Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604140004
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitszuweisung für ÖbVI zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.
Bereitgestellt von:
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) (R002078)
am
14.04.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.03.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Sachverständigenentschädigung; Bürokratieabbau; Geoinformationen; Beliehene