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Gefundene Regelungsvorhaben (23.978)

    • Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Der Handlungsspielraum für Kommunen muss deutlich erhöht werde, damit vor Ort fahrradfreundliche Mobilität umgesetzt werden kann (z.B. Tempo 30). Nach aktuellem Stand ist dieser Handlungsspielraum sehr begrenzt. Zur Entfaltung des vollen Potenzials des Radverkehrs müssen Kommunen ihre Verkehre aber fahrradfreundlicher gestalten können. Eine Reform des StVG ist daher dringend nötig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8293 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Covestro Deutschland AG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Schaffung eines nachfrageseitigen Anreizes für grünere, aber teurere, Produkte. Das vom BMWK entwickelte Modell für chemische Grundstoffe bietet Potenzial für methodische Weiterentwicklung. Wir setzen uns daher für eine Fortsetzung der Entwicklung eines validen Konzepts für chemische Grundstoffe ein. Weil die Nachfrage chemischer Werkstoffe durch die öffentliche Hand gering ist, setzen wir uns zudem für Anreize wie steuerliche Abschreibungen oder Quoten für private Nachfrage ein. Ferner betonen wir, dass nachfrageseitige Instrumente nicht zu einer Abkehr von Fördermaßnahmen für transformative Industrieprojekte bedeuten dürfen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Pro Wildlife e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Ziel unserer Interessensvertretung ist die Stärkung des Schutzes mariner Megafauna (v.a. Wale, Delfine, Haie und Rochen) im Rahmen internationaler Konventionen, z.B. der Internationalen Walfangkommission (IWC), der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und der Welthandelsorganisation (WHO). Ziel ist es, den kommerziellen Walfang vollständig zu beenden, die globale Delfinjagd einzudämmen, die Überfischung von Haien und Rochen zu stoppen und generell gegen die Überfischung der Meere vorzugehen.
    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Aufgrund zusätzlicher bürokratischer Belastung bei nicht ersichtlichem Mehrwert und zu befürchtenden wirtschaftlichen Nachteilen wird die Umsetzung des Artikel 148 GMO grundsätzlich abgelehnt. §23b Absatz 4 sieht vor, dass ein Preisangebot sich auf 80% der gelieferten Menge beziehen muss. Diese Menge wird als deutlich zu hoch eingeschätzt, da sie diverse Risiken für Molkereien und Milcherzeuger bedeuten würde. Als praktikabel hat sich in der Wirtschaft der Preisbezug auf 30% der Menge erwiesen. Die Erfahrungen der Branche sollten an dieser Stelle berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11241 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Regulierung Wolfsbestand

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 15.12.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: In Anbetracht der massiven und ungelösten Probleme der Weidetierhalter im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfes fordert der WLV ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf durch Anpassung des §§ 45 und 45a BNatSchG. Das von der Bundesumweltministerin Lemke im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober 2023 vorgestellte "Schnellabschussverfahren" ist als gescheitert anzusehen. Eine Koexistenz zwischen Weidetierhaltungen und Wölfen ist in Deutschland alleine mit Herdebschutzmaßnahmen nicht machbar. Daher bedarf es eines rechtlich abgesicherten Verfahrens im Bundesnaturschutzgesetz sowohl für die Regulierung im Rahmen des Bestandsmanagements als auch zur Entnahme von Problemwölfen als kurzfristige Reaktion zum unmittelbaren Herdenschutz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Emissionsgrenzen spielen für die landwirtschaftlichen Betriebe unter 2 Aspekten eine Rolle: heranrückende Wohnbebauung an den Betrieb und Ausweitung des Betriebes. Gerade im Hinblick auf die Öffnung der Ställe für Tierwohlvorgaben kann es jedoch hilfreich sein, wenn individuelle Geschäfte dazu führen können, die Emissionsgrenzen zugunsten des Landwirts zu verschieben. Individuelle Abweichungsvereinbarungen werden dann aber in der Praxis damit einhergehen, dass finanzielle Mittel fließen, die zur Duldung führen, womit den „reicheren“ Betrieben eher Erleichterungen zuteilwerden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 179/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Regelungen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung von Immissionskonflikten im Rahmen der Innenentwicklung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • §§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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