Regelungsvorhaben

Einführung eines Befreiungstatbestands in der LuftVO zum Betrieb von Drohnen für Vermessungsstellen

Angegeben von:
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) (R002078) am 11.06.2024

Beschreibung:
Angestrebt wird die Einführung eines Befreiungstatbestandes in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Bezug auf die Anwendbarkeit der §§ 21h und 21i LuftVO für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen/ UAV) im Bereich Vermessung und Geoinformation für qualifizierte Stelle, namentlich Behörden und insbesondere auch Beliehene.

Betroffene Interessenbereiche (4)

  • Digitalisierung [alle RV hierzu]
  • Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
  • Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606010008 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.05.2026 an:

Nach oben blättern