Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (194)
-
- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Nach § 2 Abs. 4 EnergieStG..., ...genutzt wird, nicht im EnergieStG erfasst und damit von..., ... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Nach § 2 Abs. 4 EnergieStG..., ...genutzt wird, nicht im EnergieStG erfasst und damit von...
-
Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Aktiv vom 25.08.2025 bis 12.12.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
- Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem ..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe kei-ne Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., .... Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Steuerentlastung gem. § 52 EnergieStG auf Antrag gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ... Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu ...
-
- Angegeben von: MAHLE International GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- MAHLE GmbH
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetz (EnergieStG) Wasserstoff ist nicht..., ...Energiesteuergesetz (EnergieStG). Wasserstoff wird im..., ...erfasst (§ 1 Absatz 2 des EnergieStG). Nach § 2 Absatz 4 ..., ...EU-Energiesteuerrichtlinie noch im EnergieStG festgelegt. Das Bundesfinanzministerium..., ...Brennstoffzelle nicht im EnergieStG erfasst ist. Die 2003..., ...EnergieStG (4) Andere als die ...
-
- Angegeben von: MAHLE GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetz (EnergieStG) Wasserstoff ist nicht..., ...Energiesteuergesetz (EnergieStG). Wasserstoff wird im..., ...erfasst (§ 1 Absatz 2 des EnergieStG). Nach § 2 Absatz 4 ..., ...EU-Energiesteuerrichtlinie noch im EnergieStG festgelegt. Das Bundesfinanzministerium..., ...Brennstoffzelle nicht im EnergieStG erfasst ist. Die 2003..., ...EnergieStG (4) Andere als die ...
-
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Die Änderungen sind..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG • Von den geplanten..., .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Nach den Neuregelungen..., ...Erdgas in Gänze nach § 53 EnergieStG entlastungsfähig ist..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Analog zu § 23 Abs. 1a EnergieStG könnte beispielsweise..., ...Vorauszah-lungen nach § 39 Abs. 5 EnergieStG. Auf ein unterjähriges..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die..., ...die Re-gelung in § 54 EnergieStG-E gelten. Art. 2 ..., ...i.V.m. § 64 Nr. 4a neu EnergieStG Siehe unsere Ausführungen..., ...§§ 39 Abs. 6a und 6b EnergieStG Siehe unsere Ausführungen..., ...StromStG § 53 Abs. 1 EnergieStG-E Steuerentlastung für..., ... Neufassung von § 53 EnergieStG-E eröffnet die Möglichkeit..., ...anwendbar sein. § 54 EnergieStG-E Steuerentlastung für..., ...Unternehmen § 54 Abs. 1a EnergieStG Die Begründung zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt nicht. Ist..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG und diese Änderung ist...
-
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Anpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der..., ... Anpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Analog zu § 23 Abs. 1a EnergieStG könnte beispielsweise..., ...Vorauszah-lungen nach § 39 Abs. 5 EnergieStG-E. Auf ein unterjähriges..., ...StromStG-E / § 54 Abs. 1 EnergieStG-E Die Regelungen wurden..., ...StromStG-E und § 54 Abs. 1 EnergieStG aufzuheben, wonach die..., ...StromStG-E und § 54 Abs. 1 EnergieStG sollten aufgehoben werden..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., ...i.V.m. § 64 Nr. 4a neu EnergieStG-E Siehe unsere Ausführungen..., ...§§ 39 Abs. 6a und 6b EnergieStG-E Siehe unsere Ausführungen..., ...Stromsteuergesetz. § 53 Abs. 1 EnergieStG-E: Steuerentlastung ..., ... Neufassung von § 53 EnergieStG-E eröffnet die Möglichkeit..., ...sein. § 54 Abs. 1a EnergieStG-E: Steuerentlastung ..., ...zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt nicht. Ist..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG. Diese Änderung ist ...
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem Wortlaut..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe keine Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4 z. B. BFH VII R 21..., ...Luftfahrtbetriebsstoffe) § 27 Absatz 2 EnergieStG sieht eine unmittelbare..., ...gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...LNG.7 Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu Artikel...
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(sowie § § 39 Abs. 6 EnergieStG-E) i.V.m § 14 Abs. 1..., ...StromStG-E, § 54 Abs. 1a EnergieStG-E „Absatz 1 gilt für..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG-E ist somit als Nichtanwendungsregelung..., ...würden. Zu § 54 Abs. 1 a EnergieStG-E (sowie § 9b StromStG-E..., ...§ 9b StromStG, §§ 54 EnergieStG (Regelungsvor-schlag..., ...in §§ 9b StromStG, 54 EnergieStG lediglich Unterneh-men..., ...Energiesteuerrechts (§ 1 EnergieStG) ist und bis zu welchem..., .... 1 Nr. 4 und Abs. 2 EnergieStG n.F. weiterhin steuerfrei...
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...greifen können, weil § 28 EnergieStG-neu konkret darauf abzielt..., ...des derzeit gültigen EnergieStG, nicht als Energieerzeugnis...
-
- Angegeben von: MorGen Energy AG am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine zügige Verabschiedung und gezielte Anpassungen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes ein. Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastruktur sowie die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Refinanzierung von Investitionen im Wasserstoffhochlauf auf marktwirtschaftlicher Basis.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Laut § 2 Abs. 4 EnergieStG...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
- Beschreibung: Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuerrechts (§ 1 EnergieStG) ist und bis zu welchem..., .... 1 Nr. 4 und Abs. 2 EnergieStG n.F. weiterhin steuerfrei...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle RV hierzu]
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ...national in § 14 Absatz 2 EnergieStG erfassten – Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...hinsichtlich des § 23 EnergieStG aktuell an einer Rechtsgrundlage..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ..., ... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ...
-
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
- Beschreibung: -Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetz – EnergieStG 7 4. Energiesteuer-Durchführungsverordnung..., ...Energiesteuergesetz – EnergieStG Die Regelung in ...
-
- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...9b StromStG und § 54 EnergieStG ab dem Jahr 2025 elektronisch...
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung im nationalen Brennstoffemissionshandel, insbesondere zur Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen sowie zur Klarstellung zentraler Begriffsbestimmungen. Zudem wird eine unbefristete Anwendung bestimmter Entlastungs- und Vereinfachungsregelungen sowie eine sachgerechte Berücksichtigung neuer Brennstoffarten (u.a. strombasierte Kraftstoffe) angestrebt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG wird die Anwendung in..., ...hinsichtlich § 14 Absatz 2 EnergieStG begründet sich zutreffend..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG begründe sich „insbeson-dere..., ...Entstehungstatbestand des § 23 EnergieStG nicht von der Emissionshandelsrichtlinie..., ... § 47 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG (Rücknahme versteuerter...
-
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass Regelungslücken und Unklarheiten im Entwurf der EHV 2030 beseitigt werden. Dabei sind besonders relevant: Vermeidung von Doppelbelastungen, eindeutige Definition von Brennstoffen, einschließlich biogener und strombasierter Kraftstoffe, sowie korrekte Ermittlung biogener Anteile. Zudem fordert der Verband an mehreren Stellen eine unbefristete Fortführung bestimmter Ausnahmeregelungen und Standardwerte, um praktikable und rechtssichere Vorgaben für den Vollzug des EU ETS 2 und die Berichterstattung sicherzustellen. Schließlich werden bürokratische Entlastungen, beispielsweise beim Verzicht auf Standortbegehungen und bei der Registrierung von reinen Dienstleistern, sowie eine Vermeidung von Doppelerfassungen im Brennstoffemissionshandel angemahnt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG wird die Anwendung in..., ...hinsichtlich § 14 Absatz 2 EnergieStG begründet sich zutreffend..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG begründe sich „insbesondere..., ... § 47 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG (Rücknahme versteuerter...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG........................, ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., .... Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG........................, ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., .... Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG ......................., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...