Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (346)
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kleinunternehmer, § 19 UStG-E Mit der vorgeschlagenen..., ...erhoben“ wird (§ 19 Abs. 1 UStG in der aktuellen Fassung..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG die Pflicht zur Ausstellung..., ...Übergangsfrist für § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG..., ... Satz 1 Nummer 1 Satz 2 UStG-E) eine neue Pflichtangabe..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. b UStG-E geltend machen dürfen..., ... Kleinunternehmer, § 19 UStG-E Mit der vorgeschlagenen..., ...Übergangsfrist für § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E und Nummer 8 Buchst. ..., ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG-E Der Entwurf sieht in..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E). Zeitgleich sieht..., ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG vor. Durch die Neuregelung..., ...Nummer 1 Satz 2 Buchst. b UStG-E geltend machen darf. ..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E fehlt. Für den Fall, ..., ..., ob diese auch in § 15 UStG gesetzlich geregelt werden..., ...Abs. 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E fehlt. Für den Fall, ..., ... in Artikel 22 Nummer 8 UStG-E erst zum 01.01.2028..., ...§ 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG an die europarechtlichen..., ...öffentlichen Hand (§ 2b UStG), gelungen, ausreichende..., ... (§ 4 Nr. 22 Buchst. c) UStG-E) ersatzlos gestrichen...
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- Angegeben von: Deutscher Tonkünstlerverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage. Die Möglichkeit, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf qualifizierten Musikunterricht zu zu erwirken, muss erhalten bleiben - auch für freiberuflichen Musikunterricht. Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens bei den Regierungsbehörden, nicht bei den Finanzämtern. Keine Bindung an die Gemeinnützigkeit. UStG §4 Nr. 21
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Keine weitere Übergangsfrist gem. § 27 Absatz 22a Satz 1 JStG 2024 für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Werben für fairen Wettbewerb zwischen Privatwirtschaft und Staatswirtschaft: Forderung nach Abschaffung des sogenannten Umsatzsteuerprivilegs bei der Interkommunalen Zusammenarbeit (§ 2 b Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG größere Wettbewerbsverzerrungen..., ...Umsatzsteuerprivileg“ in § 2 b UStG) dafür, dass Kommunen diese...
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- Angegeben von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UstG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ...wenn sich MwStSystRL und UStG im Wortlaut unterscheiden..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Nr. 21. a) Satz 2 und 3 UStG werden die Leistungen privater..., ...Weise die Nr. 15b des § 4 UStG. Demnach sind steuerfrei..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerbefreit. ..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
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- Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden ..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Fortbestand der Zulässigkeit des Nachweis der Ausfuhr bei umsatzsteuerfreien Verkauf im Sicherheitsbereich von Flughäfen durch andere Belege (Scan-Verfahren) gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE zur Herstellen langfristiger Planungs- & Investitionssicherheit für Flughäfen und dem Einzelhandel an den Flughäfen. Idealerweise durch Anpassungen im UStAE und ggf. UStG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
- Beschreibung: Sicherstellung der weiterhin zulässigen Nutzung alternativer Ausfuhrnachweise (Scan-Verfahren) im Rahmen des umsatzsteuerfreien Verkaufs im Sicherheitsbereich von Flughäfen gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für die Fraport AG sowie den Einzelhandel an den Flughäfen zu gewährleisten. Idealerweise sollte dies durch Anpassungen im UStAE und gegebenenfalls im UStG erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Einfuhrumsatzsteuer soll in einem neuen Verfahren direkt mit der Vorsteuer verrechnet und Liquiditätsnachteile für die Betriebe beseitigt werden. Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 UStG) soll ein Antragsverfahren geschaffen werden, das den Automatismus des Eintritts/Wegfalls der Organschaft verhindert. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die Kriterien, die zu einer Organschaft führen, gesenkt werden. Damit soll Rechtssicherheit für die Betriebe erreicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Entwicklung einer Handreichung um die Transparenz und Handlungssicherheit bei der Abgrenzung umsatzsteuerbefreiter Bildungsleistungen zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG Der EEB Bundesverband ..., ... § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG. Für Veranstaltungen, die...
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 2 UStG i.d.F. des JStG-E) sollten..., ...4 Nr. 21 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E enger..., ...Referentenentwurfs zu § 4 Nr. 21 UStG ist zu entnehmen, dass ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E aufzunehmen...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Emissions-, Gas- und Elektrizitätszertifikaten sowie weiteren handelbaren Nachweisinstrumenten ein. Der BDEW fordert insbesondere eine Erweiterung und Klarstellung des Anwendungsbereichs des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, die ausdrückliche Einbeziehung von Emissionszertifikaten des EU ETS 2 sowie weiterer Zertifikate und Nachweisinstrumente, die Übernahme gesetzlicher Vereinfachungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen sowie eine rechtzeitige und unionsrechtskonforme Fortführung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Der Bundesverband der..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Erfasst sind insbesondere..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass..., ...Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG. Die Leistung wird regelmä..., ...der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG genannten Emissions-, Gas..., ...in Verbindung mit Abs. 5 UStG kann auch für die Hauptleistung..., ...gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Abschnitt 13b.1 Abs. ..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst sind, sollte dies..., ...Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG diese Umsätze nicht bereits..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG und deren unionsrechtliche..., ...nach § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG Seit dem 1. April 2024..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG auch für Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Diese Erweiterung begrüßen..., .... § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG lautet: „Sind Leistungsempfänger..., ...13b Abs. 2 Nr. 7 bis 12 UStG. Petitum Wir bitten..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Mit der Einführung des..., ...werden. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst derzeit die Übertragung..., ...bezeichnet. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG verweist bislang nicht..., ...darum, § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ausdrücklich um Emissionszertifikate...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.09.2026
- Beschreibung: Der BDEW fordert praxisgerechte Anpassungen und Klarstellungen zur obligatorischen E-Rechnung. Abschlagspläne der Energie- und Wasserwirtschaft sollen rechtssicher in E-Rechnungen abgebildet und die Erleichterungen für Dauerschuldverhältnisse entsprechend angewendet werden können. Der BDEW setzt sich für die weitere Anerkennung des interoperablen EDI@Energy-INVOIC-Formats ein. Zudem fordert er eine Übergangsregelung für Gebühren- und Beitragsbescheide sowie eine Klarstellung, dass für die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgeblich ist.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG..........................., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG bei Rechnungsstellung ..., ...Voraussetzungen des § 14 UStG eine Rech nung dar, in..., ... Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, die grundsätzlich zum ..., ...nach § 15 Abs. 1 Satz 3 UStG berechtigen. Aufgrund technischer..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG erfüllt ist. Petitum:..., ...Rechnungspflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG in den Folge zeiträumen..., ...und die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Angaben ..., ...sonstiger nach §§ 14, 14a UStG erforderlicher Angaben..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG weiterverwendet werden..., ...Energy-INVOIC Format die nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG richtig und vollständig..., ... Rechnung i. S. d. § 14 UStG. In Tz. 52 des BMF-Schreibens..., ...Abs. 2 und § 27 Abs. 38 UStG als sonstige Rechnung..., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG Nach unserem Verständnis..., ...des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung...
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IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Aktiv vom 28.04.2025 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
- Beschreibung: Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahres-steuergesetz..., ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 Stellung..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Nachdem zwischenzeitlich..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze geschaffen..., ...geändert (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Entsprechend dieser Neuregelung..., ...Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG, die jedoch einer entsprechenden..., ...MwStSystRL noch aus § 4 Nr. 21 UStG lässt sich ableiten, dass..., ...01.01.2025 (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) regen wir an, näher zu..., ...Online-Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) dürften nun auch viele..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Bildungsleistungen...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Absatz 4 Satz 1 Nr. 6a UStG die Angabe „Versteuerung..., ...seine Umsätze nach § 20 UStG versteuert, steht dem ..., ...Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug gemäß..., .... 1 Satz 2 Buchstabe a) UStG bereits vor dem Zeitpunkt..., ...gesetzliche Änderung des § 15 UStG daher frühestens zum 1....
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 31.07.2026
- Beschreibung: Der bevh unterstützt die im Referentenentwurf vorgesehene Herausnahme postalischer Teilleistungen aus dem Katalog der Universaldienstleistungen. Damit soll ein umsatzsteuerlicher Vorteil abgebaut werden, der den Wettbewerb im Geschäftskundenbriefsegment verzerrt. Zugleich fordern wir, bestehende Unterschiede bei der Umsatzsteuerbefreiung alternativer Zustelldienstleister zügig und für alle Anbieter aufzulösen. Andernfalls könnten Kooperationen zwischen Zustellunternehmen unwirtschaftlich werden, Anbieter sich aus Zustellgebieten zurückziehen und die flächendeckende Versorgung beeinträchtigt werden. Die Änderung des Postgesetzes und die Anpassung des UStG im Jahressteuergesetz 2026 sollten zeitlich und inhaltlich abgestimmt, lückenlos und rechtssicher in Kraft treten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird als Instrument der..., ...Anpassung des § 4 Nr. 11b UStG im Jahressteuergesetz 2026...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag 5. Umsatzsteuer..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten 7. Strom- und..., ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob ..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen und...