Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (28.202)

    • Angegeben von: Siemens AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Durchführung digitaler bzw. onlinegestützter Wahlen von Sprecherausschüssen leitender Angestellter. Dadurch sollen Bürokratie reduziert, die Digitalisierung der Arbeitswelt unterstützt und die Beteiligung der Wahlberechtigten erleichtert werden. Zudem sollen die Regelungen zur Mitbestimmung leitender Angestellter an moderne digitale Kommunikations- und Beteiligungsformen angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.08.2026
    • Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
    • Beschreibung: Zur Wahrung der Kohärenz und Verhältnismäßigkeit schlägt der DAV vor: § 30 Abs. 2a OWiG-E sollte Richtlinien, Schulungen, Organisationsmaßnahmen, Kontrollen und interne Untersuchungen ausdrücklich als bußgeldmindernd nennen. § 130 Abs. 1 OWiG-E sollte dahin konkretisiert werden, dass die genannten Maßnahmen nur erforderlich sind, wenn sie aus ex-ante Sicht mit Blick auf Größe, Art und Organisation sowie Risikoexposition des Unternehmens geeignet und zumutbar sind. Betriebsinhaber haben bzgl. der Compliance-Organisation einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessenspielraum. Dies sollte in § 130 Abs. 1 OWiG-E oder in einem Auslegungshinweis in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommen und würde i.Ü. den bürokratischen Aufwand, insbes. für KMU, reduzieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der Utility Faktor für PHEV Fahrzeuge wird durch EU Recht in 2 Stufen angepasst. Um Technologieneutralität in der CO2-Flottenregulierung zu erreichen, sollte der PHEV nicht frühzeitig unattraktiv für Kunden und OEMs gemacht werden. Es wird erwartet, dass der elektrische Fahranteil, den der Utility Faktor adressiert, sich in der Zukunft noch verändern wird, wenn ein für elektrisches Fahren positives Ökosystem etabliert ist. Daher sollte der Utility Faktor Stufe 1 eingefroren werden.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der Entwurf der EU Kommission sieht vor, dass Mitgliedsstaaten xEV- und BEV-Quoten für große Unternehmensflotten erfüllen. Der Hochlauf der Elektromobilität sollte aber marktgetrieben erfolgen. Mitgliedstaaten haben ausreichend Incentivierung-Stellhebel, um den Markterfolg der Elektromobilität zu unterstützen. Eine Quotenregelung birgt das Risiko einer Marktverzerrung, z. B. durch längere Haltedauern von Fahrzeugen oder dem Kauf kleinerer Fahrzeuge. Zudem greift der Entwurf der EU Kommission in die nationale Steuer- und Förderpolitik ein.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: In der EU Batterieverordnung wird zukünftig der Ausweis des Carbon Footprint (CFP) verlangt. Dazu ist ein Durchführungsrechtsakt bezüglich der genauen Definition zur Ermittlung des CFP in der Diskussion. Hierbei sollte auch die Anrechnung von CO2 Zertifikaten und Power Purchase Agreements (PPAs) zulässig sein, um eine Dekarbonisierung der Herstellung der Batterie unter Verwendung von alternativ erzeugtem Strom zu ermöglichen und einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern mit niedrigeren CO2-Emissionen für eine Kilowattstunde Strom zu vermeiden.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Erweiterung der Verordnung (EU) 2018/858 um einen delegierten Rechtsakt, der die Nutzung von Cybersecurity relevanten Ersatzteilen unter Wahrung von fairen Wettbewerb und Cybersecurity-Anforderungen ermöglicht.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Der AI Act bietet einen transparenten Rahmen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz. Um die industrielle Nutzung von KI in Deutschland und Europa zu stärken, sollten Anpassungen auf den Weg gebracht werden, um interne Nutzung von KI in Konzernen zu erleichtern und bei der Anwendung von KI im Typgenehmigungsbereich Doppelregulierungen zu vermieden.
    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
    • Beschreibung: Die Revision des Cybersecurity Act sollte eine marktorientierte Betrachtung berücksichtigen und auf transparente und klar umsetzbare Kriterien ausgerichtet sein, um eine faire Umsetzung und die Vermeidung von Unsicherheiten bei der Auslegung zu ermöglichen.
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