Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (70)
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
- Beschreibung: Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 26.06.2024 bis 25.08.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets auch eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Wir begrüßen den in dem Vorschlag enthaltenen Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher*innen angemessen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Mobilität für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die Revision genutzt werden, um Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mob und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen (wie z.B. E-Fuels & H2) wirksam zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 10.06.2024 bis 12.12.2025
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
- Beschreibung: Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 24.05.2024
- Beschreibung: Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im § 9 StromStG, 8 ff. StromStV, § 4 UstG (Mehrwert-steuer...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 11.08.2025
- Beschreibung: Forderungen: Die Absenkung der Energiesteuer sollte von weiteren Anreizen für die Elektrifizierung begleitet werden; Planungssicherheit und Anreize für die Elektrifizierung für alle Energieverbraucher:innen; Vereinfachung und Klarstellung der Steuersystematik für bidirektionales Laden und Stromspeicher, förderliche Rahmensetzung für V2G
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): 3. Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: INSPIRE - Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität am 16.07.2025
- Beschreibung: Anregungen zum Rechtsrahmen der Elektromobilität, z.B. an BMWK/E Aufnahme von Regelungen ins EnWG zum beschleunigten Netzanschluss als eine der größten Hürden des Aufbaus von Ladeinfrastruktur; Erleichterungen im Mess- und Eichrecht u.a. zur Instandsetzung und zum Direktverkauf; Anregungen an das BMF: Aufnahme einer klaren Regelung im Stromsteuerrecht, dass der Ladepunkt als Letztverbraucher eingeordnet wird wie im EnWG und im Messstellenbetriebsgesetz, auch für CPOs, die EVU sind. Aktuelle entsteht in dem Rechtsverhältnis eine Doppelbesteuerung. Novellierung der Regelungen über THG-Quote, um aktuelle Hürden zu beseitigen; Appell an BMDV: Stoppen/Ändern der Ausschreibung von eLkw-Schnellladeinfrastruktur (massive Eingriffe in Wettbewerb durch Durchleitungsmodell/Infrastrukturentgelt)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.08.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bidirektionales Laden flächendeckend ermöglichen
Aktiv vom 30.03.2026 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Der VDA nennt 12 Maßnahmen für flächendeckendes bidirektionales Laden: Stromnebenkosten für zwischengespeicherten Strom klären, V2G entbürokratisieren, Aggregatoren stärken, Datenverfügbarkeit für V2G regeln, Smart-Meter-Gateway-Prozesse beschleunigen, Rechtsrahmen für Rückspeisung standardisieren, Netzanschlussbedingungen für AC-Laden schaffen, V2G-Flexibilität zur Netzentlastung nutzen, technische Anforderungen harmonisieren, virtuelle Bilanzkreise ermöglichen, digitale Zählerfortschrittsanzeige einführen und Maßnahme 26 des Masterplans LIS 2030 fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Aktiv vom 28.05.2024 bis 03.11.2025
- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.05.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des WHG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- BSI-KritisV [alle RV hierzu]
- KSpG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- StromStV [alle RV hierzu]
- GWB [alle RV hierzu]
- KAV [alle RV hierzu]
- NAV [alle RV hierzu]
- NDAV [alle RV hierzu]
- StromGVV [alle RV hierzu]
- GasGVV [alle RV hierzu]
- ÜNSchutzV [alle RV hierzu]
- SysStabV [alle RV hierzu]
- KapResV [alle RV hierzu]
- NABEG [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- EWSG [alle RV hierzu]
- StromPBG [alle RV hierzu]
- EWPBG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...StromStG und § 12b Absatz 5 StromStV) könnte zwar Anwendung...