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147 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GEIG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (147)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die geplante Änderung des GEIG nicht fortzuführen. ..., ... gibt. Die Änderung des GEIG ist damit obsolet. ..., ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Versorgungsauflage des GEIG-E sei für die Erreichung..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.09.2026
    • Beschreibung: Bemessung der Ausbauvorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anhand der Ladeleistung anstatt der Anzahl von Ladepunkten (qualitativer Ansatz). Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Standorte beim Erfüllen der Ausbauvorgaben (Pooling). Differenzierung der geforderten Ladeleistung zwischen Bestand und Neubau. Für die Einhaltung der Frist soll bereits die Beantragung der Ausbaumaßnahmen ausreichen. Eine verspätete Zulieferung und Installation durch die Verteilnetzbetreiber außerhalb der Frist kann von Händlern nicht beeinflusst werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
    • Beschreibung: Bemessung der Ausbauvorgaben für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anhand der Ladeleistung anstatt der Anzahl von Ladepunkten (qualitativer Ansatz). Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Standorte beim Erfüllen der Ausbauvorgaben (Pooling). Differenzierung der geforderten Ladeleistung zwischen Bestand und Neubau. Für die Einhaltung der Frist soll bereits die Beantragung der Ausbaumaßnahmen ausreichen. Eine verspätete Zulieferung und Installation durch die Verteilnetzbetreiber außerhalb der Frist kann von Händlern nicht beeinflusst werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 EINFÜHRUNG..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 ..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Angegeben von: BP Europa SE am 18.12.2025
    • Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rahmen der Anpassungen des GEIG sieht vor, dass Tankstellenunternehmen...
    • Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rahmen der Anpassungen des GEIG sieht vor, dass Tankstellenunternehmen...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG) in deutsches Recht überführt...
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
    • Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) 1. Unklare Definition...
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich für einen konsequenten Vollzug der Verkehrswende, als zentraler Bestandteil der Energiewende, ein. Der Verband empfiehlt hierzu ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien, u. a.: 1) Der Erhalt und die ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote 2) Die Einführung unterschiedlicher Kaufanreize für Elektroautos 3) Die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe 4) Die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW , die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen 5) Der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Zielgerichtete Vorgaben...
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
    • Beschreibung: en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.03.2025
    • Beschreibung: Die Preise beim öffentlichen Laden von Elektrofahrzeugen übersteigen die Kosten für Laden im privaten Bereich deutlich. Hohe Preise und Komplexität greifen vor allem bei Endkunden, die über keine Lademöglichkeit im privaten Bereich verfügen und somit auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Das erschwert den Umstieg auf die Elektromobilität und verzögert den Hochlauf. Der VDA spricht sich daher in diesem Papier für folgende Maßnahmen aus: -Senkung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) -Konkretisierung AFIR (Angemessenheit von Preisen und Preisdiskriminierung) -Eindämmung willkürlicher Stand-/Blockiergebühren -Förderung des Wettbewerbs
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). • Der Handel von H...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
    • Beschreibung: Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ladeinfrastrukturpflichten nach GEIG scheitert in vielen Fällen..., ...verlängern (§§ 6-10, § 16 GEIG) Die im Referentenentwurf..., ...Bestandspflicht nach § 10 GEIG, wonach Nichtwohngebäude..., ...und Baumaßnahmen. § 16 GEIG regelt die Übergangsbestimmungen..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG sowie eine gestaffelte ..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG auf alle Vorhaben, deren..., ...erweitern (§ 10 Abs. 3-4 GEIG) Der Referentenentwurf..., ... in § 10 Absatz 3 und 4 GEIG zwar die Möglichkeit vor..., ...vorgelegt wird. § 10 Absatz 4 GEIG lässt auch offen, ob damit..., ...technische Umsetzung der GEIG-Anforderungen hängt maßgeb-lich..., ...Umsetzungsverordnungen zum GEIG harmonisierende Anforderungen..., ...unwirtschaftlich (§§ 6-10 GEIG) Die in §§ 6 bis 10 GEIG..., ...Lastmanagementsysteme ausrichten (§ 4 GEIG) § 4 GEIG schreibt vor..., ... Harmonisierung von § 4 GEIG mit den technischen Möglich-keiten...
    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Beschreibung: Die BMW Group unterstützt das Ziel der EPBD, einen emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Damit der Weg zu Net Zero gelingt, ohne Wachstum und Wohlstand zu gefährden, ist ein Abbau regulatorischer Hürden unerlässlich. Klare Definitionen, praktikable Ausnahmeregelungen, realistische Umsetzungsfristen und technologieoffene Optionen sind entscheidend, um zusätzliche Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.Die nationale Umsetzung der EPBD muss daher in enger Partnerschaft mit der Industrie und mit maximaler Pragmatik erfolgen – nur so gelingt eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätladeinfrastruktur (GEIG) 1.Anwendungs – und bedarfsgerechter..., ...Änderungen über das GModG im GEIG genau dieses nicht: Alternative..., ...münden. 2.Netze • Die GEIG-Pflichten ignorieren regional..., ...PRAXISTAUGLICHE GESTALTUNGDES GMODG & GEIG 12. JUNI 2026 AK-G-DEBMW..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 2 - KERNPOSITIONEN DER..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 3 - GEBÄUDENAHE ENERGIE..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 4 - GEBÄUDENAHE ENERGIE..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 5 - POSITIONEN DER BMW..., ...GEBÄUDEELEKTROMOBILITÄTSLADEINFRASTRUKTURGESETZ (GEIG) Die BMW Group befürwortet..., ...Ladeinfrastruktur, fordert beim GEIG jedoch flexiblere, bedarfsgerechte...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes (GEIG) setzt die Vorgaben des..., ... 3 – Änderungen des § 5 GEIG Artikel 7 Nr. 3 des Referentenentwurfs ändert § 5 GEIG. Dabei wird vorgesehen,..., ...entsprechend der EPBD im GEIG verankert werden. Zu ..., ...8 – Änderungen des § 10 GEIG Artikel 7 Nr. 8 des Referentenentwurfs..., ...ändert den bestehenden § 10 GEIG zu bestehenden Nichtwohngebäuden..., ...bereits im aktuellen § 10 GEIG, die es nun dringend zu..., ...10 – Änderungen des § 15 GEIG Artikel 7 Nr. 10 des ..., ...Bußgeldvorschriften des § 15 GEIG. Während Stellplätze ..., ...gemeinsam in § 10 Abs. 1 GEIG geregelt waren, differenziert..., ...nunmehr zwischen § 10 Abs. 1 GEIG-E und § 10 Abs. 2 GEIG-E..., ... Der neue § 10 Abs. 2 GEIG-E wird in der Aufzählung...
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Beschreibung: Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und zur Änderung weiterer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorgaben im Rahmen des GEIG bis April 2026, die über..., ...Umsetzung der EPBD in das GEIG Die geplante Umsetzung..., ...Artikel 14 der EPBD in das GEIG bleibt hinter dem tatsächlichen..., ...Bundesregierung muss im Rahmen der GEIG-Novelle über die EU-Min...
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 12.02.2026
    • Beschreibung: Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruk- tur-Gesetzes (GEIG) vorlegen. Dieser wird ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zudem sollte § 10 Abs. 4 GEIG-E für große öffentlich ..., ...Konstellationen in § 14 GEIG-E sind zu begrüßen, greifen..., ...Leitungsinfrastruktur in § 6 GEIG-E durch klarstellende Hinweise..., ...Vorgaben nach §§ 7, 9 und 10 GEIG-E geprüft werden. Begründung..., ...ist dabei, dass über § 5 GEIG-E auch Anforderungen an..., ...bleibt jedoch, dass § 6 GEIG zugleich mindestens einen..., ...die Pflichten nach § 10 GEIG-E angerechnet werden, soweit..., ...Standorte, die die bisherigen GEIG-Vorgaben bereits erfüllen..., ... zugleich die Ziele des GEIG wirksam erreicht werden..., ...Pflichten nach § 10 Abs. 2 GEIG. Der Wortlaut „… ab dem..., ...2,2 kW pro Stellplatz im GEIG geht über die Systematik..., ... Hintergrund sollte das GEIG an die AFIR angelehnt ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Revision des deutschen GEIG wird, ist im Spätsommer..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese..., ...Umsetzung des aktuell geltenden GEIG (1.1.2025) verlängert wird..., ...bündeln bzw. zu kumulieren (GEIG 2021 § 10 Abs. 2). Auf ..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten...
    • Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der ZVEI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren und begrüßt die Maßnahmen der EU-Renovierungswelle zur Erhöhung der Renovierungsraten und -tiefe. Mit Blick auf die EPBD-Neufassung 2024 setzen wir uns für eine zügige und umfassende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Ausbau erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur, die flächendeckende Implementierung von Energiemanagementsystemen und steuerbaren Verbrauchseinheiten sowie die Nutzung effizienter Technologien. Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, halten wir eine ambitionierte nationale Umsetzung der EPBD für angemessen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ladepunkten bei Bürogebäuden im GEIG ergänzen (Art. 14). • ..., ...hauptsächlich für das GEG, EEG und GEIG. 2 • Hemmnisse für ...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), und des Mobilitätsdatengesetzes...
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