Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 09.01.2026
- Beschreibung: Der GDV setzt sich für eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der Vorgaben der KI-Verordnungn in Europa ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 09.01.2026
- Beschreibung: Vereinfachung und sonstige Anpassungen der Regelungen im Mindeststeuergesetz zur Behandlung von Investmenteinheiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Das IDW äußert sich zu Aspekten des Referentenentwurfs zum FoRG und befürwortet eine zeitnahe Ergänzung des KARBV
Aktiv vom 08.01.2026 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Standortfördergesetz
Aktiv vom 08.01.2026 bis 05.03.2026
- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 08.01.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen und Standortfaktoren für Unternehmen in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Standortfördergesetz
Aktiv vom 08.01.2026 bis 10.03.2026
- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 08.01.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen und Standortfaktoren für Unternehmen in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: IIP Neon GmbH, ein Unternehmen der DAH Group am 08.01.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung zielt darauf ab, die EnwG Novelle dahingehend zu ändern, im Rahmen der Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets einen rechts- und investitionssicheren, langfristigen Gasnetzzugang für Biomethananlagen zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IIP Neon GmbH, ein Unternehmen der DAH Group am 08.01.2026
- Beschreibung: Zwischen § 39 g Abs. 6 Satz 1 EEG und Satz 2 dieser Norm besteht ein Regelungswiderspruch. Ziel ist es, eine Klarstellung durch den Gesetzgeber zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e. V. (BAG-EPS) am 08.01.2026
- Beschreibung: Wenn die Evaluierung des CanG bzw. die ev. Umsetzung der 2. Säule des KCanG negative Auswirkungen auf die Konsumrate und die Beschaffung auf dem Schwarzmarkt unserer Jugendlichen/ Jungen Erwachsenen ergibt, fordern wir konkrete Gegenmaßnahmen ein. Sei es durch gesetzl. oder ordnungspolitische Maßnahmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Aktionsplan zur Förderung und Sicherung Mental Health unserer Jugend
Aktiv vom 08.01.2026 bis 09.02.2026
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e. V. (BAG-EPS) am 08.01.2026
- Beschreibung: Unser Ziel ist, dass die strukturellen Voraussetzungen für die psychosoziale Prävention im Jugendalter verbessert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass Eltern und Jugendliche in der Lebensphase Pubertät frühzeitig und sektorenübergreifend unterstützt werden, insbesondere bei psychischen Belastungen, Suchtgefährdung und familiären Krisen. Benötigt wird unter anderem die Ausweitung familienbezogener Prävention gemäß dem fünften und achten Sozialgesetzbuch, die Koordination von Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit sowie eine bundesweite Förderlogik nach dem Vorbild der Frühen Hilfen. Vorbild hierfür können erfolgreiche Lösungen in anderen europäischen Ländern sein, wie zum Beispiel Island oder Finnland.
- Betroffene Bundesgesetze (2):