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243 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (243)

    • Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Beschreibung: Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
    • Beschreibung: Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahres-steuergesetz..., ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 Stellung..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Nachdem zwischenzeitlich..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze geschaffen..., ...geändert (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Entsprechend dieser Neuregelung..., ...Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG, die jedoch einer entsprechenden..., ...MwStSystRL noch aus § 4 Nr. 21 UStG lässt sich ableiten, dass..., ...01.01.2025 (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) regen wir an, näher zu..., ...Online-Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) dürften nun auch viele..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Bildungsleistungen...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag 5. Umsatzsteuer..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten 7. Strom- und..., ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob ..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen und...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Absatz 4 Satz 1 Nr. 6a UStG die Angabe „Versteuerung..., ...seine Umsätze nach § 20 UStG versteuert, steht dem ..., ...Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug gemäß..., .... 1 Satz 2 Buchstabe a) UStG bereits vor dem Zeitpunkt..., ...gesetzliche Änderung des § 15 UStG daher frühestens zum 1....
    • Angegeben von: DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. am 08.07.2024
    • Beschreibung: Der DAH kritisiert die Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes in 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13. Dadurch, dass keine Übergangszeit, bzw. ein konkretes Datum des Inkrafttretens des neuen Steuersatzes im Entwurf aufgenommen wurde, ist dieser am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verpflichtend anzusetzen. Dies wird zu Unsicherheiten und einem hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führen, zumal zum 1.1.2025 die nächste Absenkung geplant ist und somit innerhalb kurzer Zeit mit hohem Aufwand buchhalterische Umstellungen in den Unternehmen vorgenommen werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13 des...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (8):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechnungen, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E Da es sich bei den Buchungsbelegen..., ...Rechnungen i. S. d. § 14 UStG handelt, begrüßt der DStV..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E, regt jedoch in Übereinstimmung..., ...Euro, § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E Der Schwellenwert zur..., ...Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG soll von aktuell 7.500 ..., ...Schwellenwertes in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E mit Blick auf die Zeitersparnis..., ...Differenzbesteuerung, § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E Für Unternehmer, die..., ...Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG anwenden, wird der Umsatz..., ...übersteigt. § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG ermöglicht die Ermittlung..., ... in § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E auf 750 Euro positiv...., ...Bußgeldvorschriften, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E Die Bußgeldvorschriften..., ...werden, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E. Dies ist folgerichtig..., ...Bußgeldvorschrift, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E, an die verkürzte Aufbewahrungspflicht..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wäre auch die Bußgeldvorschrift..., ...Nummer 5 – § 27 Abs. 40 UStG-E In § 27 Abs. 40 UStG-E..., ...nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. auf alle Rechnungen..., ...Regelung in § 27 Abs. 40 UStG-E wird zugestimmt. Artikel..., ...Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind. Petitum...
    • Angegeben von: FamiCord AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung bzw. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr. 14 UStG auf Vorsorgeleistungen wie die Einlagerung von Stammzellen zur zukünftigen therapeutischen Nutzung. Wir wollen einen Mehrwert für unser aller Gesundheit in der Zukunft schaffen und einen Baustein zur künftigen Entlastung unseres Gesundheitssystems leisten. Obwohl FamiCord Dienstleistungen erbringt, die als Gesundheitsleistungen behandelt werden, unterliegen diese der Mehrwertsteuer. Nicht konsequent erscheint es daher, dass die FamiCord Leistungen für gesunde Menschen durch Stammzellen-Einlagerung einer steuerlichen Begünstigung nicht unterfallen, da der Zugriff auf diese Stammzellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungsoptionen schwere Krankheitsverläufe abwenden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfolgen. Diese Vorschrift...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.06.2024
    • Beschreibung: In dem vom Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossenen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 findet sich in Artikel 21 Nr. 4b eine Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bezieht. Der bpa befürchtet, dass dadurch Fortbildungen privater Träger womöglich künftig einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen könnten, da sie bei der Befreiung nicht ausdrücklich genannt werden. Dieses hätte fatale Auswirkungen auf die privaten Träger und damit auch auf die Fachkräftesituation in der Pflege insgesamt. Deswegen spricht sich der bpa dafür aus, dass die Umsatzsteuerbefreiung auch für Fortbildungen gelten soll, die von privaten Trägern erbracht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Regelung zu § 4 Nr. 21 UStG, die sich auf die Umsatzsteuerbefreiung...
    • Angegeben von: edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. am 25.07.2024
    • Beschreibung: Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.“ Würde..., ...Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ...ist mit den Angaben im UStG nicht vereinbar. Wird ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG einzubringen. Wir bedanken..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Die..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG würde zunächst dazu führen..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG-E trotz Ist-Versteuerung..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E entsteht bereits mit ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG-E erst mit deren Bezahlung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Begründung § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG  Anhebung der Umsatzgrenze..., ...Umsatzsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG im Zusammenhang mit Anhebung..., ...für Ist-Besteuerung § 20 UStG von 600.000 € auf 800.000..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ..., ...ist § 24 Absatz 1 Satz 1 USTG ebenfalls anzupassen. § 24 UStG  Erweiterte Übergangsfrist..., ...Papierform ermöglichen § 14 UStG  e-Rechnung ab 2025 einheitliche...
    • Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
    • Beschreibung: E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden die..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpas-sung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
    • Angegeben von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
    • Beschreibung: Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig ..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden..., ...Status quo: Gemäß § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § $ Nr. 29 UStG einbezogen werden. 5...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG genutzt wurden, nicht der..., ...gesetzlichen Regelung (§ 24 UStG): Durch das Jahressteuergesetz..., ... in Anlage 5 Satz 6 des UStG bezieht ausdrücklich Umsätze..., ...Umsätzen nach § 24 Absatz 1 UStG verwendet wurden. Dies ..., ...24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gedeckt, der sich auf „...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Umsatzsteuergesetzes (UStG-E) Zu Nr. 6 – § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E Die bisherige Ungleichbehandlung..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neufassung von § 14c Abs. 2 S. 2 UstG-E lautet: „…das Gleiche..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 22 - § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG Mit der Änderung von § 27 Abs. 22a Satz 1 UstG wird dem öffentlichen Sektor..., ...die Regelungen gem. § 2b UstG in Anspruch zu nehmen...., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 7 und 8 – § ..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E Für den Rechnungsempfänger..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die ..., ...Kreditge- ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer- den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte ..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ... a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. ..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ... gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG - und dem Schema des Bundesrechnungshofes..., ...Absatz 5 und Anlage 5 zum UStG in der Fassung des Referenten-entwurfs..., ...Willen, denn § 24 Absatz 5 UStG in der bisherigen Fassung..., ...er-setzt. 2. Änderung des UStG - Kleinunternehmerregelung..., ...anzupassen. 3. Änderung des UStG – IST-Besteuerung und Folgeänderung in § 24 UStG Der Gesetzgeber hat ..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. 6 Das Ziel..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
    • Angegeben von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
    • Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eines neuen § 21 Abs. 3b UStG, der die Direktverrechnung..., ...Erweiterung von § 16 Abs. 7 UStG um Verweis auf § 21 Abs. 3b UStG • Änderungen der EUSt-Befreiungsverordnung...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u. a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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