen und ggf. nationalen Vorgaben zur Strompreiskompensation (Behandlung indirekter CO2-Kosten) mit dem Zweck, vergleichbar betroffene energieintensive Unternehmen in der EU einheitlich und diskriminierungsfrei zu behandeln. Angestrebt wird eine differenzierte Methodik/Abgrenzung bei der Berücksichtigung indirekter CO2-Kosten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten bzw. Branchen zu vermeiden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Änderung bzw. Klarstellung arzneimittelrechtlicher Vorgaben, um die Versorgung von Homecare-Patient:innen mit Flüssigsauerstoff – insbesondere im Übergang Krankenhaus/Heimtherapie – rechtssicher zu ermöglichen. Angestrebt wird eine eindeutige Abgrenzung der Anforderungen an Herstellungserlaubnis und Zulassungspflicht für die betroffenen Versorgungs-/Bereitstellungsprozesse, um Rechtsunsicherheiten und Versorgungsrisiken zu vermeiden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Volkmar Vogel am 30.06.2025
    • Beschreibung: Grundsätzliche Erlaubnis der kommerziellen Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 im In- und Ausland.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Volkmar Vogel
  • Informationserhalt zum Rentenpaket

    Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Hans Bellstedt Public Affairs GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zum Stand des Rentenpakets.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • MLP SE
    • Angegeben von: Hans Bellstedt Public Affairs GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zum Stand der Beratungen zur Frühstart-Rente. Unterstützung der Einführung einer kapitalgedeckten Frühstart-Rente.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • MLP SE
  • Einführung Gewalthilfegesetz

    Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: UN Women Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Gewalthilfegesetz muss jetzt auf den Weg gebracht und ausreichend finanziert werden. Auch und gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel muss sichergestellt werden, dass: - Überlebende von Partnerschaftsgewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten; - das Hilfesystem so ausgebaut wird, dass die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt abgedeckt werden; - der Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat; - die notwendigen Änderungen im Aufenthaltsrecht umgesetzt werden, um die Erfordernisse der Istanbul Konvention zu erfüllen; - die Istanbul Konvention bei den Strafverfolgungsbehörden und Richter*innen bekannter und in die juristische Ausbildung integriert wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

    Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: UN Women Deutschland e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: - Entkriminalisierung von Schangerschaftsabbrüchen (regelung außerhalb des StGB) - Recht auf Beratung statt Pflichtberatung - Wegfall der Wartezeit - Aus-, Fort- und Weiterbildung zu Schwangerschafstabbrüchen für medizinische Berufe - Kostenübernahme durch Krankenkassen - Versorgungssicherheit (insb. in ländlichen Regionen)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • RED III-Umsetzung Offshore

    Aktiv vom 30.06.2025 bis 13.03.2026

    • Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der Flächenentwicklungsplan soll künftig Beschleunigungsflächen festlegen. Die dafür erforderlichen Anpassungen werden vorgenommen und die Vorgaben der Richtlinie umgesetzt. Für Vorhaben auf Beschleunigungsflächen werden die Anforderungen an die Genehmigungsverfahren umgesetzt. Die Erleichterungen der Richtlinie zur Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtlichen Prüfung werden umgesetzt. Weitere Vorgaben der Richtlinie zur Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens wie die Einführung einer Bestätigung der Vollständigkeit werden umgesetzt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Amundi Deutschland GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Amundi setzt sich für die Stärkung der privaten Altersvorsorge ein, wobei der Fokus auf der Entwicklung und Unterstützung von Produkten liegt, die sowohl kostengünstig als auch flexibel zur Stärkung der privaten Altersvorsorge gestaltet sind. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern attraktive und anpassbare Vorsorgemöglichkeiten zu bieten, die eine verlässliche Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Angegeben von: Amundi Deutschland GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Amundi begrüßt das Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie, um damit die Beteiligung von Privatpersonen am Kapitalmarkt zu erhöhen. Dabei ist es Amundi wichtig, dass die Umsetzung nicht zu einer übermäßigen Preis- und Produktregulierung führt und bewährte, insbesondere provisionsbasierte Vertriebswege grundsätzlich erhalten bleiben. Ein ausgewogenes Umfeld gewährleistet sowohl den Schutz der Anlegerinnen und Anleger als auch die Vielfalt und Effizienz aller Kapitalmarktteilnehmer.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9496 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
    • Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass hochwertige tierische Fette nicht für energetische Zwecke genutzt werden. Die derzeit in Deutschland geltende Regelung, dass tierische Fette der Kategorie 3 nicht für den Einsatz in Kraftstoffen gefördert werden, sollte auch in Zukunft Grundlage der Entscheidungen in diesem Bereich sein. Bestrebungen auf EU-Ebene, die von unserer Industrie verwendeten tierischen Nebenerzeugnisse als Rohstoff für die Erzeugung von Bio-Kraftstoffen aktiv zu fördern, lehnen wir ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene ist es nun Aufgabe des nationalen Gesetzgebers, eine möglichst schlanke und zugleich effektive nationale Aufsichtsstruktur einzurichten, die eine klare und EU-weit einheitliche Auslegung sicherstellt. Der Gesetzgeber sollte auch auf die Schaffung von Beratungsangeboten für betroffene Unternehmen hinwirken. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass ein verhältnismäßiges Sanktionsregime mit einem unbürokratischen und effektiven Streitbeilegungsmechanismus etabliert wird.
    • Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Nach Verabschiedung der KI-Verordnung der EU ist eine Harmonisierung bestehender Haftungsregelungen in Bezug auf KI erforderlich. Um Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische KI-Unternehmen zu vermeiden, sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene weiter für die Schaffung von Schutzmechanismen für KI-Entwickler:innen im Hinblick auf Auskunftsrechte und Offenlegungspflichten einsetzen und eine verschuldens- unabhängige Haftung von Entwickler:innen verhindern. Anpassungsbedarf besteht auch im Hinblick auf die voraussichtliche Beweislastumkehr und den noch zu definierenden Haftungsumfang.
    • Angegeben von: Akademie für künstliche lntelligenz AKI gGmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die KI-Verordnung schafft den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene steht nun die nationale Umsetzung im Vordergrund. Wichtig bleibt dabei die Berücksichtigung der Belange der deutschen KI-Unternehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Start-ups und KMU bestehen. Für diese Unternehmen ist es entscheidend, dass durch die KI-Verordnung keine Doppelregulierung und Zulassungsverfahren entstehen, die sie angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in ihrer Innovationskraft bremsen und hohe Zusatzkosten verursachen. Eine schlanke Umsetzung auch durch eine klar geregelte Aufsichtstruktur sowie klare Zuständigkeiten sind notwendig, um insbesondere Zulassungsverfahren nicht unnötig zu verzögern.
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