Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatrechts, wie sie etwa § 4d UKlaG-E im Referentenentwurf..., ...Reformvorschlag zu einem neuen § 4d UKlaG-E und nennt die Voraussetzungen..., ...Regelungen der §§ 4a-4c UKlaG betreffen die Überprüfung..., ...nach § 6. Die nach § 4d UKlaG erlassene Rechts- verordnung..., ...Einrichtung im Sinne von § 4 UKlaG handelt – aus § 2 UKlaG..., ... § 2 Absatz 2 Nummer 57 UKlaG-E nach dem Regierungsentwurf...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einsatz für diverse Anpassungen im Allgemeinen Gleichebahndlungsgesetz, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 64 BNatSchG; §§ 3 ff. UKlaG) etabliert. Als Vorbild...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom teilt das Ziel, dass digitale Gewalt entschieden bekämpft werden muss. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Digital Services Act (DSA, 2022/2066) materiell bereits Mechanismen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte schafft, die es nun umzusetzen gilt. So werden bereits Maßnahmen gegen digitale Gewalt ergriffen und strafbare Inhalte gelöscht. Bitkom setzt sich außerdem für die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ein. Die Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt würde einen deutschen Sonderweg darstellen. Da Gewalt und Hass im Netz aber keine nationalen Probleme sind, die an Grenzen haltmachen und Accounts in der Regel nicht nur in einem Mitgliedsland abrufbar sind, wäre dies kontraproduktiv.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (vgl. auch § 13 Abs. 1 UKlaG). Dies ist vor allem auch...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Beschreibung: Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und stattdessen Implementierung einer Generalklausel für für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024 und 45/2025).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aktuell bereits in § 4a UKlaG findet: aa) Unbefristete...
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zu der Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...kann. Die GHS müsste nach UKlaG zugelassen werden, um ...
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der djb fordert die Bundesregierung daher auf, die bekannten Defizite im Diskriminierungsschutz konsequent zu beheben. Tatsächlich müssen die europäischen Regeln nun umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf enthält zwar Verbesserungen, bleibt jedoch insgesamt deutlich hinter den Anforderungen zurück, Menschen wirksam vor Benachteiligung zu schützen. Er beschränkt sich weitgehend auf eine Minimalumsetzung von EU-Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sich ein solches etwa im UKlaG zu Gunsten von Verbraucher...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Branchenspezifische Eckpunkte zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) mit dem Ziel einer praktikablen, privatwirtschaftlichen, Non-Profit, wettbewerbsneutralen und diskriminierungsfreien nationalen Ausgestaltung und Umsetzung.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsklagen-Gesetz (UKlaG) zugelassen werden. Die...
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- Angegeben von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Wahlfreiheit zwischen individuell gebuchten Reisen/ Einzelreiseleistungen und Pauschalreisen sowie verbundenen Reiseleistungen zu erhalten und diese Reiseformen weiter voneinander abgrenzbar zu gestalten, um die Angebotsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weitere bürokratische Lasten, insbesondere von KMUs sind zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):