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Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002078
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 04.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Poststraße 4/510178 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493024083830
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E-Mail-Adressen:
- buero@bdvi.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23110.001 bis 120.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,44
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Martina Wolkowa-Norda
- Dipl.-Ing. Michael Zurhorst
- Dipl.-Ing. Clemens Kiepke
- Dipl.-Ing. Carsten Bruns
- Dipl.-Ing. Rainer Brüggemann
- Dipl.-Ing. Thomas Jacubeit
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.139 Mitglieder am 11.04.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (5):
- Bundesverband der Freien Berufe e.V.
- AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
- UAV DACH e.V.
- Comité de Liaison des Géomètres Européens (CLGE)
- buildingSMART Deutschland e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Digitalisierung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Durch direkte Anschreiben, Stellungnahmen oder Positionspapiere, die auch veröffentlicht werden, wird unmittelbar der Kontakt mit Abgeordneten des Bundestags sowie Vertretern der Bundesregierung gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um die Interessen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu wahren und zu fördern. Der Verband dient der Wahrnehmung der Interessen der ÖbVI im Kontext des zusammenwachsenden Europas. Zudem veranstaltet der BDVI jährlich einen Kongress und tritt dabei auch in den Austausch mit Vertretern aus der Bundespolitik. In seiner Verbandspublikation FORUM richtet sich der BDVI unter anderem mit Positionierungen an die Bundespolitik. Konkret umfasst die Interessenvertretung im Weiteren folgende spezielle Rechts-, Betätigungs- und Interessengebiete: Bau- und Bodenrecht, Liegenschaftsrecht, Vermessungs- und Katasterrecht, Bewertungsrecht und Wertermittlung bzgl. unbebauter und bebauter Grundstücke, Gebührenrecht, Sachverständigenentschädigung, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Mittelstandsförderung, Bürokratieabbau, Verlegung staatlicher Befugnisse auf beliehene Unternehmer, Verlegung staatlicher Befugnisse auf Bundesebene, Unternehmer, Geoinformationen.
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Einführung einer ergänzenden Lageplanstatistik im Hochbaustatistikgesetzes
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Beschreibung:
Angestrebt wird die Aufnahme einer Erhebung der Entwicklung der Lageplananträge als Frühindikator für die Entwicklung der Baugenehmigungen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zuständigkeitszuweisung für ÖbVI zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
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Beschreibung:
Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines Befreiungstatbestands in der LuftVO zum Betrieb von Drohnen für Vermessungsstellen
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Beschreibung:
Angestrebt wird die Einführung eines Befreiungstatbestandes in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Bezug auf die Anwendbarkeit der §§ 21h und 21i LuftVO für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen/ UAV) im Bereich Vermessung und Geoinformation für qualifizierte Stelle, namentlich Behörden und insbesondere auch Beliehene.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu];
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
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Beschreibung:
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Bezahlbaren (sozialen) Wohnraum durch verschiedene Einzelmaßnahmen sichern
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Beschreibung:
Es wird gefordert, dass kostensenkende Effekte wie die rechtssichere Einführung eines „Gebäudetyp e“, die Bebauung vorhandener Flächen durch Aufstockungen und Umbauten, Einwirkungsmöglichkeiten auf überhöhte Bodenpreise und die effektivere Nutzung des vorhandenen Wohnraums, wie beispielsweise im Programm „Jung kauft alt“ konsequenter als bislang verfolgt werden. Es bedarf einer umfassenden und nachhaltigen Wohnraumoffensive, die durch gezielte staatliche Investitionen, Anreize und stärkere Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus und eine strikte Regulierung des Immobilienmarktes realisiert wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters
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Beschreibung:
Es wird die Einführung eines Gebäude- und Wohnungseigentumsregisters mit Ortsbezug angeregt. Die Fach- und Sachdaten sollten also mit Koordinaten verknüpft sein. Ortsbezug und Geometrien eines solchen Registers sollten aus bestehenden Geoinformationssystemen gespeist werden. Katasterinhalte und 3D-Modelle der Kataster- und Vermessungsbehörden sollten Basis eines Gebäuderegisters sein. Der Bund sollte die Anforderungsprofile an die Auskünfte definieren, die das System hergeben soll. Dann kann definiert werden, welche Sachinformationen in das System eingepflegt werden sollen. Sobald von den Gebäudenachweisen rechtliche Aussagen abgeleitet werden sollen, muss das Gebäude auch mit der Genauigkeit und dem rechtlichen Vertrauen des Liegenschaftskatasters versehen sein.
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Vergütung von Sachverständigen nach dem JVEG im Bereich Vermessungs- und Katasterwesen
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Beschreibung:
Es wird angestrebt, dass eine Anpassung der Stundensätze für Sachverständige im Bereich Vermessungs- und Katasterwesen nach Nummer 38 der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) beschlossen wird. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Sachgebiete bezüglich Qualifikation und Tätigkeit wird bezüglich Nummer 38.2 der Anlage 1 zum JVEG eine Gleichstellung mit Nummer 19 der Anlage 1 zum JVEG vorgeschlagen. Angeregt wird zudem künftig auf das Sachgebiet „Vermessungstechnik“ nach Nummer 38.1 der Anlage 1 zum JVEG zu verzichten.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene
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Beschreibung:
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Vereinfachte Flächenausweisung von Bauland durch Kommunen mittels Vorgabe von Flächenkontingenten
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Beschreibung:
Vorgeschlagen wird eine Kontingentierung tatsächlich von Kommunen in Bebauungspläne umsetzbarer Flächen durch eine Änderung in § 5 Absatz 1 BauGB. Anstatt zum Beispiel nur 10 Hektar Baulandfläche im Flächennutzungsplan nach Bedarf zuzulassen, könnte man auch 40 Hektar ausweisen, der betreffenden Kommune aber nur zugestehen, davon in einem vorgegebenen Zeitraum maximal 10 Hektar umzusetzen. Mehr planerische Optionen würden dann zu mehr preissenkenden Verhandlungsmöglichkeiten mit Eigentümern und weniger Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan führen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.200.001 bis 1.210.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23