Regelungsvorhaben

Suchbox

144 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (144)

    • Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
    • Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und damit die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umsetzung von der Tageshöchstarbeitszeit in die Wochenarbeitszeit entsprechend den europäischen Regelungen. Auch die Ruhezeiten lassen sich ohne eine zeitliche Absenkung durch Blockeinteilung flexibler gestalten. Eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit muss von einer Dokumentationspflicht der individuellen Arbeitszeiten ausgenommen bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
    • Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der BDZV hat sich in dem Brief an den Bundesminister der Justiz gegen die digitale Arbeitszeiterfassung gewandt. Die Änderung nimmt den Beschäftigten die Möglichkeit, in Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Die elektronische Zeiterfassung widerspricht der betrieblichen Praxis und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, was sich besonders bei Redakteuren und Zustellern zeigt, die ihre Arbeitszeit frei gestalten und oft mobil tätig sind. Zwar sieht der Gesetzesentwurf Abweichungen vor, diese sind jedoch auf eine tarifvertragliche Öffnungsklausel reduziert, was den Grundrechtsschutz der autonom arbeitenden Journalisten sowie der tendenzgeschützten Presseverlage in Frage stellt. Auch lässt der Entwurf die Regelungen der MiLoAufzV für mobile Tätigkeiten wie die Pressezustellung ins Leere laufen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11651 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
    • Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
    • Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag vor, in diesem Sinne ist der zwischenzeitlich kursierende Gesetzentwurf aus dem BMAS anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 05.06.2025

    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freue Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
    • Beschreibung: Es geht um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist im ersten Referentenentwurf vorgesehen, dass auch mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Geschwister, Kinder) die Arbeitszeiten erfassen sollen. Dies ist vollkommen sinnfrei, da gerade in familiengeführten Betrieben die angestellten Familienangehörigen aushelfen, wann immer es notwendig ist. Wenn dies nur noch in der Grenze von 8 Stunden möglich sein soll, dann wird dies zu Problemen bei Betriebsabläufen führen. Weiterhin fehlt im Referentenentwurf eine flexible Wochenarbeitszeit. Diese haben andere EU-Staaten bereits eingeführt. Die Herausforderungen des demografischen Wandels in Deutschland, werden wir nicht mit einer starren 40-Stunden-Woche oder gar weniger begegnen können. Flexibilität ist oberste Maxime.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) am 13.03.2024
    • Beschreibung: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern