Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (123)
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BDSG
Aktiv vom 30.06.2024 bis 01.07.2024
- Angegeben von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugsprävention im Onlinehandel zu ermöglichen, soll das Anti-Betrugsscoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Fuchs & Cie. | Unternehmensberatung für Strategie & Kommunikation GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollte die geforderte Zweckbindung für personenbezogene Daten bei der Erstellung von Score-Werten konkretisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DATEV eG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel bleiben eine Implementierung und Auslegung der DSGVO in einer grundrechtswahrenden Art und Weise, die aber unüberwindbare bürokratische Hürden zurücknimmt und Innovationen auch in Deutschland ermöglicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: DSGVO-Evaluierung für grundlegende Verbesserungen nutzen mit Raum für innovative digitale Geschäftsmodelle
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus unserer Sicht sind die Schaffung eines ermöglichenden Datenschutzes in der Europäischen Union, der Abbau bürokratischer Hürden und die perspektivische Überwindung des datenschutzrechtlichen Verbotsprinzips sind essenziell. Darüber hinaus ist die Schaffung einer einheitlichen Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der DSGVO notwendig, um Rechtssicherheit und einen einheitlichen Binnenmarkt zu erreichen und damit Wettbewerbsnachteile für einzelne Unternehmen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zalando am 28.06.2024
- Beschreibung: Zalando setzt sich für eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugspävention im Onlinehandel zu ermöglichen, muss Anti-Betrug-Scoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft begrüßt die in § 40a und § 27 Abs. 5 BDSG-E geschaffene Möglichkeit, die Zuständigkeit einer einzelnen Landesdatenschutzbehörde zu begründen und setzten uns für eine Ausdehnung dieser Regelungen ein, um divergierende Entscheidungen verschiedener Behörden zu vermeiden. Die Streichung von § 31 BDSG und die Einführung des § 37a BDSG-E schaffen mehr Rechtssicherheit für Scoring. § 37a ist jedoch teilweise zu weit gefasst. § 37 BDSG sollte erweitert werden, um im Massengeschäft der Versicherer schnelle automatisierte Vertragsabschlüsse und Schadenregulierungen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Einordnung der „Nutzung eigener Datenbestände für Werbezwecke Dritter“ als Anwendungsbeispiel einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sollte in der Gesetzesbegründung gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es wird eine rechtskonforme Regelung gefordert, insbesondere für die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E besteht keine ausreichend klare Regelungsbefugnis, der Entwurf bezieht sich auf eine unzureichende Rechtsgrundlage, die Regelung ist damit nicht rechtskonform. Die Regelung des § 37 BDSG soll auf Datenverarbeitung durch Auskunfteien beschränkt werden, dazu ist die Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E zu streichen. Die Regelung des § 37a Abs. 2 BDSG-E soll ebenso überarbeitet werden. Anschriftendaten von Kunden sollen im Rahmen der Betrugsprävention auch weiterhin verwendet werden dürfen. Die Belange der Onlinehändler sollen stärker berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien muss im Bundesdatenschutzgesetz so geregelt werden, dass keine Kontoinformationen oder Datenkategorien verwendet werden, die einen indirekten Bezug zum Zahlungsverhalten aufweisen. Das Ergebnis des Scores muss für Verbraucher:innen individuell nachvollziehbar dargestellt werden. Auch Unternehmen, die Scores verwenden, sollten zu einer aktiven Information an Verbraucher:innen verpflichtet werden. Eine weitere Einschränkung des Auskunftsrechtes von Verbraucher:innen aufgrund von Geschäftsgeheimnissen darf nicht eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Amadeus IT Group, SA am 27.06.2024
- Beschreibung: Amadeus wünscht eine Überprüfung der derzeitigen Durchsetzungsstruktur auf nationaler und EU-Ebene, die die politischen Ziele der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bei der Auslegung der DSGVO unter uneingeschränkter Achtung des Grundrechts auf Privatsphäre besser widerspiegelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stripe Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Ein klar formulierter Anwendungsbereich der neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz kann dabei helfen, effektive Betrugsprävention zugunsten sicherer Online-Zahlungen auch in Zukunft zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Digitale Gesellschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des BDSG soll eine pauschale und weitgehende Ausnahme für das Auskunftsrecht eingeführt werden, die wir scharf kritisieren. Zudem soll die Rechtsstellung der Datenschutzkonferenz geändert werden, die wir in der vorgeschlagenen Form für nicht ausreichend erachten. In Ermangelung einer klaren europäischen Regelung ist zudem das bundesweite Verbot einer biometrischen Fernidentifikation durch Videoüberwachung zu fordern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
- Beschreibung: Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes -
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Evaluierung der GDPR durch die Europäische Kommission sowie der aktuell diskutierten GDPR Enforcement Procedure Regulation auf europäischer Ebene setzen wir uns für eine praxisgerechtere Umsetzung der DSGVO-Regelungen unter Wahrung der Grundrechte ein. Die Implementierung der DSGVO sollte Unternehmen nicht vor unüberwindbare bürokratische Hürden stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: In Bezug auf den BDSG-E haben wir uns als Bitkom u. a. für folgende Punkte eingesetzt: Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da diese die Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II lit. b) DSGVO deutlich überschreitet – wir fordern einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Insb. die offene Ausgestaltung der Nr. 1 in Absatz 1 würde für Unternehmen und Verbraucher ohne Bezug zum Bonitätsscoring weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Ausnahmetatbestände des Absatzes II, insb. auf das Fraudscoring, thematisiert und eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert (II.)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, klare und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für den internationalen Datentransfer (bspw. im Rahmen des EU–US Data Privacy Framework) gemäß den Anforderungen des GDPR zu schaffen. Insb. die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen des GDPR steht dabei im Vordergrund.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Es gibt auf Länderebene zahlreiche, unterschiedliche Vorschriften, welche Datenschutzvorgaben präzisieren und eine konsistente Anwendung des Datenschutzes bereits auf gesetzlicher Ebene praktisch ausschließen. Um diese Gesetzesvielfalt in ein stimmiges Gesamtsystem zu überführen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: die Schaffung einer länderübergreifenden Kommission, mit dem Ziel, pro Regelungsbereich konsistente Landesfachgesetze in Bezug auf Datenschutz zu schaffen sowie auf Bundesebene eine Katalogisierung von Bundesgesetzen, um dortigen Harmonisierungsbedarf zu klären.
- Betroffene Bundesgesetze (1):